Zufällige Treffen oder Stalking? Klärung vor Gericht

Beharrliche Verfolgung

Wegen Gewalttätigkeiten gegenüber Frauen war ein 36-jähriger Mann erst im Mai 2024 verurteilt worden. Jetzt steht er wegen eines Stalking-Vorwurfs neuerlich vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte (links) am Weg in den Gerichtssaal.

Der Angeklagte (links) am Weg in den Gerichtssaal.

© BVZ/Kirchmeir

Am 18. Oktober 2024 bekannte sich der 36-jährige Eisenstädter nicht schuldig. Sieben Vorstrafen sind in seinem Strafregister eingetragen, die letzte datiert vom Mai 2024, als er wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen wurde.

„Ich will ein straffreies Leben haben“, hatte der Angeklagte damals beteuert.

Nun wurde er von der Staatsanwaltschaft mit Stalking-Vorwürfen konfrontiert. Der 36-Jährige soll eine Ex-Freundin beharrlich verfolgt haben, obwohl ihm eine einstweilige Verfügung untersagte, sich ihr zu nähern.

Der Angeklagte soll die räumliche Nähe der Frau aufgesucht, sie derb beschimpft und mit den Scheinwerfern seines Autos in deren Wohnung geleuchtet haben.

„Das waren alles Zufälle“, sagte der Angeklagte zu den Vorwürfen. Außerdem habe er keine Kenntnis von der einstweiligen Verfügung gehabt.

Die Richterin konfrontierte ihn mit Handynachrichten, die er der Frau geschickt haben soll. „Diese Nachrichten können unmöglich von mir sein“, widersprach der Angeklagte.

Er habe die Beziehung zu der Frau, die auch Mutter eines seiner drei Kinder ist, vor zwei Jahren beendet, so der Angeklagte. Er habe die Frau „komplett gemieden“, er sei jetzt mit einer neuen Partnerin zusammen.

„Bei der letzten Verhandlung im Pflegschaftsverfahren sagte sie, ich werde dich hinter Gitter bringen“, behauptete der Angeklagte. „Vielleicht ist sie angefressen, weil ich sie betrogen habe.“

Frau zeigte ihren Ex-Freund mehrfach an

Dem Gericht liegen sechs Anzeigen wegen der mutmaßlichen Übertretung der einstweiligen Verfügung vor. „Ich habe fast jeden Vorfall angezeigt“, sagte die Ex-Freundin des Angeklagten.

Einmal habe sie die Polizei gerufen, als der 36-Jährige mehrfach mit dem Auto vorbeifuhr, als sie sich im Freien aufhielt. „Das ist eine psychische Belastung für mich“, sagte die Ex-Freundin des Angeklagten.

Der Angeklagte habe sie und ihre Eltern „fast täglich“ anonym angerufen. Ihre Symptome seien „Weinen, Zittern, wann das aufhört“, sagte die Frau.

Der Angeklagte bestritt, seine Ex-Freundin anonym angerufen zu haben. Zur Einvernahme weiterer Zeugen wurde der Prozess vertagt.