Hausarzt verrechnete fiktive Leistungen an Krankenkassen

Bezirk Oberpullendorf

Ein Hausarzt, der im Mittelburgenland tätig war, verrechnete fiktive Leistungen in der Höhe von mehr als 233.000 Euro an ÖGK und Sozialversicherung der Selbstständigen.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte bekannte sich zu den Betrugshandlungen schuldig.

Der Angeklagte bekannte sich zu den Betrugshandlungen schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Anstatt seinen Beruf als Mediziner auszuüben, lebe er seit Juli 2023 von der Notstandshilfe, gab der Angeklagte zu Beginn des Betrugsprozesses am 28. Jänner 2025 vor dem Schöffensenat am Landesgericht Eisenstadt an. Den Beruf des Arztes darf er nicht mehr ausüben.

Seine Grundstücke, sein Auto und seine Ordinationsausstattung wurden verwertet, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Der Arzt ist insolvent, seine Schulden belaufen sich auf 680.000 Euro.

„Haben Sie noch irgendein Vermögen?“, fragte die Richterin. „Das G'wand. Und Hausrat“, antwortete der Angeklagte. „Sie haben alles verloren?“, erkundigte sich die Richterin. „Ich habe nichts mehr“, bestätigte der arbeitslose Arzt.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm gewerbsmäßigen schweren Betrug vor. Von 2019 bis 2021 verrechnete er Leistungen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Ursprünglich wurde die Schadenssumme mit knapp mehr als 300.000 Euro beziffert, im Laufe des Prozesses stellte sich aber heraus, dass diese niedriger anzusetzen sein würde.

Für 46 Patienten sollen, so die Staatsanwältin, Injektionen, Krampfaderverödungen, Wundreinigungen, Sonografien und andere Leistungen an die Krankenversicherungen verrechnet worden sein. Tatsächlich erbracht wurden diese Leistungen jedoch nicht.

Auch verrechnete der Hausarzt Gesundenuntersuchungen, obwohl diese gar nicht durchgeführt worden waren.

Außerdem stellte der Arzt Rezepte auf den Namen von Patienten aus, die diese gar nicht benötigten. Er selbst löste diese Rezepte dann in der Apotheke ein.

„Der Betrug fiel auf, da die Patientenzahlen hinuntergingen, die Fallwertzahlen aber exorbitant anstiegen“, berichtete die Staatsanwältin. Die Krankenkassen erkundigten sich bei Patienten, für die auffällig viele Diagnosen oder Behandlungen verrechnet worden waren, und diese bestätigten, dass die angegebenen Leistungen für sie gar nicht erbracht worden waren.

Manche Patienten des Hausarztes hatten sich auch beschwert, als sie eine Gesundenuntersuchung machen lassen wollten, diese aber laut Krankenkasse bereits abgerechnet worden war. Anderen wiederum wurden Kostenersätze für Leistungen verrechnet, die sie nicht in Anspruch genommen hatten.

„Auf den Namen einer Patientin wurden Rezepte für 19 Medikamente ausgestellt, die gar nicht zu ihr passten, bei einer anderen Patientin wurden auffallend viele Diagnosen erstellt und sie wurde nie zu einem Facharzt überwiesen - das ist auffällig“, sagte die Staatsanwältin.

Der Verteidiger des Angeklagten, Roland Heindl, berichtete, dass sein Mandant in eine Medikamentensucht abgerutscht sei, während er den Turnus absolvierte. Diese habe sich 2018 verstärkt. „Er schaffte es aufgrund der Abhängigkeit nicht mehr, in die Ordination zu gehen“, so Heindl. Die Patienten seien daraufhin ausgeblieben.

„Er verfiel in den Wahn, dass er Geld braucht, und verrechnete Leistungen, die er nicht erbrachte“, sagte der Verteidiger.

Der Angeklagte schilderte, dass er mit Übernahme der Ordination im Mittelburgenland überfordert war, und damit begonnen habe, „Tranquilizer“ zu konsumieren. „Das sind dämpfende Mittel, wie Wurstigkeitstabletten. Da gehen einem die Dinge nicht so nahe“, erwähnte der Angeklagte.

Er habe sich zur wirtschaftlichen Führung einer Ordination nicht beraten lassen. „Ich dachte mir, das kann nicht so schwer sein“, so der Ex-Arzt. Als dann hohe Nachzahlungsforderungen seitens der Sozialversicherung und des Finanzamtes eintrafen, sei ihm alles „über den Kopf gewachsen“.

Nachdem die Betrugshandlungen aufgeflogen waren, habe er sich „in Grund und Boden geschämt“, so der Angeklagte. „Ich kann das nicht mehr tun, was ich am liebsten tun würde“, sagte er. Es sei ihm weder als selbstständiger noch als angestellter Mediziner möglich, seinen Beruf auszuüben. Ein Disziplinarverfahren bei der Ärztekammer ist anhängig.

„Eine Ordination so an die Wand zu fahren, da muss man schon vieles falsch machen“, hielt einer der Schöffen dem Angeklagten vor.

Aufgrund der Aussagen der Vertreter von Österreichischer Gesundheitskasse und SVS wurde der Gesamtschaden schließlich mit 233.000 Euro beziffert. Der Schöffensenat sprach den Angeklagten des schweren gewerbsmäßigen Betruges schuldig und verurteilte ihn zu 24 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

„Wir sind der Meinung, dass eine erhebliche kriminelle Energie vorhanden war“, so die Richterin. „Auch der Missbrauch des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient fällt schwer ins Gewicht.“

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.