Fragwürdiges Video brachte Soldat vor Gericht

Diversion

Weil er zwei Kameraden ein Video mit möglicherweise kinderpornografischem Inhalt zeigte, wurde ein 21-jähriger früherer Soldat von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt angeklagt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 21-jährige Angeklagte erhielt eine Diversion mit Geldbuße.

Der 21-jährige Angeklagte erhielt eine Diversion mit Geldbuße.

© BVZ/Kirchmeir

Der 21-Jährige war im Frühjahr 2026 im Assistenzeinsatz an der Grenze bei Nickelsdorf gewesen. Gemeinsam mit seinen Kameraden musste er LKW kontrollieren und nach Schleppern und illegalen Migranten suchen.

„Es war spät, LKW kamen selten durch“, berichtete der Angeklagte am Mittwoch, 1. Juli 2026, über den Tag, als er beim Scrollen auf der Plattform „X“ auf das fragwürdige Video stieß. Es zeigte einen Mann, der mit einem Mädchen den Geschlechtsverkehr vollzog.

„Sie kam mir schon jung vor“, sagte der Angeklagte. Er habe das Mädchen auf „16 bis 18“ geschätzt.

„Ich zeigte es meinen Kameraden und sagte: Die ist aber nicht 18“, so der Angeklagte. Seine Kameraden hätten einen „kurzen Blick auf das Video geworfen“. „Sie sagten 'oha!', wahrscheinlich, weil es ein Porno war“, meinte der Angeklagte. Dann habe er das Video „weggedrückt“.

Danach sei über das Video nicht mehr gesprochen worden.

Weil sich der 21-Jährige seltsam verhielt und Andeutungen machte, die seine Kollegen als Suizidhinweise deuteten, informierte zwei Wochen später jemand aus der Gruppe einen Vorgesetzten. Daraufhin kam auch der Vorfall mit dem Video zur Sprache und die beiden Kameraden, die die einige Sekunden dauernde Szene gesehen hatten, beschrieben das gezeigte Mädchen als ungefähr neunjährig. Der 21-Jährige wurde wegen des Vorführens von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial angezeigt.

„Zwischen neun und 16 ist ein großer Unterschied“, sagte die Richterin. „So jung ist die sicher nicht gewesen“, meinte der Angeklagte. Er habe das Video hergezeigt, weil „allen fad gewesen“ sei, und weil er das erste Mal auf „X“ auf einen Porno gestoßen sei.

„Das hätte mir auch passieren können“, erklärte der Verteidiger. „Dass ich so ein Video meiner Frau zeige und sage: Ist die 18?“ So etwas könne jedem passieren, vor allem auf einer Plattform wie „X“, die „eigentlich seriös ist, auch wenn sie Elon Musk gehört“, so der Verteidiger weiter.

„Er sagte: Schaut's, was ich da habe“, erinnerte sich einer jener Soldaten, die das Video gesehen hatten. „Auf dem Handy war dieser Porno, dieser Kinderporno“, beschrieb er, was er damals gesehen habe. „Als wir es realisierten, drehten wir uns weg“, so der Soldat weiter. Er sei „schockiert und sprachlos“ gewesen.

„Das war ein kleines Kind, nicht älter als zehn Jahre, das schwöre ich“, berichtete der zweite Soldat, der das Video gesehen hatte.

Die Richterin betonte, dass es auch strafbar sei, sexualbezogene Videos mit Minderjährigen vorzuführen, die bereits 16 Jahre alt sind. Da der Angeklagte zumindest das zugegeben hatte, der Vorfall aber an der Grenze der Strafbarkeit liegt, erhielt er eine Diversion. Wenn der junge Mann eine Geldbuße bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.