Mann trat auf zwei Frauen ein: 6 Monate bedingt

Brutal

In der Westernstadt Lucky Town in Großpetersdorf war ein 25-jähriger Mann auf seine Ex-Freundin losgegangen. Eine couragierte Augenzeugin stellte sich ihm in den Weg und wurde selbst zum Opfer des aggressiven Mannes.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 25-jährige Rumäne mit Wohnsitz in der Steiermark bekannte sich am Landesgericht Eisenstadt schuldig.

Der 25-jährige Rumäne mit Wohnsitz in der Steiermark bekannte sich am Landesgericht Eisenstadt schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Am 1. März 2024 musste sich der 25-jährige Täter, ein rumänischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Steiermark, vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten. Er bekannte sich schuldig.

Der 25-Jährige war von seiner Freundin bereits getrennt, als die beiden am 15. August 2023 die Westernstadt Lucky Town in Großpetersdorf aufsuchten. Dort kam es zu einer neuerlichen Auseinandersetzung der Ex-Lebensgefährten.

Der 25-Jährige packte seine Ex-Freundin am Zopf und riss sie an den Haaren. Das beobachtete eine Frau, die ebenfalls an diesem Tag die Westernstadt besuchte. Sie stellte den 25-Jährigen zur Rede und ermahnte ihn: „Man geht nicht auf Frauen los.“

Couragierte Helferin erlitt Verletzungen

Daraufhin entludt sich die Aggressivität des Mannes gegenüber dieser couragierten Helferin. Er attackierte die Frau, diese ging zu Boden und der Mann trat noch auf die am Boden Liegende ein. Die Frau erlitt Hämatome am ganzen Körper.

Am nächsten Tag suchte der 25-Jährige neuerlich seine Ex-Freundin auf und wieder eskalierte die Situation. Er würgte die Frau und trat ihr in den Bauch. Die Frau erlitt dabei Prellungen und eine Platzwunde. Eine Freundin hielt sich zum Zeitpunkt der Tathandlungen im Nebenzimmer auf und hörte mit.

Als die Übergriffe bei der Polizei angezeigt wurden, gab die Ex-Freundin des Angeklagten an, sie sei bereits während aufrechter Beziehung von dem 25-Jährigen zweimal misshandelt worden. Die Tätlichkeiten fanden zwischen dem 21. Juli und dem 15. August 2023 statt.

Mit Veröffentlichung von Videos gedroht

Der Angeklagte hatte seiner Ex-Freundin zudem gedroht, er werde Videoaufnahmen von sexuellen Handlungen nicht nur an die Bekannten der Frau schicken sondern auch auf sozialen Plattformen veröffentlichen.

Für die Frau hätte das erhebliche Nachteile bis zum Jobverlust haben können. Außerdem drohte der Rumäne seiner Ex-Freundin mit dem Umbringen.

„Ich sehe meine Schuld ein, habe unüberlegt agiert“, gab sich der Angeklagte vor Richterin Karin Knöchl reuig. Es gebe, meinte der 25-Jährige nun, „keinen Grund, eine Frau oder überhaupt eine Person zu verletzen“.

Tritte auf die am Boden Liegende wertete Richterin als besonders schlimm

„Besonders arg ist, dass Sie auf die Frau hintraten, obwohl sie schon am Boden lag“, hielt ihm die Richterin vor.

„Ja, das stimmt“, sagte der Angeklagte. Er habe in der Zwischenzeit ein Anti-Aggressionstraining besucht und mit einem Psychologen geredet. Die Videoaufnahmen, mit deren Veröffentlichung er gedroht hatte, habe er von seinen Handys gelöscht.

Der Anwalt des Angeklagten zog im Gerichtssaal fünf Hundert-Euro-Scheine aus der Tasche und überreichte diese der Opfervertreterin, die die Ansprüche der Ex-Freundin vertrat. Als die couragierte Helferin gefragt wurde, ob sie Schadenersatz geltend machen wolle, und nicht gleich eine Summe nennen konnte, sagte der Verteidiger: „Ich mache es kurz, ich gebe Ihnen auch 500 Euro.“ Er zog weitere Geldscheine aus der Tasche und zählte sie vor der Frau auf den Einvernahmetisch.

Der bislang unbescholtene Angeklagte wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. „Diese Strafe soll Sie von weiteren gleichartigen Straftaten abhalten“, erklärte die Richterin.

Wegen der „besonders brutalen Übergriffe auf die Frauen“ sei die Schuld des Mannes als schwer anzusehen, sagte die Richterin. Eine Diversion, wie vom Verteidiger beantragt, sei daher nicht in Frage gekommen.

Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Hilfe bei Gewalt

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:

Telefon: 03352 31420

Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at