„Bringe euch um“: Vater drohte auf BH

Wieder verurteilt

Ein 39-jähriger Südburgenländer wurde auch im zweiten Rechtsgang verurteilt: Er hatte Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Güssing mit dem Umbringen bedroht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte (in kurzen Hosen) am Weg in den Gerichtssaal.

Der Angeklagte (in kurzen Hosen) am Weg in den Gerichtssaal.

© BVZ/Kirchmeir

Am 17. Jänner 2024 war der 39-jährige Vater von drei minderjährigen Kindern bereits einmal wegen der ihm vorgeworfenen schweren Nötigung verurteilt worden. Der Angeklagte erhob Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, der Oberste Gerichtshof hob das Urteil auf und am 27. August 2024 stand der 39-Jährige neuerlich vor Gericht.

Wieder wurde er mit den Vorwürfen konfrontiert: Am 9. August 2023 hatte er bei einem Termin in der Bezirkshauptmannschaft Güssing eine Mitarbeiterin und einen Mitarbeiter bedroht, indem er mit den Fingern eine Pistole formte, auf die Mitarbeiter zielte und ihnen mitteilte: „Wenn ihr mir meine Tochter wegnehmt, bringe ich euch um.“

Staatsanwältin beantragte Unterbringung in Therapiezentrum

Die Staatsanwältin beantragte die Bestrafung des Angeklagten und dessen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Verteidiger Florian Astl wies darauf hin, dass sich sein Mandant seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft befinde. „Mitarbeiter des Jugendamtes sind es grundsätzlich gewöhnt, angefeindet zu werden“, sagte er. Anlass des Gespräches auf der Bezirkshauptmannschaft sei ein Suizidversuch seines Mandanten gewesen, der sich drei Monate vorher ereignet habe.

Danach sei die Tochter des Angeklagten durchgehend beim Vater gewesen.. „Die Fremdunterbringung war daher rein hypothetisch“, so der Verteidiger.

Der Angeklagte gab zu, „das“ gesagt zu haben. „Was ich gemacht habe, habe ich gemacht“, stellte er fest. Dann sprach er, wie auch schon im ersten Rechtsgang, von „massiven Rechtsverletzungen gegen mich“, die seitens mehrerer Jugendämter erfolgt seien. Sein Sohn sei ihm abgenommen worden und habe einen „bleibenden Schaden“ davongetragen.

„Wollte verhindern, dass mir die Tochter weggenommen wird“

„Das wollte ich mit der Drohung vorbeugend unterbinden“, sagte der Angeklagte. Er habe verhindern wollen, dass ihm auch die Tochter weggenommen werde.

Die Richterin wies darauf hin, dass der Angeklagte wegen einer schweren Körperverletzung verurteilt worden war, die er seinem Sohn zugefügt hatte. Damals habe er den Auftrag erhalten, eine Erziehungsberatung zu absolvieren.

„Diese brach ich ab, weil ich den Kontakt zu meinem Sohn abbrach und weil es keinen Sinn mehr machte“, sagte der Angeklagte.

Dann sprach er über seinen Suizidversuch und seine „Experimente mit Alkohol“. „Ich kaufe ein Sixpack, trinke drei Bier normal und dann drei Bier auf Sturz“, berichtete er. Er sei aber „im Rahmen“, weil er „lange nicht so viel trinke wie andere“.

Richterin: „Haben Sie etwas falsch gemacht?“

„Haben Sie etwas falsch gemacht?“, fragte die Richterin.

„Das mit dem Sohnemann war falsch und tut mir leid“, sagte der Angeklagte.

Der 39-Jährige wurde auch im zweiten Rechtsgang von einem großen Schöffensenat am Landesgericht Eisenstadt verurteilt. Er wurde wegen schwerer Nötigung schuldig gesprochen, erhielt eine Haftstrafe von 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt. Neuerlich wurde auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet.

Der Anwalt des Angeklagte kündigte wiederum Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.