In Rage wegen Hund: „Ich war sehr aufgebracht, aber nicht aggressiv“

Berg, Hainburg

Der Hund ist plötzlich weg. Eine Frau möchte wissen, was mit dem Tier passiert ist, und Polizeibeamte sollen überreagiert haben. Das war die Ausgangslage in einem Prozess am Landesgericht Korneuburg wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Von Von Christian Pfeiffer

Eine 48-Jährige wurde am Landesgericht Korneuburg wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu einer Geldstrafe verurteilt.

Eine 48-Jährige wurde am Landesgericht Korneuburg wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu einer Geldstrafe verurteilt.

© APA/Georg Hochmuth

Am 26. Juli erreichte eine 48-jährige Angestellte gegen Mittag ihre Liegenschaft in Berg, um entsetzt festzustellen, dass ihr Hund verschwunden war. Sie machte sich auf zur nächstgelegenen Polizeiinspektion in Hainburg, um sich nach dem Verbleib des Hundes zu „erkundigen“. Die Anfrage der Frau verlief aber derart, nennen wir es mal unglücklich, dass sie sich am Landesgericht Korneuburg dem Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Amtsgewalt stellen musste.

Verteidigerin Johanna Fuchs holte weit aus: Es gäbe nämlich eine Vorgeschichte zu dem Vorfall und die hätte sich am 21. März zugetragen. An diesem Tag kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen dem Auto ihrer Klientin und dem Zivilfahrzeug eines Polizisten. Die Anwältin schlussfolgerte daraus, dass Ermittlungen im gegenständlichen Fall nicht objektiv geführt wurden.

Verteidigerin: „Eine Festnahme ist in dieser Situation rechtswidrig gewesen“

Auch bestritt Fuchs jegliche Gewalt seitens ihrer Mandantin. Sie räumte ein, dass die Tür auf der Polizeistation ins Schloss geflogen sei, und ja, sie habe auch geschimpft, aber eine Festnahme sei in dieser Situation rechtswidrig gewesen. Im Übrigen habe die Abnahme des Hundes jeder Grundlage entbehrt.

Verantwortung für das Vorgefallene am 26. Juli würde die 48-Jährige übernehmen, aber letztlich kein schuldhaftes Verhalten einräumen. Richterin Astrid Frei wollte zunächst von der Beschuldigten, die sich nicht schuldig bekannte, ihre Sicht der Dinge wissen. Sofort ging es um den Hund, der mit der eigentlichen Anklage nichts zu tun hatte. Es habe geschüttet an dem Tag und sie sei „wie vor den Kopf gestoßen“ gewesen, als der Hund weg war.

48-Jährige über sich selbst: „Ich war sehr aufgebracht, aber nicht aggressiv“

Die nachträgliche Beurteilung ihrer selbst bei ihrem „Besuch“ in der Polizeiinspektion Hainburg klang so: „Ich war sehr aufgebracht, aber nicht aggressiv.“ Im Übrigen sei das eigentliche Problem das Verhalten der Polizisten gewesen. Man habe ihr nicht sagen wollen, wo der Hund sei, und die Beamten hätten sich keineswegs deeskalierend verhalten. „Geh scheißen“, sei ihr halt dann so in der Emotion rausgerutscht.

Der Grund für den Gefühlsausbruch wäre die mangelnde Auskunftsbereitschaft der Beamten gewesen, was mit dem Hund passiert sei. Man habe ihr „Akteneinsicht“ verwehrt, und sie auch im Vorfeld nicht über die Abnahme des Tieres informiert. Der Hund gehörte und gehört allerdings nach wie vor ihrem Lebensgefährten (52), der im burgenländischen Kittsee zu Hause ist.

Irritierter Polizist: „Sein Hund, aber sie regt sich auf, das hat mich gewundert“

Das irritierte auch den Beamten, der die 48-Jährige schließlich festnehmen sollte: „Sein Hund, aber sie regt sich auf, das hat mich gewundert.“ Was der Polizist sonst vom Julitag zu berichten hatte, unterschied sich erheblich von den Schilderungen der Angeklagten. Er sei damals einer Anzeige nachgegangen, wonach ein Hund in einem Waldgrundstück an einer Kette gehalten würde, und habe die Amtstierärztin verständigt.

Die habe verfügt, dass das Tier vorläufig ins Tierheim in Bruck an der Leitha kommt. Das Verhalten der 48-Jährigen beschrieb der Polizist als „sehr präpotent“, „sie hat mich die ganze Zeit geduzt“. Den Verlauf der gut 45-minütigen Amtshandlung auf der Polizeiinspektion fasste der Zeuge in etwa so zusammen: drei Runden schimpfen, dazwischen zweimalige Verwarnung, und dann die Ankündigung der Festnahme.

Nach der Festnahme kurzes Gerangel in der Sicherheitsschleuse

Dann habe die 48-Jährige eine Tür so fest zugeschlagen, „dass leichte Erschütterungen zu spüren waren“. Insgesamt soll sich die Beschuldigte sehr wehrhaft verhalten haben. In der Schleuse auf der Polizeiinspektion wurde es dann buchstäblich eng. Es setzte Schläge gegen die Brust des Beamten, gefolgt von einem „kurzen Kampf“. Dann habe er sie „leicht an die Wand gedrückt“, woraufhin sich die Frau dann beruhigt habe. Ähnliches wusste auch ein Kollege auf der Wache zu berichten.

Der Lebensgefährte konnte nichts Wesentliches beitragen. Sein Hund sei vier Tage im Tierheim gewesen und seitdem wieder „bei uns“. Bezüglich des Verkehrsunfalls hakte die Richterin nach, um festzustellen, dass der Beamte vom März genau gar nichts mit der Amtshandlung im Juli zu tun hatte. Das führte die Argumentation, dass es sich um eine konzertierte Aktion gehandelt habe, ad absurdum.

Am Ende der Verhandlung nicht mehr viel Spielraum für die Verteidigung

Als letztes Aufbäumen brachte die Verteidigung einen Beweisantrag ein: Bildmaterial sollte belegen, dass der Hund ordnungsgemäß gehalten wurde, und demnach die Ermittlungen nicht objektiv geführt wurden. Selbiger wurde von der Richterin abgelehnt, da der Bericht der Amtstierärztin der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha wohl recht eindeutig ausgefallen sein dürfte.

Dass es für die bisher unbescholtene 48-Jährige auf einen Schuldspruch hinauslaufen würde, zeichnete sich ab. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro. Die Angeklagte nahm Bedenkzeit.