Beim Tag der offenen Tür der Akademie der Wirtschaft in Neusiedl am See erkundeten Jugendliche die Ausbildung mit Quizzen, Spielen und Führungen.
Obskure Umstände bei Streit um Krypto-Investition: Freispruch
Bezirk Neusiedl
Unter dem Vorwand eines Geschäftstermins wurde ein Unternehmer in ein Haus im Bezirk Neusiedl gelockt. Dort sei er, so das mutmaßliche Opfer, angeschossen, geschlagen und gefesselt worden. Auch sei ihm eine Injektion verabreicht worden.
Die beiden Slowaken blieben vor Gericht dabei: Sie seien nicht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
In der Spritze sei, sollen die Täter behauptet haben, Gift enthalten. Für das Gegengift sollte er, so der Unternehmer, eine Million Euro bezahlen, ansonsten werde er innerhalb von zwei Wochen sterben.
Angeklagt wurden in dieser Sache ein 33-jähriger Akademiker und ein 32-jähriger Maturant, beide aus der Slowakei. Sie bekannten sich zu den Vorwürfen nicht schuldig. Nach einem ersten Prozesstermin im Mai 2024 in Eisenstadt wurde die Verhandlung vertagt und am 27. März 2025 fortgesetzt.
Wiederum drehte sich alles um den ominösen Vorfall am 13. Oktober 2023 in einem Haus im Bezirk Neusiedl. Gleich zu Beginn fragte die Richterin den Akademiker, was eigentlich der Grund für das Treffens gewesen sei.
„Wenn ich ihm vorher gesagt hätte, wir wollen über Schulden sprechen, wäre er nicht gekommen“, sagte der Angeklagte. „Ich fragte, wirst du bezahlen, willst du bezahlen? Wenn nicht, musst du wissen, dass wir den rechtlichen Weg beschreiten werden.“
Von einem Bekannten habe er zuvor erfahren gehabt, dass der Kryptowährung-Händler Menschen in der Slowakei „um 300.000 Euro betrogen“ habe.
„Er hätte sich die Verletzungen selbst verursachen können“
„Wie können Sie sich die Verletzungen des Mannes erklären?“, fragte die Richterin. „Er hat die Waffe, er hat die gleichen Handschellen. Er hätte die Verletzungen selbst verursachen können“, meinte der Akademiker.
Die Richterin wies darauf hin, dass ein medizinischer Sachverständiger festgestellt hatte, dass eine „Selbstzufügung unwahrscheinlich“ sei.
„Aus meiner Sicht ist er ein Lügner und Betrüger. Bei ihm ist so ein Verhalten normal“, sagte der Angeklagte. „Er legt ein Verhalten an den Tag wie kein normales Opfer.“ Gemeinsam mit anderen habe er den Ex-Geschäftspartner wegen eines Schadens von 1,6 Millionen Euro angezeigt.
Als Zeuge wurde ein Polizist aus der Slowakei befragt, der bei dem Unternehmer ebenfalls in Kryptowährung investiert und Geld verloren hatte. Er habe jedoch, so der Polizist, keine Strafanzeige erstattet und sei noch immer mit dem Unternehmer befreundet.
Freund: „Er war schockiert und schrie“
In der Nacht des Vorfalls habe ihn der Unternehmer angerufen, so der Polizist. „Er war schockiert und schrie, dass ihn jemand umbringen wollte.“
Er habe den Unternehmer dann im Spital getroffen. „Er war in Unterwäsche, trug kein T-Shirt“, berichtete der Zeuge. Gemeinsam sei er mit dem Verletzten zur Polizei gegangen.
„Halfen Sie ihm, sich selbst zu verletzen?“, fragte die Richterin. „Nein“, erwiderte der Zeuge.
Aufgrund der Angaben des Verletzten wurde in der Nacht des Vorfalls die Cobra zu dem Haus im Bezirk Neusiedl geschickt, wo die Misshandlungen stattgefunden haben sollen. Bei der Hausdurchsuchung wurden die beiden mutmaßlichen Täter angetroffen und verhaftet. In einem Mülleimer wurde eine Spritze gefunden. Aufnahmen einer Überwachungskameras zeigen, wie zwei Männer mit einem Müllsack das Haus verließen.
Unternehmer war Spritze verabreicht worden
Wie sich herausstellte, war dem Unternehmer jedenfalls kein Gift gespritzt worden, sondern ein Thrombosemittel. Am ersten Prozesstag hatte der 32-jährige Angeklagte behauptet, diese Spritze sei ihm vom Mitangeklagten verabreicht worden.
„Die Verletzungen waren leicht“, sagte ein ermittelnder Kriminalbeamter über den Zustand des mutmaßlichen Opfers nach dem angeblichen Vorfall. An dessen Hemd seien zwei bis drei Einbrandlöcher sichtbar gewesen. Der Verletzte habe „leicht theatralisch“ gewirkt und plötzlich „künstlich“ zu weinen begonnen.
Die Richterin wies den Kriminalbeamten darauf hin, dass der 33-jährige Angeklagte behauptet hatte, das Opfer habe Handschellen mitgenommen und sich selbst beschossen. „Dem haben wir nicht allzu viel Bedeutung beigemessen“, sagte der Polizist. Er wolle auch das vom Unternehmer Erlebte „nicht kleinreden“: „Wenn man angeblich eine Giftsubstanz gespritzt bekommt und im Keller einer Zwei-zu-eins-Gewaltsituation ausgesetzt ist, dann ist das sicher nicht ohne.“
Die Schilderungen des Unternehmers zu dessen Kryptogeschäft seien „schwammig“ gewesen. „Es war eine Abzocke“, meinte der Ermittler. „Das Geschäft war furchtbar chaotisch dargestellt, es konnte kein roter Faden gefunden werden.“
Mutmaßliches Opfer: „Nach dem Vorfall war es wirklich kritisch“
Schließlich wurde auch das mutmaßliche Opfer, der 40-jährige Unternehmer, befragt. Er habe dem 33-jährigen Geschäftspartner erzählt, dass es bei ihm „unternehmerisch kritisch“ gewesen sei. „Er wollte mir helfen“, sagte der Unternehmer. „Nach dem Vorfall am 13. Oktober 2023 war es dann wirklich kritisch.“
Er sollte für den 33-Jährigen und dessen Tante an der Börse Geld verwalten, „damit es mehr wird“. „Das Projekt, wo wir investierten, wurde nicht fertig. Ich habe selbst verloren“, so der Unternehmer.
Als er am 13. Oktober 2023 in den Keller des Hauses im Bezirk Neusiedl kam, habe der 33-Jährige innerhalb von Sekunden zu schießen begonnen. Später stellte sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine CO2-Pistole gehandelt haben soll. „Er schrie, ich soll mich auf den Stuhl setzen. Er zog Lederhandschuhe an und begann mich zu schlagen“, schilderte der Unternehmer den weiteren Verlauf.
Später sei er am Boden gelegen und habe Schläge und Tritte von beiden Angeklagten erhalten. Noch am Boden liegend, sei er an Händen und Füßen gefesselt worden. 90 Minuten lang soll der Unternehmer im Keller festgehalten worden sein. In diesem Zeitraum soll ihm auch die Spritze verabreicht worden sein.
Nach einem mehrstündigen Prozess wurden die beiden Angeklagten schließlich von den gegen sie erhobenen Vorwürfen freigesprochen. Die Angaben des mutmaßlichen Opfers seien widersprüchlich, begründete die Richterin ihr Urteil. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.