Jeden zweiten Tag Ohrfeigen: Acht Jahre Haft für Mutter

Nicht rechtskräftig

Eine überaus religiöse 50-jährige Pädagogin wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, weil sie ihre 2009 geborene Tochter jahrelang misshandelte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von Elisabeth Kirchmeir

Als "liebevoll konsequent" bezeichnte die Angeklagte ihren Erziehungsstil.

Als "liebevoll konsequent" bezeichnte die Angeklagte ihren Erziehungsstil.

© BVZ/Kirchmeir

Jeden zweiten Tag soll die Frau, die im Bezirk Oberwart lebt, ihre Tochter geohrfeigt haben. Sie soll dem Mädchen ab 2021 Schläge mit dem Kochlöffel oder einem Suppenschöpfer versetzt, es mit der Faust geschlagen und getreten haben. Außerdem berichtete die Jugendliche darüber, dass sie von der Mutter zum Lesen der Bibel gezwungen worden sei.

Anfang 2025 erstattete die Jugendliche Anzeige. Sie lebt jetzt in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche und will keinen Kontakt zur Mutter.

„Die meisten Sachen sind Lüge“, sagte die Mutter am Donnerstag, 26. März 2026 am Landesgericht Eisenstadt. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen fortgesetzter Gewaltausübung erhoben, ein schweres Delikt, das mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft wird.

„Wir hatten ein inniges Verhältnis“, sagte die Angeklagte. Sie gab vier Übergriffe auf ihre Tochter zu und berichtete, dass sie mit einem Kochlöffel und einem Suppenschöpfer auf das Mädchen eingeschlagen hatte. „Für eine Frechheit habe ich sie bestraft, körperlich“, sagte die Angeklagte. Ein anderes Mal habe sie zugeschlagen, weil die Tochter Fotos von ihr gepostet habe.

Sie habe sich wegen des „Internetkonsums“ der Tochter Sorgen gemacht, und deshalb, weil sich diese „schwarz anzog“. Das Mädchen musste bei anderen Personen wohnen, auswärts die Schule besuchen. Mehrfach kam es zu Schulwechseln. „Wir sind eine Gemeinschaft und quer durch Österreich verbunden“, schilderte die Angeklagte die Beziehung zur ihrer Glaubensgruppe.

Als die Tochter Ende Juni 2023 nicht aufgeräumt habe, griff die Frau nach einem Schöpflöffel aus Metall und schlug zu. Dabei erwischte sie die Jugendliche an der Nase. „Ich hatte einen totalen Schock“, so die Frau. „Es fing an, anzuschwellen. Ich war außer mir. Ich dachte, sie wird weggenommen.“

Sie instruierte die Tochter, im Spital zu behaupten, sie sei „gegen ein Schild gefahren“. Die Nase sei nicht gebrochen gewesen. „Es war eine Gnade, dass mir die Hand zurückgehalten wurde“, meinte die Angeklagte. „Jesus hat niemand geschlagen. Vielleicht steht in der Bibel etwas mit der Rute, aber das hat nichts mit mir zu tun“, stellte sie religiöse Überlegungen an.

„Sie hat die brave Tochter vorgespielt“, warf sie der Jugendlichen vor. Diese habe sich am Handy „Instagram und TikTok“ eingestellt und sich nicht an die vereinbarte „Bildschirmzeit“ gehalten. „Sie war handysüchtig, hat mich angelogen“, beschwerte sich die Mutter.

Sie habe selbst, so die Angeklagte, als Kind Schläge bekommen. „Erziehungsmaßnahmen nannte man das“, sagte sie vor Gericht. „Ich verstehe nicht, warum Sie so gewalttätig gegenüber Ihrer Tochter sind“, wunderte sich eine der Schöffinnen. „Man übernimmt viele Sachen von den Eltern“, meinte die Angeklagte.

Insgesamt habe es nur vier Übergriffe gegeben, sagte die Angeklagte. Ihre Tochter beschreibt das anders“, hielt ihr die Richterin vor. „Alle zwei Tage gab es Ohrfeigen, wenn etwas nicht passte“, habe die Jugendliche angegeben. „Das ist eine absolute Lüge!“, meinte die Angeklagte „Liebevoll konsequent“, nannte sie ihre Erziehungsmethoden.

„Ich leide bis heute darunter, dass sie das Schöne, Wahre und Gute nicht annehmen will“, erklärte sie und sprach von „satanischer Musik“, die sich ihre Tochter angehört habe. „Ich sagte, diese Dinge kann sie machen, aber nicht in meinem Haus. Mein Haus und ich dienen dem Herrn.“ Sie habe aber für ihre Tochter „weiterhin gebetet“.

Die schonend durchgeführte Einvernahme des Mädchens wurde dem Schöffensenat als Videoaufnahme gezeigt. Aufgrund der hohen Glaubwürdigkeit der Aussagen der Jugendlichen fällte der Schöffensenat einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Die 50-jährige Angeklagte wurde zu acht Jahren Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. An ihre Tochter muss sie 600 Euro bezahlen.

Gegen dieses Urteil meldete die Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hilfe bei Gewalt

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Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter 03352 31420

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