Tunnel als Hoffnung

Schnellstraßen-Gegner wittern jetzt Morgenluft
Jetzt soll ein Gerichtsurteil zum Semmeringtunnel den S7-Gegnern im Kampf um die Straße dabei helfen, die positiven Straßenbescheide zu kippen. Der Verwaltungsgerichtshof hat Ende Mai den Wasserrechtsbescheid für den Tunnel aufgehoben, da der UVP-Bescheid Ende 2013 gekippt worden war. Der Genehmigung nach dem Wasserrecht fehle damit die Grundlage, wurde argumentiert.Dies lässt die Gegner der S7 jetzt Morgenluft wittern: „Die UVP-Genehmigung für die Straße wurde, wie berichtet, im November 2012 wegen eines Formalfehlers aufgehoben - folglich müssten nun ebenfalls alle Einzelgenehmigungen der Bereiche Naturschutz, Wasser, Aufforstung und Straßenverlauf fallen“, meint Johann Raunikar, Sprecher der Bürgerinitiative.
„Für die Behörden gibt es da keinen Ermessensspielraum“, ist er überzeugt. Derzeit bereitet er Anträge auf Aufhebung von zehn Genehmigungen vor.
„Wir wollen und werden die S7 bauen“
Erhoffter Erfolg seitens der Initiative: Fallen die Bescheide, rutschen die Verfahren zurück ins Ermittlungsstadium, neue Genehmigungen können seit 1. Jänner beim Bundesverwaltungsgericht beeinsprucht werden. „Das hat aufschiebende Wirkung“, sagt Raunikar. Er rechnet mit einem „Zeitgewinn“ von ein bis zwei Jahren.
Bei der Asfinag zeigt man sich unbeeindruckt. „Wir wollen und werden die S7 bauen“, sagt Alexander Walcher, Geschäftsführer der Baumanagement-GmbH. Die Straße sei wichtig und auch budgetiert. Es müsse sich erst weisen, ob die Rechtslage wirklich dieselbe sei wie beim Semmering. Walcher erwartet den positiven UVP-Bescheid für heuer. Sollten alle Genehmigungen halten, werde 2015 gebaut.