In der Stadtbücherei Mattersburg las Autor Michael kürzlich Hess aus seinem Buch „Gehessig“. Die Besucher erlebten einen abwechslungsreichen Abend mit humorvollen Sprachspielereien und nachdenklichen Texten.
Commerzialbank-Prozess: Urteil liegt vor, Anfechtung angemeldet
Nächstes Kapitel
Im Commerzialbank-Prozess liegt das schriftliche Urteil vor. Die drei angeklagten Unternehmer, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und zwei Privatbeteiligte meldeten Berufung an.
Im Commerzialbank-Prozess saßen zu Jahresbeginn Franziska Klikovits und drei Ex-Unternehmer auf der Anklagebank.
© BVZ/Wagentristl
In der Causa Commerzialbank fand von Jänner bis August 2025 in einem Teilbereich ein umfangreiches Strafverfahren statt. Im Fokus standen drei Unternehmer aus dem Raum Mattersburg, die von den Malversationen des Commerzialbank-Chefs Martin Pucher profitiert haben sollen. Gegen den gescheiterten Banker konnte nicht verhandelt werden, da sich dieser laut Sachverständigen-Gutachten nach zwei erlittenen Schlaganfällen in einem schlechten Gesundheitszustand befindet.
Erst kürzlich wurde bekanntgegeben, dass das Strafverfahren gegen Pucher überhaupt abgebrochen wurde.
Ex-Commerzialbank-Vorständin Franziska Klikovits hatte sich im heuer durchgeführten Strafverfahren reumütig schuldig bekannt. Sie hatte zugegeben, dass die Commerzialbank die „eigentlich zahlungsunfähigen“ Firmen der Mitangeklagten durch Kredite künstlich am Leben erhalten hatte.
Klikovits wurde im Februar 2025 zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Sie nahm dieses Urteil an.
Im Februar war auch bereits einer der drei angeklagten Ex-Unternehmer verurteilt worden: Der Schöffensenat verhängte eine Haftstrafe von 2,5 Jahren. Im August 2025 folgten dann die Schuldsprüche gegen die beiden weiteren Angeklagten. Diese lauteten auf jeweils drei Jahre und acht Monate Haft.
Kürzlich erging nun das schriftliche Urteil im bislang größten Commerzialbank-Verfahren. Die Anwälte der drei verurteilten Unternehmer hatten bereits zuvor Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel angemeldet, ebenso die Masseverwalter der 2020 Pleite gegangenen Commerzialbank und eines jener Unternehmen, die jahrelang am Geldtropf Martin Puchers gehangen war.
Für das Ausfertigen der angemeldeten Rechtsmittel steht den Prozessbeteiligten eine Frist zu, die auch noch einmal verlängert werden kann. Sind die Rechtsmittel eingebracht, so entscheiden der Oberste Gerichtshof im Fall der Nichtigkeitsbeschwerden und das Oberlandesgericht Wien im Fall der Berufungen über die weitere Vorgangsweise. Wird den Beschwerden stattgegeben, so kann es zu einer Neudurchführung des Strafprozesses kommen.
Das letzte Wort im Commerzialbankprozess ist somit noch nicht gesprochen.