Ein Jahr vor der Gemeinderatswahl 2027 gibt es im Bezirk Güssing zahlreiche personelle Veränderungen. Mehrere langjährige Bürgermeister geben ihre Ämter ab, andere lassen ihre politische Zukunft noch offen. Auch in der Bezirkshauptstadt hat ein neuer Bürgermeister die Arbeit aufgenommen.
Stalkingprozess: Freundin 18.500 Mal in der Arbeit angerufen
Kontrollzwang
Ein 38-jähriger Mann terrorisierte seine Freundin mit Telefonanrufen, überwachte ihr Handy und drohte damit, ihre Wohnung anzuzünden.
Der Angeklagte gab vor Gericht an, unter einer Zwangsstörung zu leiden.
© BVZ/Kirchmeir
Zwischen Juli 2019 und November 2025 rief ein heute 38-jähriger Mann aus dem Bezirk Güssing seine Freundin fast 20.000 Mal an, darunter waren 18.588 Anrufe an ihrem Arbeitsplatz. Außerdem schickte er ihr innerhalb eines Monats mehr als 700 Textnachrichten, spürte ihr nach, wenn sie sich ungestört mit anderen treffen wollte und drohte, als ihn die Frau vor die Türe setzen wollte, damit, ihre Wohnung anzuzünden.
Am Donnerstag, 29. Jänner 2026, stand der 38-Jährige wegen beharrlicher Verfolgung und Nötigung in Eisenstadt vor Gericht. Dort gab er bekannt, unter einer Zwangsstörung zu leiden. Wenn er das Haus verlasse, müsse er bis zu einer Stunde lang immer wieder kontrollieren, ob das Licht abgedreht und die Türe versperrt sei.
„Was hat diese Erkrankung mit den angeklagten Tathandlungen zu tun?“, erkundigte sich die Richterin. „Ich habe den Zwang, meine Ex-Lebensgefährtin anzurufen“, erklärte der Angeklagte. Von 2019 bis 2025 habe die Beziehung bestanden, er wohne jetzt immer noch bei seiner Ex-Freundin, plane jedoch, bis Mitte Februar auszuziehen, so der 38-Jährige.
Im Dezember 2022 hatte seine Freundin einmal ungestört einen Buschenschank besuchen wollen. Sie ließ Handy und Auto zuhause. Trotzdem fand ihr Freund sie und setzte sich unaufgefordert an ihren Tisch. Nach diesem Vorfall wurde eine Wegweisung gegen den Mann ausgesprochen, dieser zog für zwei Wochen in eine Pension.
„Danach hat er sich entschuldigt und wir wollten von vorne anfangen“, berichtete die Ex-Freundin. „Mit der Zeit schlich es sich wieder ein mit den Anrufen.“
Der Angeklagte hatte das Handy seiner Freundin geortet, loggte sich darin ein und löschte ihre Kontakte oder Nachrichten. „Sie haben ihr gesamtes Leben kontrolliert“, hielt ihm die Richterin vor. „Ja, habe ich, gebe ich zu“, antwortete der Angeklagte.
Als ihn seine Freundin im Vorjahr aufforderte, aus ihrer Wohnung auszuziehen, soll er ihr gedroht haben: „Wir werden dann beide keine Wohnung mehr haben, weil ich die Wohnung anzünden werde.“
„Hat Sie das Verhalten Ihres Ex-Freundes belastet?“, fragte die Richterin das als Zeugin befragte Stalkingopfer. „Ja, wenn man keine Freunde treffen kann, ist es eine Belastung“, sagte diese.
Im Strafregister des Angeklagten war bereits eine Vorstrafe aus dem Jahr 2022 eingetragen. Jetzt wurde er neuerlich schuldig gesprochen und zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 2.880 Euro verurteilt. Wenn er wieder eine Straftat begehe, werde ihm eine Untersuchungshaft drohen, warnte die Richterin den Angeklagten. Dieser kündigte an, das Urteil annehmen zu wollen.
Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.