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Mit Nazi-Tattoos in der Therme: Kurgast verurteilt
Wiederbetätigung
Ein 50-jähriger Steirer schockierte bei einem Aufenthalt in einer Therme im Bezirk Oberwart mit seinen Nazi-Tattoos.
Der Steirer versuchte zunächst, die Bedeutung seiner Tattoos herunterzuspielen.
© BVZ/Kirchmeir
Weil er einschlägige Tattoos auf seinem Rücken und seinen Armen von 3. bis 5. August 2024 im Thermenbereich eines Hotels im Bezirk Oberwart zur Schau gestellt hatte, musste sich der Steirer am 4. Februar 2025 in Eisenstadt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor einem Schwurgericht verantworten.
Dass es überhaupt zu einer Anzeige kam, ist einem 80-jährigen Pensionisten zu verdanken, der Anfang August 2024 mit seiner Frau ebenfalls Gast in dem Thermenhotel gewesen war. Er ärgerte sich über den Schriftzug „Arbeit macht frei“, den der Steirer am Rücken trug, hielt seine Wahrnehmungen in einem Gedächtnisprotokoll fest, beschwerte sich an der Hotelrezeption und erstattete, als der Tätowierte weiterhin im Beckenbereich anwesend war, Anzeige bei der Polizei.
„Das Erste, was ich sehe, ist 'Arbeit macht frei'“
„Aufenthaltsgrund war Entspannen, Relaxen“, berichtete der Pensionist als Zeuge vor dem Schwurgericht. „Ich komme ins Becken und das Erste, was ich sehe, ist die Aufschrift 'Arbeit macht frei'“, so der Pensionist. Er wisse, dass diese Aufschrift bei Konzentrationslagern angebracht war, „wo der Tod von Millionen Menschen verursacht wurde“, so der Zeuge.
„Muss ich mir das anschauen?“, habe er sich an der Rezeption beschwert. Angesprochen habe er den tätowierten Thermengast nicht. „Ich habe keine Ahnung, wie er reagiert hätte. Einer physischen Auseinandersetzung gehe ich aus dem Weg. Dazu bin ich zu alt“, sagte der Zeuge.
Am 5. August 2024 schritt die Polizei ein und stellte fest, dass der Steirer zusätzlich zum Schriftzug „Arbeit macht frei“ weitere problematische und teilweise verbotene Symbole als Tattoos an den Ober- und Unterarmen trug.
Eisernes Kreuz, Reichsadler und weitere problematische Tattoos
Der Steirer hatte sich ein Eisernes Kreuz, einen Reichsadler, eine Krähe auf einem Thorshammer und einen Wotansknoten stechen lassen - allesamt Symbole, die im nationalsozialistischen Spektrum verwendet werden und das Gedankengut des Nationalsozialismus verherrlichen.
„Es war ein Fehler von mir“, murmelte der Angeklagte, als ihn die dem Schwurgericht vorsitzende Richterin fragte, ob er sich schuldig bekenne. Mit der nationalsozialistischen Szene habe er nichts zu tun, beteuerte der Angeklagte.
Den „Wotansknoten“ bezeichnete er als „keltisches Zeichen“, das „Glück bringt“. Und der Adler auf seinem Unterarm sehe gar nicht aus wie ein Reichsadler. Zum Eisernen Kreuz wiederum frage der Steirer: „Ist das auch verboten?“
„In diesem Kontext schon“, erklärte die Richterin. „Ein Kreuz sieht man auch, wenn man auf den Friedhof geht“, erwähnte der Angeklagte.
Angeklagter: „War einfach der Knecht für alle“
„Warum ließen Sie sich gerade diese Tattoos machen?“, fragte die Richterin. „Weil ich ein ganzes Leben lang nur für die anderen gearbeitet habe“, sagte der Angeklagte. Er habe sich die Tätowierungen nach seiner Scheidung stechen lassen. „Ich bin jetzt 50 Jahre alt und fange wieder von vorne an“, sagte der Vater zweier erwachsener Kinder. Bislang sei er „einfach der Knecht für alle“ gewesen.
Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass der Schriftzug „Arbeit macht frei“ verboten sei.
Mehrfach wurde der Angeklagte ermahnt, laut und deutlich zu sprechen. „Sie sind ja ein kräftiger Mann“, sagte die Richterin. „Setzen Sie sich gerade hin und reden Sie laut!“
Richterin: „Sie agierten als Werbeplakat für den Nationalsozialismus“
Seine Tätowierungen seien „abgepickt“ worden, nachdem die Polizei in dem Thermenhotel gewesen sei, sagte der Angeklagte. Das bestätigte auch der Augenzeuge, der den Fall ins Rollen gebracht hatte. „War Ihnen nicht bewusst, dass Sie als eine Art Werbeplakat für den Nationalsozialismus agieren?“, fragte die Richterin den Angeklagten.
„Es tut mir wirklich leid“, sagte der Steirer, hinterließ aber weiterhin den Eindruck, dass ihm die Tattoos als nicht problematisch erschienen waren.
Die Richterin wies ihn darauf hin, dass in seiner E-Mail-Adresse neben dem Namen die Zahl 88 eingefügt sei. In nationalsozialistischen Kreisen steht diese Chiffre für „Heil Hitler“.
„Jetzt weiß ich es auch“, sagte dazu der Angeklagte. Die E-Mail-Adresse verwende er immer noch. Warum sie die Zahl 88 enthalte, begründete er vor Gericht so: „Ich will 88 Jahre alt werden.“
„Bei Ihnen reiht sich ein Zufall an den anderen“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. „Aber mit der Gesinnung haben sie nichts zu tun“, wunderte sie sich. Es wäre wichtig, so die Richterin, wenn der Angeklagte Verantwortung übernehmen würde.
„Für Tattoos ist man selber verantwortlich“
„I hab a patscherts Leben“, sagte dieser nur. „Aber für seine Tattoos ist man schon selber verantwortlich“, ermahnte ihn die Richterin.
101 Personen hatten sich in der Therme aufgehalten, als der Steirer dort seine Tattoos zur Schau stellte. Nach einer Unterredung mit seiner Anwältin meinte er zum Gericht: „Ich will mich schuldig bekennen, dass ich das gemacht habe. Ich war naiv.“
Die Geschworenen befanden ihn einstimmig für schuldig. Der Steirer wurde zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1.440 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Er erhielt die Weisung, sämtliche Tätowierungen zu entfernen oder so zu verändern, dass kein nationalsozialistisches Gedankengut mehr erkennbar ist. Binnen drei Monaten muss er dies dem Gericht nachweisen.
Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.