Drei Abende lang stand der Festsaal der Volksschule Parndorf ganz im Zeichen der traditionellen Tamburizzamusik. Der Tamburizza-Verein „Ivan Vukovič – Parndorf“ lud von Freitag bis Sonntag zum Großen Tamburizza Herbstkonzert und durfte sich über einen großen Besucherandrang freuen.
Tankstelle: Mann mit Messer bedroht
Ungeduldig
Konflikt an der Tankstelle: Geschäftsmann bedrohte anderen Kunden mit einem Messer. Jetzt stand der Geschäftsmann vor Gericht.
Der 55-jährige Geschäftsmann bekannte sich schuldig und erhielt eine Diversion.
© BVZ/Kirchmeir
Ein 55-jähriger, im Bundesland Salzburg lebender Geschäftsmann musste sich am 16. Dezember 2024 am Landesgericht Eisenstadt verantworten, weil er am 1. September dieses Jahres einen Kunden an einer Tankstelle in Neusiedl am See mit einem Messer bedroht hatte.
Der Geschäftsmann war an diesem Tag ungeduldig gewesen: Es dauerte ihm offenbar zu lange, bis der Tankstellenkunde vor ihm den Platz an der Zapfsäule räumte.
Er nahm ein Messer aus seiner Tasche, klappte es auf und hielt es in Richtung des anderen Tankstellenkunden.
Messer wurde im Gras gefunden
Dieser verständigte daraufhin die Polizei. Der Geschäftsmann fuhr weg, sein Messer wurde später im Gras gefunden.
Anhand des Autokennzeichens konnte der ungeduldige Tankstellenkunde ausfindig gemacht werden.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm den Versuch der Nötigung vor und schickte dem bislang Unbescholtenem ein Diversionsangebot.
Geschäftsmann holte Diversionsangebot nicht ab
Dieser holte die Verständigung der Staatsanwaltschaft jedoch nicht von der Post ab und ließ alle Fristen verstreichen.
Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Eisenstadt Anklage gegen den Geschäftsmann. Dieser wurde für den 16. Dezember ans Landesgericht vorgeladen.
„Ich bin schuldig“, gab er hier gleich zu. Die Richterin ermahnte den Angeklagten, dass dieser behördliche Schriftstücke von der Post persönlich abholen müsse. „Ich bin viel unterwegs“, erklärte der Angeklagte.
990 Euro sind zu zahlen, Messer wird vernichtet
Die Richterin schlug ihm neuerlich eine Diversion vor. Wenn der Geschäftsmann 840 Euro Geldbuße und 150 Euro Gerichtskosten bezahlt, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.
Damit zeigte sich der Geschäftsmann einverstanden. Er stimmte auch der Vernichtung seines Taschenmessers zu.