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Alko-Unfall in Jennersdorf: „Nachtrunk“ unter der Lupe
Gutachten eingeholt
Am 19. Dezember 2024 hatte ein 50-jähriger Lenker einen Fußgänger schwer verletzt. Das Gericht ließ zur Alkoholisierung des Angeklagten ein Gutachten einholen.
Der Angeklagte blieb dabei: Nach dem Unfall habe er vier Bier getrunken.
© BVZ/Kirchmeir
Der mittlerweile 50-Jährige Lenker wird von der Staatsanwaltschaft der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt. Vorgeworfen wird ihm, er habe den Unfall am 19. Dezember 2024 im Zustand einer Alkoholisierung von 1,66 Promille verursacht.
Am ersten Verhandlungstag hatte sich der Angeklagte dazu nicht schuldig bekannt. Er sei bei dem Unfall, den er nicht bemerkt habe, nicht so stark alkoholisiert gewesen. Vor dem Unfall habe er zwei Bier getrunken, danach in der Wohnung seiner Mutter innerhalb kurzer Zeit vier weitere Bier.
Am 18. Juni 2025 wurde weiterverhandelt. Er sei, gab der bislang unbescholtene Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen an, mittlerweile geschieden und zahle Unterhalt an Ex-Frau und Kind.
Die Richterin verwies auf die Berechnungen eines Sachverständigen, der sich auf wissenschaftlicher Basis mit der Alkoholisierung des 50-Jährigen am Tag des Unfalls auseinandergesetzt hatte.
Was der Sachverständige herausfand, lasse sich sehr gut mit jenen Angaben in Einklang bringen, die der Alko-Lenker unmittelbar nach der Alkomatmessung bei der Polizei machte, so die Richterin.
Spontan hatte der Lenker fünf Bier vor dem Unfall zugegeben
Da hatte er nämlich angegeben, er habe vor dem Unfall fünf Flaschen Bier zu je 0,5 Litern getrunken und danach, bevor er sich zu Bett legte, weitere zwei Flaschen.
„Der Sachverständige sagt, das wäre plausibel“, meinte die Richterin.
Erst bei der formellen Einvernahme hatte der Alko-Lenker dann behauptet, er habe vor dem Unfall zwei und nach dem Unfall vier Flaschen Bier getrunken.
Erste Version wird durch Gutachten unterstützt
„Ihre ursprüngliche Aussage kommt aus medizinischer Sicht Ihrer Alkoholisierung sehr nahe“, erklärte die Richterin.
Der Angeklagte blieb aber bei seiner Verantwortung. „So war es. Ich kann nichts anderes sagen“, meinte er vor Gericht.
Das Opfer und ein Zeuge waren am ersten Verhandlungstag ihrer Ladung nicht nachgekommen, standen jedoch am 18. Juni vor dem Verhandlungssaal. Allerdings stellte sich heraus, dass die beiden Männer der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, um die Fragen der Richterin beantworten zu können.
Opfer und Zeuge brauchen Dolmetsch
Immerhin konnte der bei dem Unfall schwer verletzte Mann zum Ausdruck bringen, dass er drei Monate lang im Krankenstand gewesen sei und seinen Arbeitsplatz verloren habe. Er hatte mehrere Brüche erlitten.
Der Prozess musste neuerlich vertagt werden. Ende Juli wird weiterverhandelt.