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Herzchirurgie: Betrieb geht trotz Aufhebung weiter
Verwaltungsgericht
Das burgenländische Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid des Landes, mit dem die Herzchirurgie an der Klinik Oberwart bewilligt wurde, aufgehoben. Die Entscheidung betreffe formale Aspekte des Bewilligungsverfahrens, antwortete Landeshauptmann Hans Peter Doskozil; das bestätigte man auch im Bund: Der Betrieb geht also weiter.
© Symbolbild: Gesundheit Burgenland/Messenbaeck, F. G. Messenbaeck
Die Gesundheit Burgenland werde außerordentliche Revision einlegen und aufschiebende Wirkung beantragen, wurde erklärt, nachdem die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bekannt gemacht worden war. Das Land nehme diese Entscheidung zur Kenntnis, hieß es, die Herzchirurgie als solche sieht Doskozil dadurch nicht infrage gestellt. Und: Seitens des Landes hatte man mit dieser Entwicklung gerechnet; der Ausbau der Abteilung wurde ebenfalls bekanntgegeben.
Im Bewilligungsverfahren sei als Bedarfsnachweis eine Hochrechnung auf Basis der erwarteten Fallzahlen und Patientenströme vorgelegt worden. Diese erfülle laut Landesverwaltungsgericht jedoch nicht in allen Punkten die erforderlichen formalen und methodischen Kriterien. Der Bescheid wurde deshalb an das Land zurückverwiesen.
Das ändere aber nichts daran, dass der Bedarf gegeben sei und seit Inbetriebnahme sogar teilweise über den Erwartungen liege, fügte der Landeshauptmann hinzu: „Über formale Anforderungen kann und muss man reden, und selbstverständlich erfüllen wir diese. Aber über eines braucht man nicht mehr theoretisch zu diskutieren: ob diese Herzchirurgie gebraucht wird. Das zeigt uns mittlerweile jeder einzelne Betriebstag.“
Die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten sei weiter gewährleistet. Zugesagte OP-Termine werden wie geplant eingehalten, meinte Doskozil. Parallel werde die zuständige Abteilung des Landes die kommenden Wochen nutzen, um die bemängelten Formalfehler zu beheben.
Den Widerstand gegen die Herzchirurgie könne er nach wie vor nicht nachvollziehen, sagte Doskozil: „Ich verstehe bis heute nicht, warum ausgerechnet ein SPÖ-geführtes Gesundheitsministerium die zusätzlichen herzchirurgischen Kapazitäten, die wir selbst finanzieren und die die Menschen brauchen, verhindern will.“
Die Bundeszielsteuerungskommission aus Bund, Ländern und Sozialversicherung hatte der neuen Abteilung für Herzchirurgie nicht zugestimmt. Aus dem Büro von Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) hieß es gegenüber der APA nun, das Landesverwaltungsgericht habe auf Basis formaler Gründe entschieden, eine inhaltliche Entscheidung über den weiteren Betrieb sei damit noch nicht getroffen.
„Der Einspruch wurde ursprünglich erhoben, weil die Mehrheit der Bundeszielsteuerungskommission neben formalen auch qualitative Bedenken hinsichtlich des Betriebs der Abteilung hatte“, wurde betont. Da das Burgenland den Betrieb schon aufgenommen hat, gehe es nun auch darum, die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.