Audio belegt Gewalttätigkeit gegenüber Partnerin

Ex-Freund verurteilt

Tritte, Schläge, Stöße: Eine heute 21-jährige Frau war mehr als ein Jahr lang Gewaltausbrüchen ihres Lebensgefährten ausgesetzt. Der Mann aus dem Bezirk Oberpullendorf stand jetzt vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

„I tritt di ins Zimmer!“, drohte der Angeklagte, wie auf einer Audioaufnahme zu hören ist.

„I tritt di ins Zimmer!“, drohte der Angeklagte, wie auf einer Audioaufnahme zu hören ist.

© Symbolfoto: Shutterstock/Tero Vesalainen

Mit 16 Jahren hatte das Opfer der Übergriffe den Angeklagten kennengelernt. Mit einer Unterbrechung waren die beiden bis Anfang März 2026 ein Paar. 2023 kam das gemeinsame Kind zur Welt, da war die Kindesmutter gerade 19 Jahre alt.

Ab Dezember 2024 soll der heute 23-jährige Angeklagte seine schlechte Laune an seiner Partnerin abreagiert haben. Nach der Arbeit sei der Mann oft „extrem z'wider“ gewesen, so die Zeugin am Dienstag, 1. September 2026, vor Gericht. Er beschwerte sich darüber, dass die Wohnung nicht zusammengeräumt sei, wegen des Essens oder wegen des Geldes.

„Es schaukelte sich auf und eskalierte“, berichtete die Frau. Alle zwei Tage soll ihr Lebensgefährte sie getreten und ihr Schläge auf den Hinterkopf versetzt haben. „Er stieß mich ins Schlafzimmer und sagte, dass ich mich schleichen soll. Ich sollte mir ein Sackerl holen und meine Sachen packen“, schilderte die Frau, wie der Vater ihres Kindes sie behandelt habe.

Im Februar 2026 drückte sie während eines Streits auf die Aufnahmetaste ihres Handys und fertigte ein Audio an. „Da hört man, wie Sie sagen: Stoß' mich nicht!“, fasste die Richterin den Inhalt zusammen. „Er sagt: Alte, i bring' die um, i tritt' di ins Zimmer.“

Mit dem Audio konfrontiert, sagte der Angeklagte: „Nur weil ich das sage, heißt das nicht, dass ich es tatsächlich mache.“ Überhaupt distanziere er sich von Gewalt gegen Frauen. Die Vorwürfe könne er nicht nachvollziehen.

Die Staatsanwältin erinnerte ihn daran, dass er bereits einmal verurteilt wurde, weil er einer Frau einen Stoß versetzt hatte. „Das war meine Schwester“, sagte der Angeklagte. „Sie haben ihr mit beiden Händen einen Stoß gegen den Oberkörper versetzt, sodass sie auf den Asphalt fiel“, sagte die Staatsanwältin.

„Okay, was soll ich drauf sagen?“, meinte der Angeklagte. „Das war eine blöde Situation.“

Die Ex-Freundin des Angeklagten berichtete auch von Geschlechtsverkehr, der gegen ihren Willen stattgefunden habe. Oft genug habe sie zum Ausdruck gebracht, dass sie das nicht wollte.

„Nein heißt nein“, ermahnte die Staatsanwältin den Angeklagten. „Nein heißt nicht vielleicht oder überrede mich weiter“, erklärte sie ihm.

Der 23-Jährige war bereits im Mai dieses Jahres vor Gericht gestanden, weil er zwei Monate zuvor gedroht hatte, er werde seine Lebensgefährtin umbringen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sohn ausziehen oder diesen mitnehmen sollte. Damals wurde er zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Ex-Lebensgefährtin hatte bei der Verhandlung im Mai berichtet, dass es nicht nur zu einer Drohung, sondern auch zu weiteren Vorfällen gekommen sei. Zu diesen weiteren Vorwürfen fand nun am 1. September die Verhandlung statt und der Angeklagte wurde neuerlich schuldig gesprochen. Er erhielt eine Zusatzstrafe von fünf Monaten bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 480 Euro. An seine Ex-Lebensgefährtin muss er 500 Euro bezahlen.

„Es darf jetzt nichts mehr passieren, sonst sitzen Sie in Haft“, warnte ihn die Richterin. „Das sehe ich jetzt auch schon so“, meinte der Angeklagte. Er werde das Urteil annehmen.