Wirbel um C+C-Bau

Erstellt am 29. Jänner 2014 | 23:59
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Foto: NOEN
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Kurzfristiger Baustopp wegen Anrainer-Einspruch, der wieder zurück gezogen wurde. Gemeinde kauft jetzt Grundstück.
Von Michael Pekovics

OBERWART / Der Kauf oder Verkauf von Grundstücken gehört für eine Gemeinde wie Oberwart zur Routine. Dass das nicht immer so ist, beweist ein Fall, dessen Anfang bereits einige Jahre zurück liegt.

Im Zuge der Errichtung des Einkaufszentrums „eo“ kauften die beiden Betreiber Christian Harisch und Stefan Rutter (ON Verwaltung GmbH) einige weitere Grundstücke, so auch eines im Industriegebiet Nord. Der Gemeinderat beschloss 2008 die Umwidmung in „Bauland Betriebsgebiet“ – doch dazu kam es nicht.

Weil, wie Bürgermeister Georg Rosner (ÖVP) bei der Gemeinderatssitzung erklärte, das Land der Umwidmung zwar zustimmte, diese aber nicht in den Flächenwidmungsplan aufgenommen wurde.

Der Grund dafür? Ein nicht weg geschickter Brief der Gemeinde, wie Rosner erklärte. Für FPÖ-Stadträtin Ilse Benkö Grund genug für das Wort „Amtshaftungsklage“ in Bezug auf Amtsleiter Werner Gilschwert.

Eigentümer stoppte Bau kurzfristig

2010 flatterte ein Brief ins Rathaus, Harisch und Rutter wollten sich vom Kauf zurück ziehen. Einige Verhandlungsrunden folgten – ohne Ergebnis. In der Zwischenzeit kaufte der Gastro-Großmarkt „C+C Pfeiffer“ das Nachbargrundstück, die „ON Verwaltung GmbH“ erlangte dadurch Parteienstellung und legte Einspruch gegen den von der Bezirkshauptmannschaft erteilten Baubescheid ein.

Die Folge war ein Baustopp – bis zur jüngsten Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag. Dort wurde nämlich ein Grundsatzbeschluss gefasst, das Grundstück wieder zurück zu kaufen, zum Preis von rund 600.000 Euro (Grundstückspreis plus Spesen).

Laut Rosner deshalb, um einen „jahrelangen Rechtsstreit auf dem Rücken des Standorts“ zu verhindern: „Weil nicht umgewidmet wurde, gibt es die Möglichkeit, vom Kauf zurück zu treten. Das gibt uns wiederum die Chance, das Grundstück weiter zu entwickeln.“

Für Christian Harisch (ON und Rutter Immobilien) ist die Angelegenheit ein „Relikt“. Gegenüber der BVZ gibt er an, dass „durch die Umfahrung die Entwicklung des Gebiets praktisch unmöglich gemacht wurde“. Der Grundsatzbeschluss für den Kauf fiel einstimmig, die genaue Summe wird noch verhandelt.

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