Schuldig: Den Spezi von der Bank dreimal wegen Prüfungen vorgewarnt

Commerzialbank-Prozess

Die Causa „Commerzialbank Mattersburg“, in deren Folge ein Schaden von über 600 Millionen Euro entstanden sein soll, wird seit Anfang Jänner am Landesgericht Eisenstadt verhandelt. Ein kleiner Teilaspekt der Affäre war bei einem Prozess am Landesgericht Korneuburg zu erleben.

Von Christian Pfeiffer

Ein Mitarbeiter der Österreichischen Nationalbank hatte seinen Freund Martin Pucher von der Commerzialbank Mattersburg über Termine für bevorstehende Bankenprüfungen frühzeitig informiert. Dafür musste er sich am Landesgericht Korneuburg verantworten.

Ein Mitarbeiter der Österreichischen Nationalbank hatte seinen Freund Martin Pucher von der Commerzialbank Mattersburg über Termine für bevorstehende Bankenprüfungen frühzeitig informiert. Dafür musste er sich am Landesgericht Korneuburg verantworten.

© APA/Tobias Steinmaurer

Der tiefe Fall von Martin Pucher und „seiner“ Commerzialbank in Mattersburg hat am Landesgericht Eisenstadt zu Prozessen wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Untreue, betrügerischer Krida, Bilanzfälschung, Geldwäsche sowie wegen diverser Korruptionsvorwürfe geführt. So werden die burgenländischen Kollegen wohl ein wenig neidisch nach Korneuburg geblickt haben, wo ein „kleiner Nebenstrang“ der Causa verhandelt wurde.

Von einer Netto-Verhandlungszeit von 30 Minuten kann man in Eisenstadt nur träumen. In Korneuburg jedenfalls musste sich ein ehemaliger Mitarbeiter (58) der Abteilung Bankenrevision bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB) verantworten. Ihm wurde seitens des Oberstaatsanwalts der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen, und zwar bei gleich drei Gelegenheiten.

Nämlich immer dann, wenn es um eine bevorstehende Prüfung der Mattersburger Bank durch die OeNB ging. Betroffen waren die Jahre 2015, 2017 und 2020, also alle Prüfungen in diesem Zeitraum bis zur Insolvenz. Nicht nur soll der 58-Jährige Termine, sondern auch geplante Themen der Überprüfung angekündigt haben. Der Beschuldigte sei von sich aus aktiv geworden. Das sei „fast schon ein systematisches Vorgehen“, so die Bewertung durch den Oberstaatsanwalt.

Neben zahlreichen eindeutigen Beweisen erwähnte der Anklagevertreter auch eine Nachricht an Pucher, in dem der Beschuldigte einen „Besuch“ ankündigt, „der dich nicht sehr freuen wird“. Bisher hatte sich der Angeklagte ausweichend und von sich weisend verhalten und nur eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben, in der er sich in der Möglichkeitsform verantwortet habe, so der Oberstaatsanwalt.

Das werde sich nun bei der Hauptverhandlung ändern, kündigte Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger ein Geständnis seines Mandanten an. Als Grund für dessen Handeln gab der Advokat die Freundschaft zu Banken-Chef Pucher an. Im Sinne seines Mandanten regte er eine Diversion an. Das nahm Richter Manfred Hohenecker vorläufig mal zur Kenntnis und wandte sich zunächst dem 58-jährigen Angeklagten zu.

„Ja, ich bekenne mich schuldig“, so der Mann, der durchwegs mit leiser Stimme sprach. „Das ist neu“, gab sich Hohenecker überrascht, war doch bisher im Akt eher weniger von einem Schuldeingeständnis zu lesen. Was denn sein Motiv gewesen sei, wollte der Richter wissen. „Pucher hat mich beeinflusst.“ - „Und beeindruckt?“, fragte Hohenecker nach, was bejaht wurde. „Die Fußball-Leidenschaft hat uns verbunden“, betonte der 58-Jährige seine Freundschaft zu Pucher.

Bei einer Befragung des Hauptbeschuldigten, bevor er für dauerhaft verhandlungsunfähig befunden wurde, sagte er, dass der 58-Jährige Termine zwar nicht ausdrücklich angekündigt habe, aber verklausuliert doch. Auch Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits, die sich seit 14. Jänner in Eisenstadt verantworten muss, bestätigte bei einer früheren Einvernahme, dass die Ankündigung des Beschuldigten es möglich machte, den „Fake-Bereich“ besser vor den Prüfern zu verstecken.

Und es war eben kein einmaliger Lapsus, sondern wiederholte sich insgesamt dreimal. Damit kam der Richter auf die von der Verteidigung ins Spiel gebrachte Diversion zu sprechen. „Es ist Ihnen hochanzurechnen, dass Sie sich durchgerungen haben“, so Hohenecker; aber in Hinblick auf die mehrmalige Verwirklichung des Delikts sei aus generalpräventiven Gründen von einer Diversion abzusehen.

Die geständige Verantwortung wurde auch durch den vom 58-Jährigen angestrengten Zivilprozess gegen seine Entlassung bei der OeNB konterkariert. Da konnte Arbach-Stöger Neues vermelden: Diese Klage werde zurückgezogen. Blieb nur noch eine sogenannte „Geschenkliste“ der Commerzialbank, auf der der 58-Jährige speziell gekennzeichnet war. Allerdings handelte es sich bei den „Geschenken“ lediglich um kleine Zuwendungen.

Aus einer Käseglocke, einer Tee-Box, Badetüchern oder einem Rucksack bestanden die Zuwendungen, die sich über die Jahre ansammelten, was in Summe recht leicht wog. Somit konnte der 58-Jährige für sich in Anspruch nehmen, keinen finanziellen Vorteil von seinem kriminellen Tun gehabt zu haben. Das schützte ihn freilich nicht vor einem Urteil. Der Richter hielt acht Monate bedingte Freiheitsstrafe für tat- und schuldangemessen.

Überdies sei er - hinsichtlich der Strafhöhe - gut beraten gewesen, es zuzugeben, so Richter Hohenecker in der Urteilsbegründung. Auch werde er kaum mehr in die Lage kommen, das Delikt noch einmal begehen zu können. Der 58-Jährige nahm das Urteil an. Die zentrale Fragestellung, die sich dem Oberstaatsanwalt stellte - inwieweit das Verhalten des 58-Jährigen dazu beigetragen hat, dass die Malversationen so lange unentdeckt geblieben sind - blieb offen.