14-Jähriger bedrohte kleine Schwester

Jugendstraftat

Gefährliche Drohung in acht Angriffen legte die Staatsanwaltschaft einem 14-jährigen Schüler zur Last. Er muss jetzt zum Anti-Aggressionstraining.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 14-Jährige übernahm die Verantwortung für sein bedrohliches Auftreten.

Der 14-Jährige übernahm die Verantwortung für sein bedrohliches Auftreten.

© BVZ/Kirchmeir

Am 18. September 2023 hatte der Jugendliche im Bezirk Oberwart zunächst seine sechsjährige Schwester bedroht. Mit einem Zollstab in der erhobenen Hand kündigte er an, er werde das Kind schlagen.

Später ließ er einer Sozialarbeiterin ausrichten, er werde sie umbringen, wenn er fremduntergebracht werde.

Und schließlich entlud sich der Zorn des Jugendlichen über einem Betreuer, der ihn wegen der Drohung gegenüber der Schwester ermahnte. Unter anderem drohte der 14-Jährige dem Erwachsenen, er werde dessen Hund vergiften, seiner Nichte etwas antun und mit einem Sessel nach ihm werfen. Mit einem Schraubenschlüssel und einem Messer soll der Schüler gedroht haben, auf den Betreuer loszugehen.

Jugendlicher ging auch auf Arzt los

Am nächsten Tag fand bei einem Arzt eine Untersuchung statt. Der Jugendliche ging, mit einer Holzlatte in der Hand, bedrohlich auf den Mediziner los.

„Er stammt aus einer Familie, die sehr gewalttätig war“, berichtete der Verteidiger des Jugendlichen beim Strafprozess am 31. Jänner 2024 am Landesgericht Eisenstadt. Vor allem der Vater des Jugendlichen sei gewalttätig gewesen. Der Vater lebe zwar seit Jahren nicht mehr bei der Familie, habe jetzt aber wieder einen Obsorgeantrag gestellt, so der Verteidiger.

Der Jugendliche wolle aber seinen Vater nicht sehen.

Die Taten seien, so der Verteidiger, jedenfalls nicht zu tolerieren. Der Jugendliche gehe davon aus, dass die Veranlassung zu den Drohungen jeweils von anderen Personen ausgegangen sei.

Der weitere Gang des Verfahrens fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um den Jugendlichen zu schützen.

Bekanntgegeben wurde dann das Ergebnis des Prozesses: Der Schüler habe die Verantwortung für die von ihm gesetzten Straftaten übernommen. Er erhielt eine Diversion: Das Verfahren gegen ihn wurde auf eine Probezeit von einem Jahr eingstellt.

Der Jugendliche muss ein Anti-Aggressionstraining und eine Psychotherapie besuchen.