Auch KI-generierte Kinderpornografie ist strafbar
Zig-Tausende Dateien
Mehr als 86.000 Bilddateien mit kinderpornografischen Darstellungen fand die Kriminalpolizei bei einem Burgenländer, der jetzt in Wien lebt.
Der 43-Jährige gab zu, mittels künstlicher Intelligenz Darstellungen von Kindesmissbrauchshandlungen erzeugt zu haben.
© BVZ/Kirchmeir
Wegen seines auffälligen Verhaltens einem Mädchen gegenüber hatte die Polizei im Burgenland Ermittlungen gegen den aus dem Bezirk Oberpullendorf stammenden 43-jährigen Mann eingeleitet.
Handy und Computer des Mannes, der jetzt in Wien lebt, wurden untersucht. Man fand auf diesen Speichermedien 86.327 einschlägige Bilddateien. Der gebürtige Burgenländer wurde daraufhin wegen des Tatbestandes der Kinderpornografie angeklagt.
Mit KI-Software Kinderpornografie erzeugt
Wie sich herausstellte, hatte er einen Teil der kinderpornografischen Darstellungen mit einer KI-Software selbst hergestellt. Der Tatzeitraum erstreckte sich von September 2022 bis zum 19. September 2023.
Vor Gericht gab sich der bislang unbescholtene Angeklagte reuig. Er lebe seit 25 Jahren alleine, schaffe es nicht, eine Beziehung aufrecht zu erhalten. „Ich weiß nicht, woran es liegt“, überlegte der Angeklagte.
Seinen „ersten Porno“ habe er mit zehn Jahren gesehen, „weil mein Vater vergaß, ihn wegzuräumen“, blickte der 43-Jährige in seine Kindheit zurück.
„Glauben Sie, dass Sie das geschädigt hat?“, fragte Richterin Doris Halper-Praunias.
Kindheit war belastet
„Das alleine nicht“, meinte der Angeklagte. Sein Vater sei wenig einfühlsam gewesen, seit der Hauptschulzeit habe es daheim ständig Konflikte gegeben und bei erster Gelegenheit sei er ausgezogen.
Er habe im Laufe der Zeit „komplett die Kontrolle über mein Privatleben verloren“, habe Probleme beim Bezahlen von Rechnungen und beim Entleeren des Postkastens.
Heute lebe er isoliert, nur seine Schwester versuche ihm zu helfen
Was der Auslöser für sein Interesse für Kinderpornografie war, könne er nicht sagen. „In der Nähe von Kindern fühlte ich mich wohler, es erinnerte mich an eine Zeit, wo ich noch frei und unbelastet war“, sagte der Angeklagte.
Kinderpornografie heruntergeladen
Zunächst habe er kinderpornografische Bilder über ein Filesharing-Programm heruntergeladen.
„Irgendwann schreckte ich auf und löschte alles“, sagte der Angeklagte. Weil er aber ein „Messie“ sei, habe er einige Dateien und Ordner vergessen.
Im Vorjahr trat mit ChatGPT auch das Thema Bildgenerierung in sein Leben. Als technik-affiner Mensch habe er wissen wollen, ob es ihm gelingen würde, „die Restriktionen zu umgehen.“
„Es war zu einfach, viel zu einfach“, sagte der Angeklagte. Mit einer Software generierte er tatsächlich selbst kinderpornografische Bilder in großer Anzahl.
Auch virtuelle Kinderpornografie ist strafbar
Auch virtuelle Kinderpornografie ist strafbar, erläuterte die Richterin, zumal die künstliche Intelligenz ihre Vorlagen aus realen Bildern auswähle.
Dass seine Straftaten aufflogen, war für den Angeklagten ein heilsamer Schock. Er habe mit einer Therapie begonnen, wandte sich an das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“. Erstmals habe er über „das Thema“ reden können. „Das war schon sehr hilfreich“, meinte der 43-Jährige.
„Den Leuten von der Sitte“ sei er dankbar: „Wie sie mit mir umgingen, obwohl ich das getan habe...“
Sechs Monate bedingt und 720 Euro Geldstrafe
Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 720 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Er bekommt Unterstützung durch einen Bewährungshelfer und muss eine Psychotherapie machen.
Damit gebe sie ihm die „Chance zu beweisen, dass Sie es ernst meinen“, sagte die Richterin.
Der Angeklagte nahm das Urteil an.