Geduld brauchen Verkehrsteilnehmer in den nächsten Wochen: Entlang der Bahnstrecke zwischen Wulkaprodersdorf und Schützen am Gebirge finden Bauarbeiten statt.
Streit um Ablöse: Frau drohte auf WhatsApp
Bloßstellung
Als „Betrügerin“ wollte eine 49-Jährige die Käuferin ihrer Wohnung bloßstellen, weil diese die Ablöse nicht vollständig bezahlt hatte.
Die 49-Jährige wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
© BVZ/Kirchmeir
Gefährliche Drohungen auf WhatsApp und ein Brief an den Arbeitgeber der Wohnungskäuferin brachten der 49-Jährigen eine Anklage wegen versuchter Nötigung ein. Sie musste sich wegen dieses Vorwurfs am 19. November 2024 am Landesgericht Eisenstadt verantworten.
Die 49-Jährige, bereits wegen zwei Delikten vorbestraft, bekannte sich reumütig schuldig.
Sie hatte am 7. Mai 2024 in Eisenstadt jene Frau, an die sie ihre Wohnung verkauft hatte, zur Zahlung des restlichen Ablösebetrages zu nötigen versucht. Sie kündigte per WhatsApp an, sie werde publik machen, dass die Vertragspartnerin eine „Betrügerin“ sei. Darüber werde sie, so die 49-Jährige, die Medien, aber auch die Schulen informieren, die die Kinder der Wohnungskäuferin besuchen.
An den Arbeitgeber der Käuferin E-Mail geschickt
An den Arbeitgeber der Käuferin schickte sie tatsächlich eine E-Mail.
„Am 1. Mai war die Wohnungsübergabe, wo die Zahlung von 31.500 Euro fällig gewesen wäre“, sagte die Angeklagte. „Ich hatte selbst schon eine neue Wohnung, wo die Kaution fällig war und Möbel zu bezahlen waren.“
Käuferin wollte vom Vertrag zurücktreten
Die Käuferin habe vom Vertrag jedoch zurücktreten wollen. „Ich war verzweifelt, verärgert und fühlte mich betrogen“, so die Angeklagte. Bei einem Treffen in Eisenstadt habe ihr die Käuferin zudem angekündigt, sie werde sie „beruflich und privat fertigmachen, wenn ich nicht vom Vertrag zurücktrete“, so die Angeklagte.
Die Angelegenheit sei immer noch nicht abgeschlossen, ein Verhandlungstermin stehe wegen des Wohnungskaufs an.
Die 49-Jährige wurde wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 2.160 Euro verurteilt. Sie nahm das Urteil an.