Sportfest: Betrunkener Gast biss Funktionär Stück vom Finger ab

Wegen Rauswurf

Zwei Männern fügte ein 32-Jähriger spätnachts bei einem Sportfest im Bezirk Neusiedl Bissverletzungen zu. Mehr als ein Jahr später musste der bissige Täter jetzt vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Vor Gericht schilderte der Angeklagte seinen massiven Alkoholkonsum in der Nacht des Vorfalls.

Vor Gericht schilderte der Angeklagte seinen massiven Alkoholkonsum in der Nacht des Vorfalls.

© BVZ/Kirchmeir

Der Vorfall hatte sich in der Nacht auf 8. Juni 2025 nach Mitternacht ereignet. Literweise hatte der Angeklagte, ein Mann aus dem Bezirk Neusiedl, zuvor Alkohol konsumiert. Beim Strafprozess am 10. Juli 2026 zeigte er sich geständig, gab aber an, sich an die Abläufe in dieser Nacht nicht mehr im Detail erinnern zu können.

„Wir waren zu dritt und haben sicher eine Flasche Jägermeister getrunken“, berichtete der Angeklagte. Literweise seien zudem in 1,5-Liter-Flaschen fertig gemischte „Spritzer“ konsumiert worden. Zehn solche Flaschen habe er selbst getrunken, behauptete der Angeklagte. Das wären 7,5 Liter Wein gewesen - Angaben, denen der beigezogene medizinische Sachverständige nicht glauben wollte.

„Wie würden Sie den Grad Ihrer Alkoholisierung beschreiben?“, fragte die Richterin. Der Angeklagte sagte nur ein Wort: „Vollrausch.“

„Ich bekam einen Tumult, eine Rangelei mit“, erinnerte sich jener 32-jährige Vereinsfunktionär, er als erster Opfer einer Bissverletzung durch den Angeklagten geworden war. „Ich wollte ihn des Zeltes verweisen, da ist es passiert, dass er mir in den Finger biss“, schilderte er die Attacke des Festbesuchers. „Danach weiß ich kurzfristig nichts mehr, weil es so schmerzhaft war.“

Der Unruhestifter habe nicht freiwillig das Zelt verlassen wollen, da habe ihn dieser in den rechten Mittelfinger gebissen, so der Funktionär. „Das schaut schlimm aus“, kommentierte die Richterin ein Lichtbild der Verletzung.

Modernen Behandlungsmethoden sei es zu verdanken, so der medizinische Sachverständige, dass nicht ein Teil des Fingers amputiert werden musste. Vier Wochen war der Verletzte im Krankenstand, sechs Monate lang habe er Schmerzen gehabt und sein Finger sei noch immer nicht wie vorher.

Mit dem Erfassen der Kassastände war der 43-jährige Obmann des Fußballvereins gerade befasst gewesen, als ihm Blutflecken auffielen und er den verletzten Vereinsfunktionär traf. „Ich bin ins Zelt, der Täter wurde mir gezeigt“, so der Vereinsobmann. „Ich wollte das Fest retten und sagte, dass er das Gelände verlassen soll.“

Zunächst befolgte der Betrunkene die Aufforderung, dann widersetzte er sich dem Obmann und es kam zu einer Rangelei. „Ich trug eine kurze Hose und er biss mich in die Innenseite des Oberschenkels“, berichtete der Obmann als Zeuge vor Gericht. „Die Narbe wird ein Andenken bleiben“, sagte er.

Beide Verletzten machten Schmerzensgeldansprüche geltend. Der Vereinsobmann verlangte 1.000 Euro, ein Betrag, der ihm vom Verteidiger des Angeklagten sofort in bar ausgehändigt wurde.

Der Vereinsfunktionär hatte durch seine Anwältin 4.500 Euro geltend gemacht, davon wurden vom Angeklagten 2.500 Euro anerkannt. Auch dieser Betrag wurde noch im Gerichtssaal in bar ausgehändigt.

Bemerkenswert war, dass der 32-jährige Festbesucher nach den folgenschweren Bissattacken noch selbst den Notruf der Polizei gewählt hatte. Eine Aufzeichnung dieses Anrufs spielte die Richterin vor. „Von fünf Leuten bin i g'haut worden“, hört man den offenbar beeinträchtigten Angeklagten sagen. „Die Polizei war mitten drin. Das finde ich nicht richtig.“

Wegen dieser Behauptung wurde der 32-Jährige auch wegen Verleumdung angeklagt: Er habe eine Polizeibeamtin und ihren Kollegen zu Unrecht beschuldigt, ihn geschlagen zu haben. Später hatte der 32-Jährige diese Behauptung zurückgezogen.

Aufgabe des Sachverständigen war es, auf Basis der Angaben des Angeklagten dessen Alkoholisierung zu berechnen. Wenn dieser tatsächlich, wie von ihm selbst angegeben, 0,33 Liter Jägermeister und 7,5 Liter Wein konsumiert hätte, dann wäre er mit neun Promille alkoholisiert gewesen. „Das hätte eine tödliche Alkoholvergiftung zur Folge gehabt und wir wären heute nicht da“, sagte der Mediziner. „So viel wird es wohl nicht gewesen sein.“

Er gehe davon aus, so der Sachverständige, dass der Angeklagte fünf 1,5-Liter-Flaschen Spritzer getrunken haben könnte, das hätte eine Alkoholisierung von 2,8 Promille ergeben, womit sich der Angeklagte im Zustand voller Berauschung befunden habe.

Die Richterin bot dem Angeklagten eine Diversion an: Wenn er 2.950 Euro Geldbuße und 250 Euro Pauschalkosten bezahlt, könnte das Verfahren gegen ihn eingestellt werden. Staatsanwältin und Opfervertreterin sprachen sich gegen diese Vorgangsweise aus.