Flucht mit 22 Fremden im Laderaum: Vier Jahre Haft für Schlepper

Nikitsch/Müllendorf

Ein 24-jähriger Asylberechtigter aus Syrien wurde drei Monate nach einer Haft wegen Schlepperei neuerlich mit Flüchtlingen in einem Kastenwagen erwischt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 24-jährige Syrer wurde aus der Justizanstalt in den Verhandlungssaal gebracht.

Der 24-jährige Syrer wurde aus der Justizanstalt in den Verhandlungssaal gebracht.

© BVZ/Kirchmeir

Am 29. Oktober 2024 fuhr der Syrer mit 22 in den Laderaum eines Kastenwagens gepferchten Personen bei Müllendorf vor einer Zivilstreife der Polizei davon. Er flüchtete zu Fuß ins Leithagebirge, wobei ihn nicht einmal Schreckschüsse stoppen konnten. Ein Hubschrauber und ein Suchhund mussten angefordert werden, um den Mann schließlich finden und verhaften zu können.

Am 30. Jänner 2025 stand der 24-jährige Syrer dann schließlich am Landesgericht Eisenstadt vor einem Schöffensenat. Dem Angeklagten war das Prozedere bekannt: Bereits einmal war er in Eisenstadt wegen Schlepperei verurteilt worden. Zwei Jahre Haft lautete damals das Urteil, am 22. Juli 2024 wurde der Syrer vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.

Am 29. Oktober 2024 ließ er an der serbisch-ungarischen Grenze 22 Personen in einen Kastenwagen einsteigen. Die Flüchtlinge mussten eine stundenlange qualvolle Fahrt ertragen, ihnen standen nur 0,3 Kubikmeter Luft und 0,17 Quadratmeter Bodenfläche pro Person zur Verfügung.

„Es gab keine Pause und keine Möglichkeit, ein Fenster zu öffnen“, berichtete die Staatsanwältin. „Einer der Geschleppten musste sich sogar während der Fahrt übergeben.“

Bei Nikitsch überquerte der Angeklagte mit dem Schlepperfahrzeug die Grenze. In einem „Vorausfahrzeug“ war ein Komplize unterwegs.

Auf der Autobahn A3 wurden Polizisten, die in einer Zivilstreife saßen, auf den überladenen Kastenwagen aufmerksam. Sie folgten dem Syrer, dieser bemerkte, dass er aufgeflogen war, und fuhr bei Müllendorf von der Autobahn ab.

Danach setzte der Lenker seine Fahrt in Richtung Eisenstadt fort, fuhr beim Kreisverkehr wiederum in Richtung Müllendorf und fiel durch seine unsichere Fahrweise auf. Mehrmals soll er mit dem Kastenwagen beinahe an einer Laterne oder an einem Randstein angefahren sein.

„Es hätte sogar passieren können, dass er das Fahrzeug zum Kippen bringt“, berichtete einer der Polizisten vor Gericht.

Während sie den Schleppertransport verfolgten, hatten die Polizisten Unterstützung angefordert.

Von hinten näherte sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht, überholte zirka 500 Meter außerhalb des Ortsgebiets von Müllendorf die Zivilstreife und den Kastenwagen und stellte sich quer. Der Syrer stoppte den Kastenwagen und flüchtete über den Beifahrersitz, die Polizisten gaben einige Schreckschüsse ab, aber auch diese konnten den Schlepper nicht stoppen.

Der 24-Jährige versteckte sich am Abhang des Leithagebirges im Gebüsch. Ein Hubschrauber wurde angefordert, um aus der Luft nach dem Flüchtigen zu fahnden. Dieser wurde dann von einer Hundestreife gefunden.

In der Zwischenzeit hatten die Polizisten die eingepferchten Flüchtlinge aus dem Kastenwagen befreit. Sie waren erschöpft und erfreut, dass die qualvolle Fahrt vorbei war.

„Warum machten Sie wieder Schleppungen?“, fragte die Richterin den Angeklagten.

„Ich war verschuldet, es ging mir finanziell sehr schlecht und meine Familie benötigte Geld“, erklärte dieser. Ein Cousin habe ihm 7.500 Euro geborgt und Druck gemacht, weil er das Geld wieder zurück haben wollte. Gleichzeitig drängten die im Libanon lebenden Angehörigen des Syrers auf finanzielle Unterstützung.

Einen Job habe er mangels Ausbildung nicht gefunden, vom Staat habe er kein Geld bekommen, so der Angeklagte. „Ich wollte nur diese Schleppung erledigen, um zumindest die Hälfte der Schulden zurückzahlen zu können“, sagte er vor Gericht. 75 Euro pro geschleppter Person hätte er bekommen sollen. Die Flüchtlinge hatten jeweils 8.000 Euro für die Schleppung bezahlt.

Die Flüchtlinge hatten angegeben, dass der Lenker sie beschimpft habe, als sie darum baten, Frischluft in den Laderaum zu lassen. Für die 22 Personen seien nur zwei Liter Wasser zur Verfügung gestanden.

Wie sich während des Prozesses herausstellte, verfügte der Angeklagte nicht einmal über einen Führerschein. „Sie hatten bereits bei der ersten Verhandlung keinen Führerschein. Wieso machen Sie es wieder, obwohl Sie wissen, dass es strafbar ist?“, fragte die Richterin.

„Es war ein Fehler“, gab der Angeklagte zu. Er hätte die Flüchtlinge bis Deutschland bringen und dann ein Video als Beweis anfertigen sollen, dass die Schleppung abgeschlossen wurde. Erst danach wäre er bezahlt worden, so der Angeklagte.

„Ich werde in Zukunft nicht einmal mehr eine rote Ampel missachten“, versprach der Syrer und bat um eine bedingte Strafe.

Der Schöffensenat sprach den Mann wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und unter qualvollen Bedingungen sowie wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung durch die riskante Flucht schuldig und verhängte eine unbedingte Strafe von vier Jahren Haft. Außerdem muss der Syrer die noch offenen acht Monate aus dem ersten Urteil wegen Schlepperei verbüßen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Sie nutzten Ihre letzte Chance nicht“, ermahnte die Richterin den Angeklagten. Eine bedingte Haftstrafe sei „nicht zur Debatte gestanden“. Dem Gericht gehe es darum zu zeigen, dass Schleppungen in Österreich konsequent geahndet werden.

Dass dies möglich ist, ist auch der Kontrolltätigkeit der Polizei zu verdanken. Seit 2021 gab es allein im Bezirk Eisenstadt Umgebung Dutzende Festnahmen von Schleppern. So fand ein weiterer Aufgriff bereits einen Tag nach der Flucht des 24-jährigen Syrers statt: Am 30. Oktober 2024 verhaftete die Polizei bei der Raststation Hornstein drei weitere Schlepper.