Burgenländerin wegen Beleidigungen auf Instagram verurteilt

Nicht rechtskräftig

Auf sozialen Medien soll sich eine 30-jährige Mittelburgenländerin abfällig über eine Influencerin aus Niederösterreich geäußert haben. Im Fokus stand der Körper der Influencerin.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die Angeklagte wurde zu drei Wochen bedingt verurteilt.

Die Angeklagte wurde zu drei Wochen bedingt verurteilt.

© BVZ/KIrchmeir

Die Niederösterreicherin erhob Privatanklage. Am Freitag, 8. Mai 2026, musste sich die Mittelburgenländerin wegen des Vorwurfs der Beleidigung am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Die Beleidigungen sollen im August 2024 als Kommentare auf einem Instagram-Profil gepostet worden sein, das vom Ehemann der Niederösterreicherin betrieben wird. „Wir verdienen damit unser Geld“, sagte die Niederösterreicherin, die wie ihr Ehemann als „Content Creator“ bzw. Influencerin tätig ist.

65.000 Follower verzeichnet der Instagram-Account des Ehegatten, 110.000 ihr eigener. Auf TikTok habe sie 250.000 Follower, so die Niederösterreicherin. „Was ist das Geschäftsmodell?“, fragte die Richterin.

Firmen zahlen für Videos

„Videos zu posten“, sagte die Niederösterreicherin. Firmen würden dafür zahlen, dass sie Videos erstelle und veröffentliche.

„Die Angeklagte sagt, dass Sie sich selbst mit Ihrer Figur in den Fokus stellen“, erwähnte die Richterin. „Ich habe nie dazu aufgerufen, dick zu sein“, sagte die Niederösterreicherin. „Ich erwähne auch die Nachteile, die braucht man nicht abstreiten.“ Sie sei schon als Baby dick gewesen.

Die Kommentare der Mittelburgenländerin habe sie als „unglaublich schlimm“ empfunden. „Man merkte, man ist bei einer Person unglaublich im Fokus. Es war beängstigend“, sagte die Influencerin.

Auch andere User hätten kritische Kommentare zu ihrer Figur abgegeben. „Gingen Sie auch gegen andere Personen gerichtlich vor?“, fragte der Verteidiger. „Ja“, bestätigte die Niederösterreicherin.

„Ist es gewünscht, zu polarisieren?“

„Sie werden ständig beleidigt, trotzdem haben Sie die Möglichkeit zu kommentieren, nicht deaktiviert“, wunderte sich der Verteidiger. „Ist es gewünscht, zu polarisieren?“, fragte er die Influencerin.

„Ist es nicht“, widersprach diese. Die Kommentarfunktion müsse aktiviert bleiben, weil ihre Werbepartner „alle Insights“ verlangen würden, also Kommentare, Likes und Views.

Die 30-Jährige hatte sich bereits am ersten Prozesstag nicht schuldig bekannt. Über eine Telegram-Gruppe namens „Kroketten-Silo“ könne sie weder sagen, wie viele Mitglieder diese hatte noch wer sie erstellt habe.

„Es war klar, wir müssen etwas machen“

„Es hat uns fertig gemacht, dass diese Gruppe zu dem Zweck gegründet wurde, um sich über uns lustig zu machen“, sagte der 26-jährige Ehemann der Niederösterreicherin. „Es war klar, wir müssen etwas machen, damit das Internet kein rechtsfreier Raum ist“, sagte er.

Ein Unternehmer, der angab, Personen zu unterstützen, die mit „Hass im Netz“ konfrontiert sind, berichtete, er habe Indizien gesammelt, die darauf hinweisen sollen, dass hinter der Telegram-Gruppe „Kroketten-Silo“ die Angeklagte stecke.

Ein Jahr lang habe die Angeklagte seine Mandantin verspottet, beleidigt und beschimpft, brachte abschließend der Anwalt der Niederösterreicherin vor. „Da handelt es sich um gezielte Herabsetzung“, sagte er.

„Meine Mandantin bewegte sich im Grundrecht auf freie Meinungsäußerung“, erwiderte der Anwalt der Angeklagten.

Schuldspruch zu drei Kommentaren

Die Richterin sprach die Mittelburgenländerin zu drei Kommentaren auf Instagram schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Haftstrafe von drei Wochen. Außerdem erteilte sie der Angeklagten den Auftrag, die Beiträge zu löschen. Freigesprochen wurde die Frau vom Vorwurf, sie habe die Telegram-Gruppe „Kroketten-Silo“ erstellt.

Hinsichtlich der drei Kommentare sei die Grenze zur Beleidigung überschritten worden, so die Richterin, und verwies auf Äußerungen wie „jemand ist dumm, minder intelligent, würde sich zum Deppen machen“ oder auch: „Mit halbwegs Hirn würde man das nicht machen.“

„Das war zu verurteilen“, stellte die Richterin fest. „Nur zu sagen, jemand ist dick, reicht nicht aus.“ Auch würde das Erstellen einer Telegram-Gruppe nicht den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, weshalb dazu ein Freispruch gefällt worden sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig - beide Parteien nahmen Bedenkzeit.