7 Jahre Haft für Bankräuber von Deutsch Jahrndorf

Raub mit Pumpgun

Maskiert und mit einer geladenen Pumpgun in den Händen hatte ein 51-jähriger Familienvater im Dezember 2025 30.200 Euro bei einem Bankraub in Deutsch Jahrndorf erbeutet. Jetzt wurde der Bankräuber verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Aus der Untersuchungshaft wurde der Bankräuber in den Gerichtssaal gebracht.

Aus der Untersuchungshaft wurde der Bankräuber in den Gerichtssaal gebracht.

© BVZ/Kirchmeir

Lange hatte der Bankräuber geleugnet, erst am 10. Juni gab er in einer Polizeieinvernahme zu, dass er es gewesen war, der am 22. Dezember 2025 vermummt die Raiffeisenbank in Deutsch Jahrndorf betreten hatte. Bei diesem Geständnis blieb er auch am Mittwoch, 1. Juli 2026, vor dem großen Schöffensenat im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Eisenstadt.

Arbeitslos, mit zirka 50.000 Euro verschuldet, drei eigene Kinder zu versorgen, dazu zwei weitere, die seine Frau in die Ehe mitbrachte. Die Situation des in der Steiermark lebenden berufsunfähigen Kellners war Ende 2025 prekär. Nicht einmal einen Weihnachtsbaum hätte man sich leisten können, gab er vor Gericht an.

In einer „Schrottkarre“, wie der Staatsanwalt sagte, fuhr er am 22. Dezember 2025 vor der Raiffeisenbank in Deutsch Jahrndorf vor. Noch im Auto zog er sich eine Skimaske über das Gesicht, die Pumpgun steckte er in ein Sackerl.

Noch bevor der Räuber um zehn vor zwölf die Bankfiliale betrat, hatte der Angestellte bereits den Alarmknopf gedrückt. „Ich telefonierte gerade mit meiner Freundin und sagte zu ihr: Ich glaube, ich werde jetzt überfallen“, gab der Mitarbeiter später zu Protokoll.

Der Räuber habe die Pumpgun in seine Richtung gehalten und Geld gefordert, so der Bankmitarbeiter, er habe die Scheine in den Sack gelegt. „Währenddessen repetierte der Täter mit der Waffe“, schilderte der Bankmitarbeiter die bedrohliche Situation. „Ich sagte: Bitte erschieß' mich nicht. Bitte nicht“, so das Opfer der Tat weiter.

„Ich hätte ihm sicher keinen Schaden zugefügt, er war viel zu nett“, sagte der Angeklagte vor Gericht. „Ich hätte sicher nicht auf ihn geschossen“, beteuerte er.

Nach der Tat, bei der er 30.200 Euro erbeutet hatte, versenkte er den auffälligen grünen Mazda in einem Schotterteich bei Pama. Ende November hatte er das Fahrzeug auf Willhaben um 200 Euro gekauft. Anmelden hätte er es nicht mehr können, deshalb stahl er Kennzeichen, die er auf der „Schrottkarre“ montierte.

Vor Gericht stellte der Angeklagte die Tat als Kurzschlusshandlung dar. Eigentlich habe er von einer Ex-Freundin Geld holen wollen, die ihm dieses angeblich schuldete. Das ließ er bleiben, als er sah, dass vor dem Haus der Frau ein Bekannter parkte, „auch ein schwerer Gewalttäter“, so der Angeklagte, mit dem er nicht zusammentreffen wollte.

„Ich wollte nicht mit leeren Händen nach Hause zurückkommen“, sagte er. Da sei ihm die „Zwutschki“-Bank in Deutsch Jahrndorf eingefallen, da könne „nicht viel passieren“.

„Sie fahren mit dieser Rostlaube, eigentlich einer Havarie, haben gestohlene Kennzeichen drauf und zufällig eine Pumpgun und eine Skimaske im Auto...“, wollte die Richterin an die Version des Angeklagten nicht so richtig glauben.

„Soll ich die Pumpgun daheim liegen lassen bei vier Kindern?“, fragte der Angeklagte. „Sie haben ein Waffenverbot“, ermahnte ihn der Staatsanwalt. „Ja, Entschuldigung“, sagte der Angeklagte. „Ich hatte schon viele Verbote im Leben und habe es trotzdem getan“, meinte der 13-fach Vorbestrafte.

Auf der Flucht sei er in einem Waldstück stehen geblieben, behauptete der Angeklagte. Er habe nur 7.000 Euro aus dem Sack genommen und das übrige Geld sowie die Waffe unter Blättern versteckt. Im März hätte er den Rest des Geldes holen wollen, erzählte er dem Gericht.

Eine Suche am angegebenen Ort verlief ergebnislos, daraufhin genehmigte die Richterin einen Ausgang für den Untersuchungshäftling, der die Beamten zu der Stelle führte. Neuerlich wurde nichts gefunden.

40 Tage nach der Tat hatte die Polizei in der Wohnung des Verdächtigen eine Hausdurchsuchung durchgeführt. 920 Euro wurden gefunden, die Nummern der Scheine waren dem Bankraub zuordenbar. „Das war ein wesentliches Beweismittel“, sagte die Richterin. Der 51-Jährige wurde in Untersuchungshaft genommen.

Dort leugnete der Mann bis Juni die Tat. Erst seine neue Verteidigerin konnte ihn überzeugen, dass ein Geständnis sinnvoll wäre.

Am 1. Juli 2026 wurde der Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er drei Monate aus einer früheren, bedingten Strafe verbüßen und 30.200 Euro an die Versicherung der Bank überweisen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.