„Rein in die Gaskammer“: 52-Jähriger wegen Postings verurteilt

Wiederbetätigung

Auf Facebook veröffentlichte ein 52-jähriger Mann aus dem Bezirk Mattersburg im Vorjahr Kommentare wie „Des gibts beim Hitler nicht...“ Geschworene entschieden am 26. Jänner 2026 über Schuld und Strafe für diese Äußerungen.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte (rechts) im Gespräch mit seinem Anwalt (links).

Der Angeklagte (rechts) im Gespräch mit seinem Anwalt (links).

© BVZ/Kirchmeir

Angeklagt wurde der 52-Jährige wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Er verantwortete sich am 26. Jänner 2026 vor einem Schwurgericht. Im Fokus des Prozesses standen drei Postings, die laut Anklage den Straftatbestand der Wiederbetätigung erfüllen.

„Haben Sie diese Postings veröffentlicht?“, fragte die dem Gericht vorsitzende Richterin.

„Verfasst oder geteilt“, relativierte der Angeklagte.

„Was jetzt?“, fragte die Richterin. „Haben Sie es geschrieben?“

„Ja“, gab der Angeklagte zu. Im Kommentar zu einem auf Facebook veröffentlichten Video schrieb er im Frühjahr 2025: „Rein in die Gaskammer. “

„Wer sollte in die Gaskammer?“, fragte die Richterin. „Eine Gasflasche“, meinte der Angeklagte. „Wahrscheinlich hatte ich 3,7 Promille.“

Später fragte ihn eine Geschworene zu seinen Trinkgewohnheiten. Der Angeklagte gab an, nur am Wochenende Alkohol zu konsumieren. „Die Postings waren an einem Mittwoch und an einem Donnerstag. Da kann es nicht unter Alkoholeinfluss passiert sein“, hielt ihm die Richterin vor.

„Haben Sie heute schon Alkohol getrunken?“, fragte die Geschworene. „Ja. Ein Bier“, sagte der Angeklagte. „Ich dachte, sicherheitshalber, nervös, wie ich bin.“

Ein weiterer Facebook-Kommentar des Angeklagten lautete: „Des gibts beim Hitler nicht. Der gehört wieder her.“

„Wer war der Hitler?“, fragte die Richterin. „Ich habe ihn nicht gekannt“, sagte der Angeklagte. „Was hat er gemacht?“, fragte die Richterin. „Weiß ich nicht“, antwortete der Angeklagte patzig. „Leute umgebracht, unnötig. Über Leichen gegangen.“

Er sei, erzählte der Angeklagte, mit der Schule „drei Mal in Mauthausen“ gewesen. „Da sollten Sie ja wissen, was passiert ist“, meinte die Richterin. „Steine, Verwilderung, mehr habe ich nicht gesehen“, sagte der Angeklagte. „Ich fuhr hin, weil die Schule den Ausflug gemacht hat. Ich sagte, ich will das nicht sehen, ich will das nicht wissen, es interessiert mich nicht.“

In einem weiteren Kommentar hatte er geschrieben: „Daher wähle ich nur meinen Führer, leider schon gestorben.“

„Was wäre beim 'Führer' anders?“, fragte die Richterin. „Trauriger wär's“, meinte der Angeklagte. Mehrfach erzählte er, dass er einer Familie Holz geschenkt habe, „damit sie etwas zu heizen haben“. Er habe, beteuerte er, nichts gegen Asylwerber und Ausländer.

„Die sozialen Netzwerke kehren manchmal das Innere nach außen“, bemerkte die Richterin.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten schuldig. Die Strafe wurde mit zwölf Monaten Haft auf Bewährung und 1440 Euro Geldstrafe unbedingt bemessen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, ebenso die Staatsanwältin. Damit ist das Urteil rechtskräftig.