Fußgänger angefahren: „Glaubte, es war eine Katze oder ein Hase“

Lenker vor Gericht

Ein 49-jähriger Lenker verletzte am 19. Dezember 2024 in Jennersdorf einen Fußgänger schwer. Vor Gericht bekannte sich der damals alkoholisierte Mann nicht schuldig.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte will nicht bemerkt haben, dass er mit seinem Auto einen Fußgänger anfuhr.

Der Angeklagte will nicht bemerkt haben, dass er mit seinem Auto einen Fußgänger anfuhr.

© BVZ/Kirchmeir

Was am 19. Dezember 2024 zwischen einem Lokal in Jennersdorf und der Wohnadresse der Mutter des Lenkers passiert war, wurde am Freitag, 21. März 2025 am Landesgericht Eisenstadt beleuchtet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, er habe auf der Heimfahrt in alkoholisiertem Zustand einen Verkehrsunfall mit einem Fußgänger verursacht, der dabei „zahlreiche schwere Verletzungen erlitt“, so die Staatsanwältin.

Zeugen sahen, wie Opfer durch die Luft geschleudert wurde

Der Lenker soll nach dem Zusammenprall seine Fahrt ohne anzuhalten fortgesetzt haben. „Zeugen schilderten, das Opfer sei in die Luft geschleudert worden“, so die Staatsanwältin. „Der Angeklagte verringerte die Geschwindigkeit nicht und fuhr weiter, als ob nichts gewesen wäre.“

Als die Polizei zirka eine Stunde nach dem Unfall bei dem Angeklagten eine Alkoholmessung durchführte, zeigte der Alkomat 1,66 Promille an.

„Der Zusammenstoß erfolgte nicht mit 1,66 Promille“, sagte die Verteidigerin. Ihr Mandant habe vor dem Unfall in einem Lokal zwei Bier getrunken. „Er fuhr dann heim, bemerkte den Zusammenstoß nicht und konsumierte bei seiner Mutter zuhause vier große Bier“, so die Verteidigerin.

Angeklagter sagt, er habe vor dem Unfall nur zwei Bier getrunken

Sie legte zwei Rechnungen aus dem Lokal vor, das der Angeklagte vor dem Unfall besucht hatte. Die eine Rechnung belegte die Bezahlung von zwei Bier, die andere von vier Spritzern. Diese habe eine Bekannte getrunken, mit der er sich im Lokal getroffen habe, so der Angeklagte. Die Bekannte sagte später aus, sie habe das Lokal mit einer Freundin besucht, diese habe zwei der von ihr bezahlten Spritzer getrunken.

Der Angeklagte bekannte sich zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nicht schuldig. Um 18.30 habe er das Lokal betreten, kurz vor 20.30 Uhr sei er nach Hause gefahren. Am Heimweg „war das mit dem Tescher“, so der Angeklagte. „Ich hörte den Rumpler, dann fuhr ich zur Mama“, sagte er.

„Wo spürten Sie den Rumpler?“, fragte die Richterin. „Unterm Auto“, antwortete der Angeklagte.

„Wie stark war das?“, fragte die Richterin. „Unwesentlich“, lautete die Antwort.

Richterin: „Schauten Sie nach, was war?“

„Schauten Sie nach, was war?“, fragte die Richterin. „Es war ja dunkel“, meinte der Angeklagte.

„Und Sie fuhren einfach weiter“, stellte die Richterin fest. „Was glaubten Sie, was der Rumpler war?“, wollte sie wissen.

„Eine Katze, ein Hase oder ein Vogel“, meinte der Angeklagte.

Tatsächlich war er mit einem 57-jährigen Fußgänger kollidiert. Das Auto des Angeklagten wurde dabei an der rechten Seite beschädigt.

Zuhause dann schnell vier Bier getrunken?

Daheim habe er, so der Angeklagte weiter, „ziemlich schnell“ vier große Bier getrunken. Als die Polizei die Mutter aus dem Schlaf läutete, sei auch er schon im Bett gelegen. Da war es zwischen 21.30 und 21.45 Uhr.

„Innerhalb einer Stunde haben Sie vier Bier getrunken“, stellte die Richterin fest. „Warum?“

„Weil mir danach war“, sagte der Angeklagte.

Das Unfallopfer und die Augenzeugen waren der Zeugenladung nicht gefolgt. Die Richterin vertagte die Verhandlung, auch weil sie von einem Sachverständigen die Angaben des Angeklagten hinsichtlich seiner Alkoholisierung prüfen lassen möchte.