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Zu viele Erinnerungslücken: Freispruch für 35-Jährige
Bezirk Neusiedl
Acht Mal soll eine 35-jährige Frau vom Konto eines 68-jährigen Mannes Geld behoben waren. Jetzt wurde die Verdächtige im Zweifel freigesprochen.
Um dubiose Geldbehebungen mit einer Bankomatkarte ging es in einem Prozess am Landesgericht.
© Symbolbild: PIXABAY
Der beschäftigungslosen 35-Jährigen wurde vorgeworfen, sich das Vertrauen eines im Bezirk Neusiedl lebenden Paares erschlichen zu haben. Sie wurde angezeigt, als das Paar im Sommer 2023 auf dubiose Geldbehebungen aufmerksam wurde. Am dritten Verhandlungstag vor Gericht, dem 13. Mai 2024, erfolgte schließlich ein Freispruch.
Zum ersten Verhandlungstag Ende Februar 2024 war die Angeklagte nicht erschienen. Im April gab sie dann an, ihre Bekannte habe sie beauftragt, für sie Geldbehebungen durchzuführen.
Das Paar hatte bestritten, der Frau die Bankomatkarte zur Verfügung gestellt zu haben.
Fünf Behebungen innerhalb weniger Minuten
Eine Bankbeamtin hatte im Sommer 2023 auf verdächtige Behebungen vom Konto des 68-jährigen Mannes hingewiesen. An einem Tag war es zu fünf Behebungen innerhalb weniger Minuten gekommen, an einem weiteren Tag hatten zwei Behebungen stattgefunden, an einem Tag eine weitere. Auch zwei Zahlungen in einem Supermarkt habe man nicht selbst durchgeführt, gab das Paar bei der Polizei an. Mehr als 2.500 Euro wurden vermisst.
Vor Gericht taten sich die mutmaßlichen Opfer mit der Rekonstruktion der Vorfälle sichtlich schwer.
Die 56-jährige Frau konnte die Fragen des Richters nur vage beantworten. Sie habe nach einem Sturz Erinnerungslücken, sagte sie. Wie und wann sie die Angeklagte kennengelernt hatte, konnte sie nicht mehr sagen, ebensowenig, seit wann sie selbst in Frühpension sei.
Zeugin mit Erinnerungslücken
Zum Zeitpunkt der in Frage stehenden Geldbehebungen befragt, gab sie an, diese könnten „vor drei Monaten“ stattgefunden haben. Angezeigt wurde die Angelegenheit jedoch im Juli 2023.
„Können Sie gänzlich ausschließen, dass Sie zur Angeklagten sagten: Geh' bitte einkaufen und heb' Geld ab?“, fragte der Richter. Darauf gab die Zeugin keine Antwort. Sie habe sowohl ihre eigene Bankomatkarte als auch die ihres Lebensgefährten in ihrer Geldbörse aufbewahrt und den Pincode auf einem ebenfalls in der Geldbörse hinterlegten Kärtchen notiert.
„Sie ist ein bissl verwirrt“, sagte der 68-jährige Besitzer der Bankomatkarte, mit der die verdächtigen Abhebungen stattfanden, über seine Lebensgefährtin. Diese sei am 1. Mai 2023 gestürzt, seither habe sie Erinnerungslücken, berichtete er.
„Es spricht alles dafür, dass es die Angeklagte war“, sagte abschließend der Anwalt des Paares. Man sehe die 35-Jährige auf Bildern, die im Foyer einer Bank bei Behebungen gemacht wurden. „Das Einkommen der Angeklagten ist gering, deshalb ist es nachvollziehbar, dass diese Beträge abgehoben wurden“, sagte der Anwalt.
Die Verteidigerin verwies auf die Erinnerungslücken der Frau, in deren Geldbörse sich die Bankomatkarte befunden hatte.
„Es war am 3. Juni. Da kam sie mit der Brieftasche raus und sagte, ob ich ihr ein Geld abheben kann. Den Code hat sie vom Handy rausgeschrieben“, sagte die Angeklagte noch. Weitere zwei Mal habe sie dann ebenfalls für die 56-Jährige Geld abgehoben.
Freispruch im Zweifel
Der Richter fällte einen Freispruch im Zweifel. „Ich kann nicht mit Sicherheit feststellen, dass Sie es gemacht haben“, sagte er zur Angeklagten. Die Erinnerungslücken der Zeugin seien zu groß, diese habe nicht einmal mehr gewusst, was sie bei ihrer ersten Befragung vor Gericht gesagt hatte.
Vorstellbar sei, dass die 56-Jährige die jüngere Bekannte beauftragte, für sie Geld abzuheben. „Es gibt keinen Beweis, dass Sie es machten, um sich zu bereichern“, sagte der Richter zu der Angeklagten.
Der Freispruch ist nicht rechtskräftig: Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.