In 20 Jahren 46.776 Kinderpornos heruntergeladen

Pensionist verurteilt

„Sammelleidenschaft“: Das klingt so harmlos. Was der 74-jährige Pensionist aus dem Bezirk Oberwart 20 Jahre lang „sammelte“, wie er selber sagte, war ausgesprochen kriminell.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte gab an, dass er Kinderpornografie "gesammelt" habe.

Der Angeklagte gab an, dass er Kinderpornografie "gesammelt" habe.

© BVZ/Kirchmeir

Der geschiedene Rentner interessierte sich nämlich nicht für Briefmarken oder Autogrammkarten, sondern für sexualbezogenes Kindesmissbrauchmaterial - so lautet die neue Bezeichnung für kinderpornografische Darstellungen korrekt.

Von 2004 bis November 2024 lud er 46.749 illegale Bilder und 27 Videos von missbrauchten Kindern aus dem Internet herunter. Von einer US-amerikanischen Stelle, die sich um missbrauchte Kinder kümmert, kam dann der entscheidende Hinweis an die österreichischen Behörden: Der Benützer einer bestimmten E-Mail-Adresse hatte 65 Bilddateien von einem cloudbasierten Online-Dienst heruntergeladen. Darunter befand sich kinderpornografisches Material.

Polizei führte bei dem Verdächtigen eine Hausdurchsuchung durch

Die E-Mail-Adresse, mit der dies geschah, benützte der 74-jährige Pensionist aus dem Bezirk Oberwart. Die Kriminalpolizei führte bei ihm eine Hausdurchsuchung durch und fand Zehntausende Missbrauchsdarstellungen.

Am Dienstag, 1. Juli 2025, musste sich der „Sammler“ vor Gericht verantworten.

„Ich war sehr g'lundrig“, sagte er zur Richterin. „Sehr interessiert, so viel wie möglich zu schauen, was es da gibt“, fügte er hinzu.

„Konkret auf kinderpornografisches Material bezogen?“, fragte die Richterin.

„Es war der Sammeltrieb...“

„Ich habe das gesammelt. Es war mein Sammeltrieb, der mich bewog, so viel wie möglich herunterzuladen“, gab der Angeklagte zu. Er habe alles heruntergeladen, was er fand, auch Bilder von Kindern unter 14 Jahren.

„Ich schäme mich“, sagte der Angeklagte. „Es tut mir leid.“ Die Sache sei für ihn abgeschlossen, er habe kein Bedürfnis mehr, „sich so etwas herunterzuladen“.

Jetzt muss der Pensionist 6.200 Euro bezahlen

Der 74-Jährige wurde schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt. Zusätzlich erhielt er eine bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten und er muss 800 Euro Prozesskosten bezahlen - ein höherer Betrag als bei anderen Strafprozessen, weil die Auswertung der vielen Daten so aufwändig gewesen sei, wie die Richterin erklärte.

Der Pensionist nahm dieses Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.