Im Burgenland wird noch intensiver für Kinder und Enkel vorgesorgt, als in anderen Bundesländern. Die Sparstudie der Erste Bank zeigt aber auch, dass gerne konservativ veranlagt wird. Dabei können schon kleine Beträge auf lange Sicht große Summen bringen - und das wird durch das „Zukunftsdepot“ des Bundes jetzt besonders interessant.
Baulandabgabe: Grundbesitzer ziehen vor Landesverwaltungsgericht
Mit Interessensvertretung
Vor dem Landesverwaltungsgericht Burgenland haben am Donnerstag die ersten Verhandlungen zu Fällen rund um die Baulandmobilisierungsabgabe begonnen. Der Landesverband Österreichischer Haus- und Grundbesitzer Burgenland sieht dabei mehrere verfassungsrechtliche Fragen und kündigt den möglichen Gang zum Verfassungsgerichtshof an.
© Symbolfoto: shutterstock/ Fabio Balbi
Zwei Fälle aus altem Familienbesitz
Der Landesverband Österreichischer Haus- und Grundbesitzer Burgenland vertritt in den ersten Verfahren zwei Eigentümerinnen. In beiden Fällen geht es laut Interessenvertretung um jeweils ein letztes verbliebenes Grundstück aus altem Familienbesitz, das als Vorsorge für das Alter behalten wurde.
Eine Betroffene lebt weiterhin in ihrem Heimatort in einer kleinen Wohnung und bezieht eine Kleinpension. Die vorgeschriebene Abgabe übersteige laut Verband eine Monatspension. Im zweiten Fall handelt es sich um eine Burgenländerin, die nach Wien gezogen ist und das Familiengrundstück ebenfalls als Altersvorsorge behalten hat.
Der Landesverband Österreichischer Haus- und Grundbesitzer betont, dass es sich aus seiner Sicht nicht um Eigentümerinnen handelt, die Grundstücke aus spekulativen Gründen zurückhalten.
Bedarf laut Verband gering
Als Argument gegen die Notwendigkeit der Abgabe führt die Interessenvertretung die Entwicklung in der betroffenen Ortschaft an. Dort seien in den vergangenen acht Jahren insgesamt drei geförderte Neubauten errichtet worden. Daraus leitet der Verband einen Bedarf von etwa einem Baugrundstück alle drei Jahre ab: Die für diese drei Projekte benötigten Grundstücke könnten auch ohne Baulandmobilisierungsabgabe bereitgestellt werden. Eine zusätzliche Mobilisierung sei daher nicht erforderlich.
Rechtsgutachten sieht Verfassungsfragen
Im Verfahren legte die Interessensvertretung zudem ein Rechtsgutachten eines Verfassungsrechtlers vor. Dieses komme zum Schluss, dass einige zentrale Bestimmungen der Baulandabgabe verfassungswidrig seien. Daraus sieht der Landesverband Österreichischer Haus- und Grundbesitzer Burgenland einen möglichen weiteren Weg zum Verfassungsgerichtshof vorgezeichnet.
Im Zentrum stehen mehrere verfassungsrechtliche Fragen. Dazu zählt die Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Eigentum und dem öffentlichen Interesse an der Mobilisierung von Bauland. Kritisch sieht der Verband außerdem eine aus seiner Sicht bestehende Benachteiligung kinderloser Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Ausnahmen, die das Land für seine eigenen Betriebe vorsehe.