Kinderpornos und Wiederbetätigung: 21-Jähriger verurteilt

Bezirk Oberpullendorf

Ein 21-jähriger Lehrling aus dem Bezirk Oberpullendorf stand wegen des Vorwurfs der nationalsozialistischen Wiederbetätigung und der Kinderpornografie am Landesgericht Eisenstadt vor einem Schwurgericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der junge Angeklagte wurde zu sechs Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der junge Angeklagte wurde zu sechs Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

© BVZ/Kirchmeir

Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, er habe nationalsozialistische Devotionalien wie Anstecknadeln, SS-Armbinden und eine Hakenkreuzfahne gesammelt. Außerdem soll er 69 Bilder und zwei Videos auf seinem Handy gespeichert haben, die den Nationalsozialismus propagieren.

53 einschlägige Bilder und zwei Videos soll er an 24 andere Personen weitergeleitet haben, darunter befanden sich Kinder und Jugendliche.

Weiters hatte sich der Angeklagte 26 Bilder von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger verschafft. Die Taten sollen zwischen 2020 und 2023 begangenen worden sein, zu Beginn war der junge Täter selbst noch minderjährig.

Am Mittwoch, 7. Mai 2025, musste sich der 21-Jährige vor einem Schwurgericht verantworten. Als Geschworene waren aufgrund des jungen Alters des Angeklagten Pädagoginnen und Pädagogen geladen worden, deren Aufgabe es war, über die Schuld des 21-Jährigen zu entscheiden.

Kinderpornografie-Verdacht führte zu Hausdurchsuchung

Der junge Mann war zunächst in Verdacht geraten, kinderpornografisches Material zu besitzen. Daraufhin fand bei ihm zuhause eine Hausdurchsuchung statt. Dabei fanden die Kriminalbeamten auch Bilder und Gegenstände, die mit dem Nationalsozialismus in Zusammenhang stehen und diesen verherrlichen.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er gab zu, sogenannte „Memes“ und Sticker aus dem Internet heruntergeladen und in WhatsApp Gruppen an Freunde weiterverschickt zu haben. Dies sei im Rahmen von gemeinsamen Computerspiel-Aktivitäten geschehen. Auch das kinderpornografische Material wurde in den Chatgruppen geteilt.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten schuldig. Er wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, bekam Bewährungshilfe angeordnet und erhielt überdies die Weisung an einem geführten Rundgang in der KZ-Gedenkstätte teilzunehmen.

Das Urteil ist rechtskräftig.