Parndorfer Bauunternehmen insolvent

Sanierungsverfahren

Über das Vermögen der VITO Baugesellschaft mbH mit Sitz in Parndorf wurde am Landesgericht Eisenstadt ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet. Von der Insolvenz sind 52 Gläubigerinnen und Gläubiger betroffen.

Von Von Birgit Böhm-Ritter

Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf rund 1,045 Millionen Euro.

Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf rund 1,045 Millionen Euro.

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Wie der Österreichische Verband Creditreform meldete, eröffnete das Landesgericht Eisenstadt das Verfahren aufgrund eines Eigenantrags. Die VITO Baugesellschaft mbH ist in der Bauwirtschaft tätig. Das Unternehmen beschäftigt rund 18 Dienstnehmerinnen und Dientsnehmer, wobei diese aufgrund der Winterpause alle abgemeldet wurden.

Als Ursachen für die Insolvenz nennt das Unternehmen mehrere wirtschaftliche Belastungen. Laut Eigenantrag führten Umsatzrückgänge sowie gestiegene Lohn-, Material- und Energiekosten zur finanziellen Schieflage. Zusätzlich wirkten sich höhere Zinsen negativ auf die Liquidität aus.

Diese Entwicklungen mündeten in einen Insolvenzantrag, den das Unternehmen selbst einbrachte. Das Gericht eröffnete daraufhin ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. Dabei bleibt die Geschäftsführung unter gerichtlicher Aufsicht weiterhin für die Unternehmensführung verantwortlich.

Von der Insolvenz sind insgesamt 52 Gläubigerinnen und Gläubiger betroffen. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf rund 1,045 Millionen Euro. Forderungen können bis 2. März 2026 über Creditreform angemeldet werden.

Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Peter Hajek junior. Er überwacht das Verfahren und begleitet die Sanierungsschritte.

Den Gläubigern legte das Unternehmen einen Sanierungsplan vor. Vorgesehen ist eine Quote von 20 Prozent. Diese soll innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans ausbezahlt werden.

Ob der Sanierungsplan angenommen wird, entscheidet sich im weiteren Verlauf des Verfahrens. Ziel ist es, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und eine teilweise Befriedigung der Gläubigerinnen und Gläubiger zu erreichen.