Raubüberfall im Weingarten: Ein Mann geständig, zweiter leugnet

Opfer mit Pistole bedroht

Am 20. Februar 2025 hatten zwei Täter einen Mann überfallen, der in einem Weingarten im Bezirk Neusiedl arbeitete. Am 13. Jänner 2026 standen zwei Verdächtige vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die beiden Angeklagten wurden von Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal gebracht.

Die beiden Angeklagten wurden von Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal gebracht.

© BVZ/Kirchmeir

Um 9 Uhr morgens hatte ein 35-jähriger Mann am Tag der Tat allein im Weingarten seines Vaters die Reben geschnitten. Er wollte gerade zu seinem Auto zurückkehren, um zu frühstücken, als er von dort wartenden Männern angesprochen wurde. Zuerst verlangten diese Wasser zur Kühlung ihres Autos, dann wurden sie zudringlich.

Schließlich raubten die Männer dem Winzer Autschlüssel, Handy und Uhr. Einer der Täter drohte mit einer Pistole. Es fielen auch die Worte „Ich ficke deine Mutter“.

Später wurde das entwendete Auto, ein Skoda, in Ungarn nahe der serbischen Grenze sichergestellt. Der Verdacht fiel auf einen 21-jährigen Syrer, der sich nach eigenen Angaben seit sieben Jahren in Deutschland aufhält, und einen 24-jährigen Landsmann, angeblich der Cousin des Jüngeren.

Beide Männer wurden nach Österreich ausgeliefert und verantworteten sich am 13. Jänner 2026 am Landesgericht Eisenstadt vor einem Jugendschöffensenat, da der Erstangeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt gewesen war.

Während sich der Jüngere vor Gericht geständig zeigte und den Raub im Weingarten zugab, behauptete der Zweitangeklagte, er sei zum Tatzeitpunkt in München gewesen.

Die Täter waren sowohl mit ihrem desolaten Ford, als auch mit dem entwendeten Skoda vom Tatort weggefahren. Später ließen sie den Ford stehen und fuhren mit dem Skoda weiter. Die Personen, die mit diesem Auto flüchteten, sollen unmittelbar danach in Ungarn den Kastenwagen eines Paketzustellers gestohlen haben.

Der jüngere Angeklagte wird unter anderem durch einen DNA-Treffer belastet: Seine DNA-Spur wurde auf der Jacke des Opfers im Weingarten sichergestellt.

„Wer war der Zweite beim Raub?“, fragte die Richterin den 21-jährigen Angeklagten. „Dazu möchte ich nichts sagen“, antwortete dieser und verweigerte jegliche Aussage zu seinem Komplizen. Dieser habe die Pistole zum Tatort mitgebracht, es habe sich um eine „Airsoftpistole“ gehandelt, die man nach der Tat „weggeworfen“ habe.

„Was war der Grund der Fahrt?“, fragte die Richterin. „Wir wollten in Ungarn Urlaub machen“, behauptete der 21-Jährige. „Unser Auto ging kaputt und dann haben wir das Auto vom Opfer genommen“, erklärte er.

„Wieso begehen Sie in Österreich einen Raub?“, fragte die Richterin. „Dumm gelaufen“, antwortete der Angeklagte lapidar. „Das Auto rauchte vom Motor. Es fuhr nicht mehr weiter.“

Am 28. Februar 2025 wurde der gestohlene Skoda an einem Waldrand nahe der ungarisch-serbischen Grenze sichergestellt. „Dort befindet sich eine Ortschaft, an der Geschleppte übernommen werden“, informierte die Staatsanwältin.

„Warum sagten Sie bislang nie, dass der Zweitangeklagte nicht der Täter ist?“, hielt die Staatsanwältin dem Erstangeklagten vor. „Sie nehmen in Kauf, dass er bis jetzt in Haft sitzt. Als Ihr Cousin“, erläuterte sie. Dazu wollte sich der Erstangeklagte nicht äußern.

„Waren Sie das, am 20. Februar im Weingarten?“, fragte die Richterin den Zweitangeklagten. „Nein. Ich war in München“, erwiderte der 24-Jährige. Er sei mit einem anderen Mann erst am 21. Februar nach Budapest nachgekommen.

„Wir wollten etwas machen, das hat nicht geklappt“, sagte der 24-Jährige zum Grund des gemeinsamen Aufenthalts in Ungarn. Über das, was geplant gewesen war, hüllte er sich in Schweigen.

In Deutschland hatte der 24-Jährige bereits mehr als fünf Jahre Haft verbüßt, weil er dort wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt worden war.

Der im Weingarten überfallene Mann glaubte, die beiden Angeklagten als Täter zu erkennen, er sei sich aber nicht „hundertprozentig sicher“. „Jetzt, wo ich sie sehe, denke ich, es könnten beide gewesen sein“, sagte er vor Gericht.

Jener Mann, der ihm die Jackentasche aufgerissen und die Fahrzeugschlüssel entnommen habe, habe ihn auch mit der Pistole bedroht. Der andere sei ein paar Meter entfernt gestanden. Er habe, so der überfallene Mann, damals durch ein Gerangel Abschürfungen an der Hand und am Kopf erlitten.

„Fürchteten Sie sich?“, fragte die Richterin. „Wie die Pistole da war, war klar, dass ich mich ergeben muss“, sagte der 35-Jährige.

Der Prozess wurde vertagt. Weitere sichergestellte DNA-Spuren und sonstige Hinweise sollen ausgewertet werden.

Ein Antrag auf Enthaftung des Zweitangeklagten wurde vom Schöffensenat abgelehnt. „Der dringende Tatverdacht ist weiterhin vorhanden“, erklärte die Richterin.