Halterin ließ zwei Hunde im Dreck verwahrlosen

Tierquälerei

Unter desaströsen hygienischen Bedingungen lebten ein Hund und eine Hündin bei einer Frau im Bezirk Oberwart. Eine anonyme Anzeige brachte die Tierquälerei der Amtstierärztin zur Kenntnis.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die Angeklagte gab an, mit der Betreuung der Hunde überfordert gewesen zu sein.

Die Angeklagte gab an, mit der Betreuung der Hunde überfordert gewesen zu sein.

© BVZ/Kirchmeir

Diese schritt zu Jahresbeginn 2026 ein und leitete schließlich die Abnahme der Hunde in die Wege. Die 55-jährige Tierhalterin wurde wegen Tierquälerei angeklagt und stand am Mittwoch, 12. August 2026, in Eisenstadt vor Gericht.

Ihr Verteidiger sprach von „hochgradiger Überforderung“. Das Dilemma habe begonnen, als der Ex-Lebensgefährte seiner Mandantin dessen Schäferhund zur Betreuung übergeben und nicht mehr abgeholt hatte. Hund und Hündin hätten sich nicht vertragen.

Die Angeklagte bekannte sich schuldig. „Ich war einfach überfordert“, sagte sie. Zögerlich und stockend antwortete sie auf die Fragen der Richterin, dann brach sie in Tränen aus: „Das ist mir zu viel, ich schaff' das nicht.“

Ihr Ex-Lebensgefährte habe sie bedroht, sie habe Angst gehabt, dass dieser Polizei, Rechtsanwalt oder Amtstierarzt verständigen würde. „Er hat mich eingeschüchtert“, erklärte die Frau, warum sie es nicht geschafft hatte, den Schäferhund wieder zurückzugeben.

„Gingen Sie mit den Hunden spazieren?“, fragte die Richterin. „Zweimal täglich, eigentlich“, antwortete die Angeklagte. „Einzeln“, behauptete sie.

„Am 15. Jänner 2026 waren wir das erste Mal dort“, berichtete die Amtstierärztin. Der Garten sei massiv verkotet, die Hundehalterin „nicht sehr entgegenkommend“ gewesen. Der Schäferhund habe sich „äußerst aggressiv“ verhalten.

„Beim zweiten Mal hatten wir die Polizei mit“, so die Amtstierärztin über den Besuch am 2. Februar. Die Hundehalterin habe geschrien, gejammert und getobt, der Schäferhund sei immer aggressiver geworden.

Diesmal habe sie auch die Räumlichkeiten im Haus besichtigt, so die Veterinärin. Fotos dokumentieren den verschmutzten Zustand. Es habe nur verschmutztes Wasser gegeben, Trockenfutter sei am Boden herumgelegen.

„Wir sahen das große Gesamtbild und beendeten es“, so die Amtstierärztin. Die beiden Hunde wurden der Frau aufgrund der Missstände weggenommen.

Der Schäferhund sei schwer verhaltensgestört. Er lebt im Tierschutzhaus und sei nicht vermittelbar, so die Amtstierärztin.

Die Hündin sei der Frau zurückgegeben worden, obwohl die Halterin offenbar weiterhin mit dem Tier überfordert ist. Aber immerhin seien die Wohnräume gesäubert worden. „Eine weitere Nachkontrolle ist in Aussicht genommen worden“, so die Amtstierärztin.

Die bislang unbescholtene Angeklagte erhielt eine Diversion. Sie muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeiten verrichten und 150 Euro Pauschalkosten bezahlen. „Ich hoffe, dass Sie die Situation halbwegs im Griff haben“, sagte die Richterin. „Wenn sich die Zustände wieder verschlechtern, wird Ihnen der Hund wieder weggenommen“, warnte sie die 55-Jährige.

Diese war mit der Vorgangsweise einverstanden.