Am Samstagabend fand nach mehr als zehn Jahren wieder die Veranstaltung „metamorphosis 26 - Kunst mi gernhobm" in der KUGA Großwarasdorf statt.
Wütender Spieler vor Gericht: „Weil er meine Werte beleidigt hat ...“
Schiedsrichter verletzt
Jener Reservespieler, der im Oktober 2024 einen Schiedsrichter schwer verletzt hatte, wurde jetzt zu 18 Monaten Freiheitsstrafe bedingt und 1800 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt.
Der Angeklagte (ganz rechts) wurde am Weg in den Gerichtssaal von seinem Anwalt und seinem Sohn begleitet.
© BVZ/Kirchmeir
Der Vorfall hatte große Wellen geschlagen: Ein Reserve-Spiel in der 2. Liga Mitte zwischen zwei mittelburgenländischen Vereinen musste abgebrochen werden, nachdem das Verhalten eines 55-jährigen türkischstämmigen Spielers einen Tumult ausgelöst hatte.
Am Montag, 24. Februar 2025, stand der nach dem Vorfall gesperrte Spieler vor Gericht. Er ist österreichischer Staatsbürger, aber dennoch der deutschen Sprache nur unvollständig mächtig, sodass eine Gerichtsdolmetscherin beigezogen werden musste.
Vorgeworfen wurde dem 55-Jährigen, er habe einen Spieler der gegnerischen Mannschaft ins Gesicht schlagen wollen. Das habe, so die Staatsanwältin, nur verhindert werden können, weil der 55-Jährige von Mitspielern zurückgehalten wurde.
Als der Schiedsrichter einschritt, den 55-Jährigen ermahnte, die Gelbe Karte zückte, und, als sich der Spieler noch immer nicht beruhigte, Gelb-Rot zeigte sowie das Spiel abbrach, rastete der 55-Jährige komplett aus: Er trat dem Unparteiischen gegen das Bein, sodass dieser eine Knöchel-Fraktur erlitt.
Schließlich soll der 55-Jährige beim Gang in die Kabine gegenüber dem Obmann der gegnerischen Mannschaft „aufgerieben“ und ihn aufgefordert haben: „Komm, wir gehen auf den Parkplatz“. Das wertete die Staatsanwaltschaft als gefährliche Drohung.
„Ich bin gekommen, um dem Gericht die Wahrheit zu berichten“, erklärte der Angeklagte. Während des Vortrags seines Verteidigers („Da hat die Staatsanwaltschaft übers Ziel hinausgeschossen...“, stellte dieser fest) begann der 55-Jährige in einer Ausgabe der BVZ zu blättern.
„Sind Sie gelangweilt?“, fragte die Richterin. „Sie können nicht einfach in der Zeitung blättern! Es geht um Sie! Sie sollen dem Verfahren folgen“, ermahnte sie den Angeklagten, der sich schließlich „teilweise schuldig“ bekannte.
Der Angeklagte berichtete, dass ihn ein Spieler der gegnerischen Mannschaft beleidigt habe: „Er schimpfte auf meine verstorbene Mutter“, sagte der 55-Jährige. „In welcher Form?“, fragte die Richterin. „Ich muss es Ihnen leider eins zu eins wiedergeben“, erwiderte der Angeklagte. „Er sagte wortwörtlich: Ich ficke deine Mutter.“
Er habe, so führte der Angeklagte weiter aus, daraufhin gedacht, „dass ich auf ihn einschlagen kann“. Und zwar, weil „er meine Werte beleidigt hat. Meine Mutter war mir sehr wertvoll“, meinte der Angeklagte.
„Also, wenn man Sie beleidigt, finden Sie es richtig, dass man hinschlägt?“, fragte die Richterin. „Wenn die eigene Mutter beleidigt wird, dann kann man das nicht akzeptieren und ich erkannte es als mein Recht, hinzuschlagen“, sagte der Angeklagte.
Er gab zu, dass er dem gegnerischen Spieler ins Gesicht schlagen wollte, doch habe ihn der Tormann zurückgehalten.
Dem Schiedsrichter habe er mitgeteilt, „dass mich diese Person aufs Tiefste beleidigt hat“, so der Angeklagte weiter. Der Schiedsrichter habe ihn angewiesen, zu schweigen.
