Nachbarskind missbraucht: 3,5 Jahre Haft für Täter
Pädagoge angeklagt
Ein pensionierter Pädagoge aus dem Bezirk Oberwart stand wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht. 2023 hatte er mehrfach ein Mädchen aus der Nachbarswohnung missbraucht.
Der 79-jährige Pensionist gab vor Gericht die sexuellen Übergriffe auf das Mädchen zu.
© BVZ/Kirchmeir
Das Kind war damals zwischen elf und zwölf Jahre alt. Der heute 79-jährige Pensionist musste sich wegen des schweren sexuellen Missbrauchs am Dienstag, 16. September 2025, am Landesgericht Eisenstadt vor einem großen Schöffensenat verantworten.
Die Taten hatten sich zwischen August und Oktober 2023 ereignet. Dem pensionierten Pädagogen wurde vorgeworfen, das Mädchen in diesem Zeitraum oftmals durch sexuelle Handlungen missbraucht zu haben.
„Das Leid, das dem jungen Mädchen zugefügt wurde, ist nicht mit Geld aufzuwiegen“, sagte die Anwältin des Opfers. In einer schonend durchgeführten und auf Video aufgezeichneten Befragung habe das Mädchen geschildert, wie belastend die Übergriffe des alten Mannes gewesen waren. 20.000 Euro forderte die Privatbeteiligtenvertreterin für das Opfer.
Angeklagter: „Ich bin schuldig gewesen“
„Bekennen Sie sich schuldig?“, fragte die Richterin den Angeklagten. „Selbstverständlich“, antwortete dieser. „Ich bin schuldig gewesen. Es tut mir sehr, sehr leid, was ich im Herbst 2023 gemacht habe.“
„Tür an Tür“ wohne er mit der Familie des Mädchens. „Das Mädchen war vom Sommer 2023 bis zum Spätherbst 2024, also auch nach dem, was passiert ist, fast täglich bei mir“, berichtete der Angeklagte. „Mein Mandant war überrascht, dass nach langer Zeit, nachdem nichts mehr passiert ist, die Ermittlungen an ihn herangetragen wurden“, hatte zuvor der Verteidiger bemerkt.
Das Mädchen sei zu ihm gekommen, weil es in der Wohnung der Familie zu laut gewesen sei, schilderte der Angeklagte die Situation. Dreimal habe er der Schülerin bei schulischen Fragen geholfen.
Öffentlichkeit aus Gerichtssaal ausgeschlossen
Bevor der Angeklagte zu den Vorfällen befragt wurde, kam es zum Ausschluss der Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal. Auch der weitere Verlauf des Prozesses fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Schöffensenat sprach den Angeklagten schuldig. Dieser wurde zu drei Jahren und sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt. 5.000 Euro muss er an das Opfer bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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