30 Jahre nach Willibald Hofer leitet seit September 2026 sein Sohn Jürgen die Geschicke der Marktgemeinde Deutschkreutz. Im Gespräch mit der BVZ blickt das Vater-Sohn-Duo auf damalige und heutige Herausforderungen, veränderte Aufgaben, familiäre Werte und die Zukunft ihres Heimatortes.
Vor Club zugeschlagen: 3.000 Euro Geldbuße für 20-Jährigen
Nach Schimpferei
Weil ihn andere Clubbesucher beleidigten, schlug ein 20-Jähriger zu. Drei Beteiligte wurden verletzt, der Täter musste vor Gericht.
Der Angeklagte beim Betreten des Gerichtssaales.
© BVZ/Kirchmeir
Der Ausdruck „Hurenkind“ soll am 29. März 2026 frühmorgens vor einem Club in Oberpullendorf gefallen sein. Ein 20-jähriger Mann mit südländischer Staatsbürgerschaft fühlte sich beleidigt und schlug mit der Faust zu.
Am Freitag, 14. August 2026, fand wegen des Vorfalls eine Gerichtsverhandlung in Eisenstadt statt. Der Angeklagte gab zu, zwei Clubbesuchern Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben. Die beiden Männer wurden dabei leicht verletzt, sie machten keine Ansprüche geltend.
Viel schwieriger erwies sich der Fall des dritten Opfers. Diesen jungen Mann hatte der Angeklagte offenbar zuerst mit der flachen Hand im Gesicht erwischt, worauf die Brille des Opfers zu Boden fiel und beschädigt wurde.
Dann soll der 20-Jährige dem anderen einen Rempler versetzt haben. Das Opfer stürzte und zog sich einen Bruch am Handgelenk zu, der jedoch erst eineinhalb Monate später im Krankenhaus diagnostiziert wurde, nachdem der Verletzte wochenlang an Schmerzen gelitten hatte.
„Offenbar wurde die Fraktur bei der Untersuchung übersehen“, sagte die Richterin. Die volle Schuld an den nun aufgetretenen gesundheitlichen Problemen des Opfers wird somit nicht dem Angeklagten zuzuweisen sein.
7.000 Euro Schmerzensgeld hatte die Anwältin des Opfers gefordert. Plus die Kosten für die Brille in der Höhe von rund 600 Euro. „Das wird endgültig wohl nur zivilrechtlich zu klären sein“, stellte die Richterin fest.
„Ich sah, dass er umzingelt wurde“, sagte ein Cousin des Angeklagten bei der Verhandlung am 14. August aus. Der Vorfall hatte nach der Sperrstunde des Clubs im Freien stattgefunden, alle Besucher sollen sich, so der Zeuge, damals vor dem Lokal aufgehalten haben.
Der Angeklagte hatte schon am ersten Verhandlungstag zugegeben, in dieser Nacht stark betrunken gewesen zu sein. „Im Auto sagte er, dass er hingeschlagen hat“, berichtete sein Cousin. Als sie wegfuhren, habe ein Clubbesucher „auf das Auto geklatscht“ und sie neuerlich beschimpft.
„Immerhin hatte er zwei anderen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Das macht man nicht“, hielt die Richterin fest.
„Sie sollen überhaupt nicht hinschlagen!“, ermahnte sie den Angeklagten. „Wenn jemand Sie beleidigt, müssen Sie sich umdrehen und gehen. Sie dürfen maximal zurückschimpfen!“
„Ich habe aus meinen Fehlern gelernt“, sagte der Angeklagte.
Dieser erhielt nach einer Verantwortungsübernahme eine Diversion. Er muss 3.000 Euro Geldbuße bezahlen. Das schwerverletzte Opfer erhielt 1.000 Euro als symbolischen Schadenersatz zugesprochen, außerdem sind 250 Euro Pauschalkosten zu bezahlen.
Staatsanwältin und Privatbeteiligtenvertreterin gaben keine Erklärung ab, der Angeklagte war mit der Vorgangsweise einverstanden. Sechs Monate hat er jetzt Zeit, um die vereinbarten Zahlungen zu leisten.