„Offensichtlich hielten Sie sich nicht daran“, sagte die Richterin. „Das ist richtig“, antwortete der Angeklagte. „Ich wollte ihm klarmachen, auf welche Art mich der andere beschimpft hat.“
Weil er nicht aufhörte, sich zu beschweren, zeigte der Schiedsrichter zuerst die Gelbe Karte, dann nochmals die Gelbe Karte und dann die Rote Karte.
„Ich sah im Augenwinkel, dass er mit dem Fuß ausholt und da war schon der Schlag da“, berichtete der Schiedsrichter vor Gericht. „Es war schon eine ordentliche Wucht dahinter. Ich fiel nach rechts und spürte gleich den Schmerz.“
Der Knöchel war gebrochen, 44 Tage lang musste der Schiedsrichter einen Liegegips tragen. Mehr als 12.000 Euro machte seine Anwältin für ihn geltend.
Der Angeklagte erklärte, er habe es nicht verstanden, dass der andere Spieler nicht ermahnt wurde. Der Schiedsrichter sagte vor Gericht, er habe die angeblich geäußerte Beleidigung nicht gehört. „Jedes Schimpfwort, das der Schiedsrichter hört, ist eine Rote Karte. Aber das muss ich klar und deutlich hören und in meiner Muttersprache“, erläuterte der Schiedsrichter.
Der Angeklagte meinte, er habe dem Schiedsrichter nur gegen die Wade getreten und dieser habe sich beim Sturz selbst verletzt. „Wenn er mir kurz zugehört hätte, wäre das Ganze nicht entstanden“, sagte er.
„Wollen Sie jetzt sagen, der Schiedsrichter ist schuld an der ganzen Misere?“, wunderte sich die Richterin. „Das behaupte ich natürlich nicht“, antwortete der Angeklagte. Er hätte sich erwartet, dass der Schiedsrichter auch dem anderen Spieler die Rote Karte zeigen würde.
Als Zeuge befragt wurde jener Spieler, mit dem der Angeklagte in der 53. Spielminute „zusammengekracht“ war. „Ich habe ihn leider beschimpft und bin nicht stolz drauf“, sagte der 34-Jährige. „Hurenkind“ habe er den 55-Jährigen genannt. Er bestätigte, dass der Angeklagte danach in seine Richtung „aufgerieben“ habe.
Der Obmann des heimischen Sportvereins, gegen den die Mannschaft des Angeklagten spielte, sagte vor Gericht, er habe versucht, den 55-Jährigen zu beruhigen. „Er sagte, gehen wir auf den Parkplatz. Als ich merkte, dass er sich nicht beruhigen lässt, rief ich die Polizei“, so der Vereinsobmann. Die Äußerung ihm gegenüber nahm er nicht besonders ernst: „Beleidigungen und Beschimpfungen kommen öfters vor“, so der Obmann.
„Es war ein extremer Wirbel“, sagte der Obmann des Vereins, dem der Angeklagte angehört. „Von der Tribüne haben die Leute runtergeschrien.“ Er habe seinen Spieler an der Hand genommen und in die Kabine geführt.
„Wir leben in Österreich und er hat sich an die Gesetze zu halten“, sagte abschließend die Staatsanwältin.
„Dass es ein No-Go ist, auf den Schiedsrichter hinzutreten, auch wenn man mit seiner Entscheidung nicht einverstanden ist, steht außer Streit“, meinte der Verteidiger und beantragte dennoch einen Freispruch zum Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung: Sein Mandant habe nicht absichtlich hingetreten, sondern den Schiedsrichter nur „misshandelt“, wofür er bereits mit einer zweijährigen Spielsperre bestraft worden sei.
Der Schöffensenat sprach den Angeklagten der absichtlich schweren Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1.800 Euro Geldstrafe unbedingt. An den Schiedsrichter muss der Spieler 6.078 Euro bezahlen, mit seinen restlichen Ansprüchen wurde das Opfer auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Das Gericht habe keinen Zweifel gehabt, dass der Angeklagte den Schiedsrichter absichtlich schwer verletzen wollte, so die Richterin. Einen Freispruch gab es hinsichtlich der Drohung gegenüber dem Obmann des gegnerischen Vereins. Diese sei als „milieubedingte Unmutsäußerung“ zu werten.
„Aufgrund der Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber den rechtlich geschützten Werten konnte nur mit einer Kombination aus bedingter Haft und unbedingter Geldstrafe vorgegangen werden“, erklärte die Richterin.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin und die Anwältin des Opfers gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.