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Südburgenland: Fünf Häuser im Visier von Einbrechern
Täter vor Gericht
In Eisenberg an der Pinka, Kohfidisch, Badersdorf, St. Kathrein und Deutsch Ehrensdorf schlichen Einbrecher bei Häusern herum. Zweimal wurde tatsächlich eingebrochen. Jetzt wurden die Täter verurteilt.
Die beiden Angeklagten wurden aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht.
© BVZ/Kirchmeir
7. April 2025, Eisenberg an der Pinka. Der Hausbesitzer ist nicht zuhause. Zwei Ungarn im Alter von 49 und 37 Jahren betreten sein Grundstück und hantieren bei der Garagentüre.
Der Hausbesitzer, Lehrer von Beruf, bekommt einen Alarm aufs Handy. Die Überwachungskamera hat verdächtige Szenen registriert. Live kann der Hausbesitzer zusehen, wie die Männer offenbar versuchen, sich Zutritt zu seiner Garage zu verschaffen.
Die Szene wurde in zwei kurzen Videosequenzen aufgezeichnet, die die Richterin am Mittwoch, 17. Juni 2026, im Gerichtssaal am Landesgericht Eisenstadt den Angeklagten und den Schöffen zeigte. „Hallo! Grüß Gott!“, hört man jemanden grüßen.
Es ist die Stimme des Hausbesitzers, der aus der Ferne und über den Lautsprecher der Überwachungskamera die Eindringlinge ansprach. Diese suchten daraufhin das Weite.
„Sie waren sehr freundlich“, erwähnte die Richterin gegenüber dem Hausbesitzer, der im Prozess gegen die beiden Einbrecher als Zeuge befragt wurde. „Sie haben leider nicht zurückgegrüßt“, scherzte der Hausbesitzer.
Die beiden Männer versuchten auch am 5. Juni des Vorjahres in Kohfidisch und am 12. Juni 2025 in Badersdorf einzubrechen.
In Badersdorf beobachtete ein Hausbesitzer weiter hinten in seinem Garten eine Person. „Ich fragte, was die Person da macht, da sprang die Person auf und lief davon“, so der Zeuge. „Im gleichen Moment sprang auch im Hof der Nachbarin eine Person auf und lief davon.“
Der jüngere Angeklagte hatte zugegeben, dass er sich im umzäunten Garten der Frau befunden hatte. „Ich wollte dort nur meine Notdurft verrichten“, behauptete er. Dann habe er ein Reh schreien gehört. Das Reh sei eingeklemmt gewesen, er habe es befreit.
„Nein, nein“, widersprach der Augenzeuge. „Ich weiß, wie ein Reh schreit. Es war kein Reh dort.“
In Kohfidisch hatte der ältere Angeklagte bei einer Hausbesitzerin zunächst an der Eingangstüre geklopft und war dann 1,9 Meter hoch auf einen Plexiglasvorbau geklettert, wo er neuerlich klopfte. Da wurde die Hausbesitzerin auf ihn aufmerksam und vertrieb den Mann.
„Eigentlich wollte ich nur in die Garage“, sagte der 49-jährige Angeklagte, „nachdem ich mich überzeugt hatte, dass niemand zuhause ist.“ Er hätte nachschauen wollen, ob in der Garage eine Säge einer bestimmten Marke liegt. „Die kann man am Flohmarkt gut verkaufen“, sagte der Angeklagte.
Zweimal gelang es den Einbrechern tatsächlich, in Häuser einzudringen.
Zwischen 14. und 17. April 2025 verschaffte sich zumindest der ältere Einbrecher Zutritt zum Haus eines Mannes in St. Kathrein, der in diesem Zeitraum aus beruflichen Gründen nicht anwesend war. „Bevor ich fuhr, kontrollierte ich, ob zugesperrt ist“, so der Zeuge. Als er zurückkam, stand eine Tür ins Freie offen und es fehlten Erbstücke wie Silberbecher und Silberbesteck, Speicherkarten sowie Bargeld im Gesamtwert von 5.000 Euro.
Eingebrochen wurde auch am 2. Dezember 2025, und zwar bei einem Ehepaar in Deutsch Ehrensdorf. Aus einem Tresor wurden 56.000 Euro Bargeld, ein Sparbuch, Münzen, Ringe und eine Kreditkarte gestohlen.
Der ältere Angeklagte bestritt, mit dieser Tat etwas zu tun zu haben. Sein Komplize war dazu geständig.
Die Männer wurden schuldig gesprochen, wenn ihnen auch nicht die Beteiligung an allen (versuchten) Einbruchsdiebstählen nachgewiesen werden konnte. Der ältere Angeklagte, der bereits einmal in Eisenstadt verurteilt worden war, erhielt für drei Straftaten eine Haftstrafe von zwei Jahren unbedingt. Zusätzlich muss er eine offene Reststrafe aus der früheren Verurteilung verbüßen.
Sein bislang unbescholtener Komplize wurde ebenfalls für drei Delikte zur Rechenschaft gezogen und erhielt eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten. Er wurde nach der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen.
Die beiden Ungarn nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt meldete Berufung an.