Eisenstadt: Opfer widersprach Aussagen von Zeugen

Akademiker verurteilt

Opfer wehrte sich gegen Zeugenaussagen, die Unschuld des Angeklagten beweisen sollten. 47-jähriger Akademiker wegen Gewalt gegen Ex-Freundin verurteilt. Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte hatte sich von Beginn an nicht schuldig bekannt.

Der Angeklagte hatte sich von Beginn an nicht schuldig bekannt.

© BVZ/Kirchmeir

„Ich werde dich töten. Keiner redet so mit mir“, soll ein 47-jähriger Akademiker einer in Eisenstadt lebenden 30-jährigen Frau gedroht haben, mit der er eine Beziehung pflegte, obwohl er gleichzeitig in einer Lebensgemeinschaft mit einer in Ungarn lebenden Frau war.

Außerdem soll er nach Ende der Beziehung mit der Veröffentlichung von intimen Bildern und Videos gedroht und die Frau mehrfach durch Schläge verletzt haben.

Der Angeklagte hatte sich zu diesen Vorwürfen nicht schuldig bekannt und mehrere Zeugen aufgeboten, die seine Unschuld beweisen sollten.

Zeugen wollten Angeklagten entlasten

So sagte eine mit dem Angeklagten befreundete Heilpraktikerin aus, sie habe das mutmaßliche Opfer am Tag nach einem angeblichen Vorfall im Jahr 2021 untersucht und keine Hinweise auf körperliche Übergriffe bemerkt.

Ein Freund des Angeklagten behauptete vor Gericht, Trauzeuge bei einer islamischen Hochzeit des Angeklagten mit der Eisenstädterin gewesen zu sein. Am Tag des Vorfalls, der sich laut dem Opfer im Jahr 2021 ereignet haben soll, sei er mit dem Angeklagten in der Wohnung der Frau in Eisenstadt gewesen und es sei alles „normal“ gewesen.

Richterin Doris Halper-Praunias befragte am 31. Jänner 2024 neuerlich das mutmaßliche Opfer.

Opfer widersprach den Zeugenaussagen

Die 30-Jährige widersprach den Zeugenaussagen.

Die Heilpraktikerin habe sie nur zweimal gesehen, eine Therapie habe sie bei ihr nicht gemacht und die Therapeutin habe sie auch nie, wie von der Zeugin behauptet, mit nacktem Oberkörper gesehen.

„2019 zeigte sie mir ihre Produkte und schlug mir vor, dass ich 20 Prozent bekomme, wenn ich etwas verkaufe“, berichtete die 30-Jährige. Ein zweites Mal habe sie die Therapeutin bei einer „Corona-Demo“ in Eisenstadt gesehen.

„Sie zeigte eine Karteikarte, dass sie am 21. Juli 2021 eine Untersuchung machte und verschiedene Erkrankungen bei Ihnen feststellte“, hielt die Richterin dem mutmaßlichen Opfer vor. „Das stimmt überhaupt nicht“, widersprach die Frau. „Die Untersuchung hat also nicht stattgefunden?“, vergewisserte sich die Richterin.

„Nein, sie hat meinen Körper nie berührt“, antwortete die 30-Jährige.

Nie nach islamischen Recht geheiratet?

Sie sei auch nicht mit dem Angeklagten nach islamischen Recht verheiratet. „Das habe ich nie gemacht“, sagte die Frau. Der Angeklagte habe eine entsprechende Urkunde selbst hergestellt.

„Er hatte mich auf einem weißen Papier unterschreiben lassen“, so die Frau. Später sei der Angeklagte mit einem von ihr unterschriebenen Dokument gekommen und habe gesagt: „Jetzt bist du meine Frau.“

Den Freund des Angeklagten, der angeblich an einem Grillfest in ihrer Wohnung teilgenommen haben soll, nach dem es zu einem Übergriff des Angeklagten gekommen sei, habe sie noch nie gesehen.

Opfer: „Ich hoffe, er lässt mich in Ruhe“

„Ich hoffe, er lässt mich in Ruhe“, schluchzte die Frau am Ende ihrer Einvernahme vor Gericht. Der Angeklagte hatte währenddessen in einem Nebenraum warten müssen.

„Es war eine leidenschaftliche Beziehung mit Höhen und Tiefen“, sagte der Verteidiger am Schluss des Strafprozesses. Er glaube nicht, dass die Aussage der 30-Jährigen die Grundlage für einen Schuldspruch sein könnte. Sein Mandant sei immer ruhig geblieben, habe „offenherzig“ Auskunft gegeben.

Der Verteidiger beantragte einen Freispruch, die Staatsanwältin die Verurteilung des Angeklagten.

12 Monate bedingt für den Angeklagten

Richterin Doris Halper-Praunias sprach den Mann schuldig und verurteilte ihn zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. An das mutmaßliche Opfer muss er 600 Euro Schadenersatz bezahlen.

Zu einzelnen Anklagepunkte wurde der Mann freigesprochen.

Der 47-Jährige kündigte eine Berufung gegen das Urteil an, Staatsanwältin und Opferanwältin gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.