Konflikt am Opern-Parkplatz: Besucher muss 1.800 Euro zahlen

St. Margarethen

Näher zur Kasse bei der Oper im Steinbruch in St. Margarethen wollte ein Operngast am 23. August 2024 mit seinem Auto fahren. Er missachtete die Anweisungen des Parkplatzeinweisers und fuhr diesen beinahe an. Jetzt stand der Operngast wegen Nötigung vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Operngast gab zu, die Anweisung des Parkplatzeinweisers nicht beachtet zu haben.

Der Operngast gab zu, die Anweisung des Parkplatzeinweisers nicht beachtet zu haben.

© BVZ/Kirchmeir

Am 23. August 2024 war auf der Zufahrt zum Parkplatz der Oper im Steinbruch viel los. Schon drohte sich ein Stau auf der Bundesstraße B52 zu bilden. Die Parkplatzeinweiser begannen daher, Zufahrende in den rechten Parkplatzbereich einzuweisen.

Dieser Anweisung wollte ein Operngast, der mit einem weißen Tesla zugefahren war, jedoch nicht Folge leisten. Er fuhr knapp um den Einweiser herum und peilte den Parkplatz links von der Zufahrt an, der näher am Eingangs- und Kassenbereich liegt.

Am 19. November 2024 musste sich nun der Operngast wegen des Vorwurfs der Nötigung am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Angeklagter: „Ich fuhr um den Parkwächter herum“

Der 61-Jährige bekannte sich zum Vorwurf der Nötigung nicht schuldig. „Ich fuhr um den Parkwächter in einem Bogen herum“, sagte er. „Beim Vorbeifahren war großzügig Platz für mich“, erwähnte er noch.

„Ich wollte zur Kasse vor und bin deswegen nicht abgebogen“, erläuterte der Angeklagte den Grund für die Missachtung der Anweisung des Parkplatzeinweisers. Bei der Kasse seien die Eintrittskarten für ihn und seine Lebensgefährtin hinterlegt gewesen. „Ich bestreite nicht, dass mir klar war, dass er davon ausging, dass ich rechts abbiege“, fügte er hinzu.

„Ich habe beschleunigt“, gab er zu. „Vielleicht fuhr ich zehn bis zwölf km/h, jedenfalls schneller als Schrittgeschwindigkeit.“

Er bestritt, dass der Parkplatzeinweiser einen Schritt nach hinten machen musste, um nicht vom Tesla erfasst zu werden.

Parkplatzeinweiser: „Wir dürfen auf der B52 keinen Stau zulassen“

Der 20-jährige Parkplatzeinweiser berichtete: „Wir haben die Fahrzeuge auf den Parkplatz geleitet. Weil wir auf der B52 keinen Stau zulassen dürfen, mussten wir die Autos abwechselnd nach rechts und geradeaus einweisen.“

Als der Tesla auf ihn zukam, habe er ein Handzeichen nach rechts gegeben. „Ich sah, dass die Geschwindigkeit nicht reduziert wird, und machte instinktiv einen Schritt nach hinten“, so der junge Mann. Zwischen seinem Knie und dem Fahrzeug sei nicht viel Platz gewesen.

„Was wäre passiert, wenn Sie nicht zurückgestiegen wären?“, fragte die Richterin.

Polizist stellte den Operngast zur Rede

„Ich vermute, dass ich angefahren worden wäre“, meinte der Zeuge. Er habe dem Lenker hinterhergerufen: „Was soll das?“, und einen Feuerwehrmann angefunkt, der das Fahrzeug anhalten sollte. Zufällig sei ein Polizist vor Ort gewesen, der sich dann um die Angelegenheit kümmerte.

„Ich dachte, jetzt bekomme ich ein Strafmandat, weil ich die Anweisung missachtet habe“, berichtete der Angeklagte. „Ich sagte zu dem Polizist, ich bin bereit ein Mandat dafür zu zahlen, aber nicht für Personengefährdung.“

Eine 18-jährige Parkplatzeinweiserin berichtete aus ihrer Sicht: „Wir haben zwei Autos nach rechts rübergeleitet, dann kam der Herr und wurde nicht langsamer.“ Der Angeklagte habe nicht bei ihrem Kollegen stehenbleiben wollen und dieser habe einen Schritt zur Seite machen müssen, „weil er sonst angefahren worden wäre“.

Lebensgefährtin: „Er wollte die Karten abholen“

Die Lebensgefährtin des Angeklagten war damals als Beifahrerin im Tesla gesessen. Sie bestätigte, dass der Angeklagte die Anweisung des Parkplatzeinweisers ignoriert hatte. „Er wollte die Karten abholen. Er kennt das Areal sehr gut und wusste, dort ist der Kartenschalter sehr nahe.“

„Er wollte nicht rechts abseits stehen?“, vergewisserte sich die Richterin. „Links muss man nur ein paar Schritte gehen und man ist schon an der Kasse“, erklärte die Lebensgefährtin des Angeklagten. „Da hätten Sie Ihre Karten vielleicht zehn Minuten später abgeholt“, meinte die Richterin. Das betreffe an guten Festspieltagen „wahrscheinlich 400 Leute“, dass sie nicht in unmittelbarer Nähe des Eingangs parken könnten, erläuterte sie.

Angeklagter bekam Diversionsangebot

„In der Regel haben wir Glück und finden in solchen Situationen einen Platz in der Nähe“, meinte die Lebensgefährtin des Angeklagten. „Halten Sie sich in der Regel auch nicht an die Anweisungen des Platzeinweisers?“, mutmaßte die Richterin. Die Zeugin widersprach.

Nach den Zeugenbefragungen bot die Richterin dem Angeklagten eine Diversion an. Wenn dieser 1.800 Euro Geldbuße und 250 Euro Pauschalkosten bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.

Der Angeklagte beriet sich mit seinem Anwalt und stimmte diesem Vorschlag dann zu. Der Prozess wurde daraufhin zur Durchführung der Diversion vorläufig vertagt.