Nach Hammer-Attacke: Anklage wegen Mordversuchs

Der 26-Jährige soll am 7. Juli des Vorjahres mit einem Zimmermannshammer auf die 42-jährige Frau losgegangen sein, nachdem er ihren Garten betreten und sie gefragt habe, ob ihr Mann zu Hause sei. Als er nahe genug war, soll er zum ersten Schlag ausgeholt haben. Weil sich die Frau wegdrehte, traf der mit aller Wucht geführte Hieb sie seitlich am Kopf. Das am Boden liegende Opfer habe sich heftig gewehrt, dennoch soll der Angreifer zwei Mal versucht haben, sie am Kopf zu treffen, ehe er schließlich die Flucht ergriff.
Angeklagter leider an Persönlichkeitsstörung
Der 26-jährige Steirer soll laut Landesgericht seit seiner Kindheit immer wieder Mord- und Gewaltfantasien gehabt haben. In der Woche vor dem Angriff habe er "eine immer stärker werdende innere Unruhe" verspürt, da er nach eigenem Empfinden von seinen Eltern unzumutbar "überwacht" und bevormundet worden sei, heißt es unter Berufung auf die Anklage. Am Tattag, einem Sonntag, habe er den Hammer in einem Plastiksackerl ins Auto gelegt und sei ziellos durch die Gegend gefahren. Dass die 42-Jährige allein im Garten ihres Hauses saß, wurde ihr schließlich zum Verhängnis. Die verletzte Frau wurde im Spital behandelt, ihr hatte die Attacke psychisch schwer zugesetzt.
Die Anklage ist rechtskräftig. Der 26-Jährige leide an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, die StA hält ihn allerdings zum Tatzeitpunkt für zurechnungsfähig. Der Steirer habe sich nach seiner Festnahme umfassend geständig gezeigt, seine Aussagen jedoch später wieder abgeschwächt. Ein Termin für den Schwurprozess wurde noch nicht festgelegt, für die zweite Märzwoche wurde der Verhandlungssaal in Wiener Neustadt reserviert.