Hakenkreuz und SS-Rune eintätowiert: 18 Monate Haft

Wiederbetätigung

Aus Begeisterung über TV-Dokumentationen ritzte sich ein 27-Jähriger aus dem Bezirk Oberwart selbst ein Hakenkreuz und eine SS-Rune in den Arm. Ein Schwurgericht verurteilte ihn wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte vor Beginn des Schwurprozesses im Gespräch mit seiner Anwältin.

Der Angeklagte vor Beginn des Schwurprozesses im Gespräch mit seiner Anwältin.

© BVZ/Kirchmeir

Als er heuer im Februar und im April Dokumentationen über die Zeit des Nationalsozialismus sah, war der 27-jährige mehrfach vorbestrafte Südburgenländer so beeindruckt, dass er sich selbst zuhause mit einer Tattoomaschine zunächst ein fünf Zentimeter großes Hakenkreuz und dann eine zwei Zentimeter große SS-Rune in den rechten Arm tätowierte. Das habe er „lustig“ gefunden, so der Angeklagte am Mittwoch, 24. September 2025, vor dem Schwurgericht in Eisenstadt.

Weil er diese Zeichen zur Schau stellte, war er wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung angezeigt worden. Als der 27-Jährige bei der Polizei vernommen und gefragt wurde, ob er etwas gegen Ausländer habe, antwortete der Beschuldigte: „Nein, aber alle, die in unser Land kommen und nix hackeln, für die gehört Mauthausen wieder aufgesperrt.“

„Über Mauthausen macht man keine Scherze“, ermahnte die Richterin den Angeklagten. Die Äußerung ist nach dem Verbotsgesetz strafbar und stellte einen weiteren Anklagepunkt dar.

Hakenkreuz und SS-Rune eintätowiert: 18 Monate Haft

© BVZ/Kirchmeir

Der 27-Jährige war am 2. Mai 2025 verhaftet worden und hatte es in der Haft geschafft, mit einem spitzen Gegenstand und Tinte die Tätowierungen zu überstechen. Im Gerichtssaal musste er den rechten Pulloverärmel hochkrempeln und die unkenntlich gemachten Stellen den Geschworenen zeigen.

Bei einer Hausdurchsuchung hatte die Polizei in der Wohnung des Angeklagten 440 Gramm „Spice“, einen psychotropen Stoff, sowie ein Butterflymesser, eine Machete, ein Samuraischwert, einen Säbel und ein Ritterschwert gefunden. Diese Waffen hätte der 27-Jährige wegen eines Waffenverbots nicht besitzen dürfen.

„Spice“ im Darknet bestellt

Der Angeklagte gab vor dem Schwurgericht zu, das „Spice“ 2023 im Darknet bestellt zu haben. Die in Österreich verbotene „Kräutermischung“ wurde aus Holland geliefert. Er habe den Stoff mit Aufschlag verkaufen wollen, aber keine Abnehmer gefunden, so der Angeklagte. Schon 2020 war er wegen des Geschäfts mit „Spice“ verurteilt worden. „Ich wollte damit schnell Geld machen“, gab der Angeklagte zu.

Die Schwerter habe er auf Flohmärkten gekauft, das Butterfly-Messer in einem Waffengeschäft. Für ihn seien die Gegenstände „nur Deko“ gewesen, sagte der Angeklagte.

Sechs Vorstrafen sind im Register des Südburgenländers eingetragen, die letzte datiert vom 6. Dezember 2024. Damals ging es um einen Vorfall in Oberwart, in den auch sein Bruder verwickelt war:

Die Geschworenen befanden den Angeklagten in allen Anklagepunkten für schuldig. Der 27-Jährige wurde nach dem Verbotsgesetz zu 18 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. Außerdem wurden drei Monate und 20 Tage Haft aus einer früheren bedingten Entlassung widerrufen. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin ebenso - das Urteil ist rechtskräftig.

„Tätowieren Sie sich nichts mehr!“, gab die Richterin dem Verurteilten mit auf den Weg.