Seit 2014 ist die Streuobstfläche im Südburgenland laut einer neuen Kartierung um zehn bis 20 Prozent zurückgegangen. Ein burgenlandweites Projekt soll zeigen, wie junge Obstbäume mit Hitze, Trockenheit und anderen Folgen des Klimawandels zurechtkommen.
Rücktransport ukrainischer Waisenkinder aus dem Südburgenland
52 Mädchen und Buben
52 Waisen- und Pflegekinder aus der Ukraine, die aufgrund des russischen Angriffskrieges seit März 2022 in Burgauberg-Neudauberg (Bezirk Güssing) untergebracht waren, sollen am Sonntag in ihr Heimatland zurückgebracht werden. Pascale Vayer vom Verein „Kleine Herzen“, die die Kinder betreut, bestätigte auf APA-Anfrage den Termin, über den zuerst der ORF Burgenland berichtet hatte.
Die Kinder sollen nach Kropiwnitskij - eine Region, in der es auch schon Angriffe gegeben habe -, zurückreisen.
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Die Mädchen und Buben, von denen ein Drittel eine Behinderung aufweist, sollen in der Nacht auf Sonntag mit drei Bussen abgeholt werden und später per Zug weiterreisen. Das Ziel befinde sich in Kropiwnitskij, einer Region, in der es auch schon Angriffe gegeben habe, so Vayer. Sie rechnet damit, dass die Gruppe zunächst in ein Kinderheim zieht und ein paar von ihnen später adoptiert werden oder zu Pflegefamilien bzw. eventuell zu ihren leiblichen Familien kommen.
Das ehemalige Hotel, in dem sie im Südburgenland wohnten, wurde von Senecura betrieben. Die Ausstattung, die für die Kinder angeschafft wurde, soll laut Vayer ebenfalls in die Ukraine geliefert werden.
Obsorge obliegt der ukrainischen Einrichtung
Das Land Burgenland erklärte auf APA-Anfrage, dass die Obsorge für die Waisen- und Pflegekinder seit jeher dem Leiter der ukrainischen Einrichtung unterliege. Die Einrichtung wird als Grundversorgungseinrichtung geführt und von Land und Bund finanziell unterstützt. Der Leiter habe mit den ukrainischen Behörden den Entschluss gefasst, die Kinder zurück in die Heimat zu bringen.
Das Land Burgenland habe im Interesse des Kindeswohls Informationen über die Qualität, die Sicherheit und die Umstände der Heimbringung eingeholt und von staatlicher Seite Auskünfte erhalten, „sodass diese Entscheidung seitens des Landes so zur Kenntnis zu nehmen ist“. Ein gerichtlicher Entzug der Obsorge ist aus Sicht des Landes „nicht möglich“.
Sollte die Ukraine die Rückkehr auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, seien die Kleinen weiterhin im Burgenland willkommen. Hierzu bedürfe es jedoch eines „aktiven Zutuns“ des österreichischen Außenministeriums auf diplomatischer Ebene, hieß es.