Hitler-Bilder, Nazi-Lieder: Männer vor Schwurgericht

Wiederbetätigung

Zwei Burgenländer im Alter von 58 und 47 Jahren wurden von einem Schwurgericht in Eisenstadt schuldig gesprochen.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 58-jährige Angeklagte wurde von den Geschworenen schuldig gesprochen.

Der 58-jährige Angeklagte wurde von den Geschworenen schuldig gesprochen.

© BVZ/Kirchmeir

Am 19. und 20. Mai 2026 fanden am Landesgericht Eisenstadt Schwurprozesse statt. Verhandelt wurde wegen Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz. Angeklagt waren ein 58-jähriger Mann aus dem Bezirk Oberwart und ein 47-Jähriger aus dem Bezirk Neusiedl.

Der 58-Jährige sitzt nach einem Unfall im Rollstuhl und bezieht 1.000 Euro Pension. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Zeitraum von dreieinhalb Jahren sieben Bilder auf seinem Facebook-Account gepostet zu haben, die nationalsozialistische Motive zum Inhalt hatten.

Durch die Postings seien die „Grenzen des guten Geschmacks überschritten“, meinte der Verteidiger. Sein Mandant habe aber nicht mit dem Vorsatz der nationalsozialistischen Wiederbetätigung gehandelt und bekenne sich daher nicht schuldig.

Eine „Fotomontage von Adolf Hitler als Pokemon“ sei, so der Angeklagte, „eine Verarschung“. Er habe sich nicht viel dabei gedacht, als er das Bild über Facebook seinen 440 Freunden zugänglich machte. Ein weiteres Bild von Wehrmachtssoldaten und der Aufforderung „Alexa, spiel Marschmusik“ habe er „unüberlegt lustig“ gefunden.

„Man lernt, wenn man in Österreich die Schule besucht, dass das nicht okay ist“, ermahnte ihn die Richterin.

Auf eine Frage der Staatsanwältin, ob er einer politischen Partei angehöre, erzählte der Angeklagte, dass er Parteimitglied der FPÖ sei. Er sei „aus Dankbarkeit“ beigetreten, weil ein Freund bei der FPÖ sei, und dieser ihm bei der Finanzierung eines Rollstuhls geholfen habe.

Die Kriminalpolizei war von der NS-Meldestelle auf die Postings des 58-Jährigen hingewiesen worden. „Es war ein Zufallsfund, es gab mehrere Verdächtige“, berichtete der ermittelnde Kriminalbeamte.

Der 58-Jährige wurde zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1.200 Euro und zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Tags darauf stand der 47-Jährige vor dem Schwurgericht. Über einen Zeitraum von 6,5 Jahren hatte er 155 Bilder und 55 Videos mit einschlägigen NS-Motiven gesammelt und teilweise in Chatgruppen geteilt. Bei einer Hausdurchsuchung 2024 fanden die Kriminalbeamten bei ihm 92 Audiodateien mit nationalsozialistischen Texten und zahlreiche NS-Devotionalien.

Er war aufgeflogen, weil er Kunde bei einem schwedischen Webshop gewesen war, dessen Kundenliste von einer antifaschistischen Gruppe gehackt worden war. Dort hatte der 47-Jährige unter anderem das Buch „Mein Kampf“ erworben.

Neben einer Vielzahl an CDs und Schallplatten mit NS-Liedern fand die Polizei auch einen Bierkrug mit dem verbotenen Motiv des „schwarzen Sonnenrades“ und zwei Aschenbecher mit der Beschriftung „Club 88“. Die Zahl 88 ist eine Chiffre für „Heil Hitler“.

„Ich dachte, ich mache mich nicht schuldig, wenn ich an eine Privatperson verschicke, die es als schwarzen Humor abtut“, meinte der Angeklagte.

„Was interessiert Sie am Nationalsozialismus?“, fragte die Richterin.

„Das war durchaus eine interessante Zeit“, sagte der Angeklagte.

184 CDs und 89 Schallplatten mit fragwürdigen Liedtexten hatte er daheim. Es geht um Gewalt gegen Juden und die Verehrung von Adolf Hitler. „Was hat Ihnen an diesen Liedern gefallen?“, fragte die Richterin. „Es ging um die Vervollständigung meiner Sammlung“, meinte der Angeklagte.

Ein Video zeigt den Angeklagten, wie er selbst eines dieser Lieder singt. Aufgenommen soll es ein Freund haben, der öfter bei dem Angeklagten zu Gast war und selbst mit einer Anklage wegen Wiederbetätigung konfrontiert ist.

Das Video sei „im Vollrausch“ aufgenommen worden, gab der Angeklagte an. Eine andere Szene zeigt den Freund, wie er die Hand zum Hitlergruß erhebt.

Dass er sich 2018 NS-Themen zugewandt hatte, begründete er mit „Perspektivlosigkeit, Angst um den Arbeitsplatz und seine Trennung von einer Freundin“. Die Corona-Zeit habe ihm „den Rest“ gegeben.

„Ich suchte ein Ventil, um im Suff zuhause meine Aggressionen abzubauen“, sagte der 47-Jährige. Die Hausdurchsuchung sei „ein Schock“ gewesen: „Sechs Mann hoch, um sechs Uhr früh, mit Kugelschutzwesten“.

Der Verdächtige habe „recht gelassen“ reagiert, sagte hingegen jener Kriminalbeamte, der die Ermittlungen führte. Der Angeklagte habe auch zehn Stück Langwaffen und Faustfeuerwaffen besessen, die BH Neusiedl verhängte ein Waffenverbot.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten schuldig. Er wurde zu 7.800 Euro Geldstrafe und 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 47-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.