Schuss löste sich: Fünf Monate bedingt für Pensionist

Mordversuch angeklagt

Nach zwölf Stunden Verhandlung stand es bei der Beratung der Geschworenen vier zu vier. Das bedeutete Freispruch im Zweifel vom Vorwurf des Mordversuchs für einen 73-jährigen Angeklagten.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte bestritt, in Mordabsicht auf die Pensionistin geschossen zu haben.

Der Angeklagte bestritt, in Mordabsicht auf die Pensionistin geschossen zu haben.

© BVZ/Kirchmeir

Im Mittelpunkt des Prozess stand am Dienstag, 24. März 2026, am Landesgericht Eisenstadt eine Schussabgabe am 20. September 2025 in einer Ortschaft im Bezirk Jennersdorf. Der 73-jährige Pensionist hatte damals im Haus einer Bekannten ein Gewehr in der Hand. Ein Schuss ging los, das Geschoß drang in einen Türstock ein.

Der Pensionist wurde festgenommen und stand nun wegen des Vorwurfs des Mordversuchs vor einem Schwurgericht. Die Geschworenen entschieden nach einem ganztägigen Prozess äußerst knapp: Vier Mal wurde für Mordversuch gestimmt, vier Mal dagegen. Das bedeutete, dass der Angeklagte nach dem Prozess als freier Mann das Gericht verlassen konnte.

Verurteilt wurde er nur wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Hausfriedensbruchs zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu Prozessbeginn hatte sich der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte neugierig im Gerichtssaal umgeschaut und den Richterinnen den Rücken zugewendet. „Herr Angeklagter! Hören Sie mich?“, verschaffte sich die vorsitzende Richterin Gehör. „Tschuldigung“, antwortete der Pensionist. „Haben Sie verstanden, was ich gesagt habe?“, fragte die Richterin. „Nein“, antwortete der Angeklagte. Er sei „terrisch“.

Mit einem ungewöhnlichen Einstieg begann der Anklagevortrag des Staatsanwalts: Via Lautsprecher wurde die Audioaufnahme des Anrufs des 80-jährigen mutmaßlichen Opfers beim Polizeinotruf vorgespielt. Die Anruferin nannte damals den Namen des Angeklagten. Dieser „schießt auf mich, er hat ein Gewehr. Ich habe so eine Angst, er geht nicht.“

30 Minuten später war am Tag des Vorfalls die Polizei da. Der Verdächtige befand sich da schon wieder in seinem eigenen Haus und trank Bier.

Der Pensionist habe sich „Hals über Kopf“ in die 80-Jährige verliebt gehabt und sei „aufdringlich“ geworden, sagte der Staatsanwalt. Als die Frau von einem anderen Mann Chauffeurdienste in Anspruch nahm, habe den Angeklagten „die Eifersucht gepackt“.

Täglich sei der Angeklagte zu der Frau gefahren, er habe ihr seine Liebe gestanden und sei in Tränen ausgebrochen. „Zirka eine Woche vor der Tat sagte er, er wird sich die Kugel geben“, so der Staatsanwalt. „Einen Tag vor der Tat fährt er zu ihr und sagt: Er liebt sie so sehr, dass er nicht essen kann. Sie sagt, sie liebt ihn nicht und sperrt ihn aus.“

Der Angeklagte deponierte ein Gewehr auf der Terrasse beim Haus der Frau. „Am 20. September fährt er wieder zu ihr, trifft sie auf der Terrasse an“, so der Staatsanwalt. Zuvor hatte die Frau das Gewehr auf der entdeckt und ins Haus gebracht.

Am 20. September fiel nun der Blick des Mannes durch die Terrassentüre auf die am Boden liegende Waffe. Der Pensionist drang in das Haus ein, nahm das bereits geladene Gewehr. „Er löst die Sicherung, legt an der Hüfte an und drückt ab“, so der Staatsanwalt. Eineinhalb Meter entfernt soll die Frau gestanden sein. „Du hast auf mich geschossen“, soll die 80-Jährige gesagt haben. Um 11:36 Uhr wählte sie den Polizeinotruf.

„Verliebt, gekränkt und letztlich verzweifelt: Genau das ist das Motiv der Tat“, sagte der Staatsanwalt.

„Es handelt sich nicht um einen Mordversuch, sondern um ein tragisches Unglück“, sagte die Verteidigerin. Ihr Mandant habe keine „Tötungsabsicht“ gehabt, er habe sich nur die Waffe zurückholen wollen.

Schleppend verlief danach die Befragung des schwerhörigen Angeklagten, der sich zum Mordversuch nicht schuldig bekannte. 1975 habe er das Gewehr gekauft, dieses sei eingesperrt gewesen. „Ich hatte die Waffe herausgenommen, weil ich eine Katze hatte, die musste ich erschießen“, so der Angeklagte. Das sei 14 Tage vor dem Vorfall gewesen.

„Geladen und gesichert“ habe er das Gewehr auf der Terrasse seiner Bekannten „versteckt“ gehabt, weil er eine Polizeikontrolle befürchtete. Doch die Frau entdeckte das Gewehr und legte es ins Haus.

Am Samstag, 20. September, trank der Pensionist zum Frühstück „drei Pfiffe und eine Mischung“. Gegessen habe er nichts. Dann sei er zu der Frau gefahren, um die Waffe zu holen. „Wo ist meine Waffe?“, habe er gerufen. Zufällig habe er das Gewehr im Haus gesehen. „Da bin ich rein“, so der Angeklagte.

Mit Unterstützung eines Sachverständigen demonstrierte der Angeklagte im Gerichtssaal, wie er damals mit der Waffe hantiert hatte. Diese Demonstration wurde mit jenem Gewehr durchgeführt, aus dem sich damals der Schuss gelöst hatte.

„Er hat die Terrassentüre aufgedrückt“, sagte die Frau später bei ihrer Einvernahme. „Dann hörte ich den Knaller und sah den Blitz“, schilderte sie den Vorfall. „Das war kein Blitzerl“, meinte sie. Der Angeklagte hatte ein „Gerangel“ um die Waffe geschildert. Dem widersprach die Frau „Hingegriffen habe ich nicht.“

„Es löste sich ein Schuss. Ich war erschrocken, sie auch“, hatte zuvor der Angeklagte erzählt.

„Warum schießt er auf Sie?“, fragte die Richterin die 80-Jährige. „Ich war schon entsetzt. Damit habe ich nie gerechnet“, sagte die Zeugin. Sie wisse nicht, warum der Mann geschossen hatte. „Ob er mich schrecken wollte - ich weiß es nicht.“

„Dachten Sie, er will Sie umbringen?“, fragte die Richterin. „Nein!“, antwortete die Frau. „Es hätte schlecht ausgehen können, für beide“, meinte sie. Später sei ihr klar geworden, dass sie „hätte tot sein können“.