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Crash mit 1,84 ‰: Traktorfahrer erhielt 3.900 € Geldstrafe
Wein verkostet
„Gott sei Dank blieb Ihnen erspart, dass Sie für den Tod eines Menschen verantwortlich sind“, redete die Richterin dem angeklagten 46-jährigen Traktorfahrer am 10. April 2026 ins Gewissen.
Vor Gericht gab der Angeklagte zu, verantwortungslos gehandelt zu haben.
© BVZ/Kirchmeir
Dieser hatte sich am 19. November 2025 mit 1,84 ‰ hinter das Steuer seines Traktors gesetzt und war damit nach Frauenkirchen gefahren. Am Rückweg hantierte er noch dazu mit seinem Handy und geriet dabei über den Mittelstreifen auf die Gegenfahrbahn, wo sein Traktor frontal mit einem entgegenkommenden Nissan kollidierte. Dieser wurde in einen Acker geschleudert.
Am Lenkrad dieses Fahrzeugs saß ein weitschichtig Verwandter des Traktorfahrers, neben ihm seine Frau. Beide wurden bei dem Unfall verletzt, der Nissan-Lenker erlitt unter anderem einen Bruch der Hand.
Dem Traktorfahrer wurde unmittelbar nach dem Unfall der Führerschein abgenommen. Am Freitag, 10. April 2026, bekannte er sich am Landesgericht Eisenstadt reumütig schuldig.
Nach nur drei Stunden Schlaf sei er an diesem Tag um 6 Uhr morgens aufgestanden, um Weine abzufüllen. „Es waren 14 verschiedene Weine, die verkostet man öfter“, schilderte der Angeklagte die Vorgangsweise. Gegessen habe er kaum etwas.
Am Nachmittag des 19. November brachte er ein Gerät nach Frauenkirchen, trank dort angekommen ein großes Bier und machte sich dann auf den Rückweg. „Das Telefon fiel mir heraus, ich beugte mich nach hinten, um es aufzuheben. Da kam ich auf die andere Seite“, beschrieb der 46-Jährige, wie es zum Unfall gekommen war.

© FF Frauenkirchen
„Die beiden Personen im anderen Auto hätten auch sterben können“, ermahnte die Richterin den Angeklagten. „Es ist mir klar, dass das verantwortungslos war“, gab dieser zu.
„So wie ich ihn kenne, ist er ein total korrekter Mensch, immer hilfsbereit und ein guter Familienvater“, sagte der Nissan-Lenker.
Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 3.900 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Für den Schaden am Auto und erlittene Schmerzen haben die Unfallopfer bereits Geld von der Versicherung bekommen. Die Richterin musste nur noch einen Restbetrag von Therapiekosten in der Höhe von rund 400 Euro zusprechen - für diesen Betrag muss der Angeklagte aufkommen.
„Wir haben massive Probleme mit Alkohol im Straßenverkehr, es passieren da ganz schlimme Sachen“, ermahnte die Richterin den Angeklagten. Sie verwies auch auf dessen Vorbildrolle als Familienvater.
Der Angeklagte nahm das Urteil an.