Drogenhandel: Eisenstädter Schülerin (16) verurteilt

Mit ihrer fragwürdigen Geschäftstüchtigkeit hatte die 16-jährige Schülerin bereits vor dem Prozess Schlagzeilen gemacht: Durch den Verkauf von Drogen hatte sie im Zeitraum von April 2017 bis 26. Februar 2018 einen Gewinn von nicht weniger als 30.000 Euro erwirtschaftet.
Richterin: „Geschäftstüchtig waren Sie ja“
Am 26. Februar wurde die Jugendliche verhaftet, vorige Woche musste sie sich vor Richterin Gabriele Nemeskeri und einem Schöffensenat verantworten ( wir hatten berichtet, siehe hier und unten). Der kleine Gerichtssaal konnte die vielen Zuschauer gar nicht fassen, so groß war das Interesse an dem ungewöhnlichen Drogenprozess.
„Geschäftstüchtig waren Sie ja“, erklärte die Richterin. „Aber sich durch illegale Geschäfte ein Einkommen zu erwirtschaften, ist definitiv der falsche Weg!“, belehrte sie die junge Angeklagte, die mit dünner, leiser Stimme Auskunft gab.
„Selber süchtig war ich nie“, berichtete die Jugendliche. Sie habe aber diverse Drogen ausprobiert.
Angeklagte in „liebevolle Familie“ eingebettet
Alles habe mit ihrem Ex-Freund begonnen, der sie zum Drogenhandel überredet und mit Dealern bekannt gemacht habe. „Ich wollte finanziell von meiner Familie unabhängig sein“, sagte die 16-Jährige, die monatlich von ihren Eltern 200 Euro Taschengeld bekam.
Ihre Mandantin stamme aus geordneten Verhältnissen, sie sei in eine „liebevolle Familie“ eingebettet, gab Verteidigerin Astrid Wagner bekannt.
Die Schülerin verkaufte die Drogen an zehn bis fünfzehn Abnehmer, vier davon sind dem Gericht namentlich bekannt gegeben worden. Direkt am Schulhof wurden keine Drogen verkauft, jedoch kannte die Angeklagte einige Abnehmer aus der Schule, bisweilen fand der Verkauf im Nahbereich der Eisenstädter Schule statt.
Geld aus Drogenhandel gleich wieder investiert
Von dem Geld, das sie mit dem Drogenverkauf erwirtschaftete, sei nichts mehr übrig, so die Angeklagte. Sie könne aber auch nicht mehr sagen, wofür sie die erhebliche Summe von 30.000 Euro ausgegeben habe.
„Sie haben ein unfassbares Glück, dass Sie so jung sind!“, warnte Staatsanwalt Roland Koch die Angeklagte, die im Herbst 2017 wegen einer falschen Zeugenaussage zugunsten ihres Ex-Freundes bereits im Rahmen einer Diversion zur Leistung gemeinnütziger Arbeiten verpflichtet worden war.
„Vielleicht ist sie durch den Schock auch ein bisschen gereift“, hoffte Verteidigerin Astrid Wagner, die darauf hinwies, dass sich die Schülerin bereits seit zwei Monaten in Untersuchungshaft befand. „Ich will auf jeden Fall sagen, dass es mir leidtut“, gab die Angeklagte am Ende des Prozesses bekannt.
Sie wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon zwölf Monate bedingt. Da eine Entlassung zur Hälfte der verhängten unbedingten Haftstrafe gestattet wurde, durfte die Schülerin nach dem Prozess das Gefängnis verlassen.
5.000 Euro wurden seitens des Gerichts als verfallen erklärt - diesen Betrag muss die Schülerin an den Staat bezahlen. „Ich hoffe, dass Ihnen die Haft zeigte, dass die von Ihnen begangenen Straftaten keine Kleinigkeit sind“, sagte Richterin Gabriele Nemeskeri.
Staatsanwalt Roland Koch gab zu erkennen, dass er mit dem Verfallsbetrag in Höhe von 5.000 Euro nicht glücklich sei, dieser sei eine „Belohnung, fast eine Einladung“, erklärte der Staatsanwalt, der dennoch auf Rechtsmittel verzichtete. Auch die Angeklagte akzeptierte das Urteil.