Konflikt in Anstaltsküche: Freispruch

Ex-Bediensteter angeklagt

Ein mittlerweile entlassener Bediensteter der Justizanstalt Eisenstadt stand wegen Vorfällen in der Anstaltsküche vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Vor Gericht relativierten sich die Vorwürfe gegenüber dem Anstaltsmitarbeiter.

Vor Gericht relativierten sich die Vorwürfe gegenüber dem Anstaltsmitarbeiter.

© BVZ/KIrchmeir

Ein früherer Bediensteter der Justizanstalt musste sich am Freitag 22. Mai 2026 am Landesgericht Eisenstadt verantworten - in unmittelbarer Nähe seines früheren Arbeitsplatzes.

Der Mann war in der Anstaltsküche tätig gewesen und soll im Zorn einen laut Anklage 20 Kilo schweren „Gastroschöpfer“, einen Mistkübel und eine Kunststoffkiste durch die Räumlichkeiten geworfen haben. Damit soll er die körperliche Sicherheit der dort Arbeitenden, darunter auch Insassen der Justizanstalt, gefährdet haben.

Am 4. Dezember 2025 soll der Mann zudem gegenüber einem Vorgesetzten zum Schlag ausgeholt und somit versucht haben, diesen zu verletzen.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.

„Da geht es anders zu als in 5-Sterne-Küche“

„In einer Gefängnisküche geht es anders zu als in einem Fünf-Sterne-Restaurant“, sagte Verteidiger Florian Astl. Er beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten. Dieser habe weder jemanden gefährdet noch versucht, seinen Vorgesetzten zu verletzen.

Pro Tag seien in der Anstaltsküche Speisen für 220 Insassen und bis zu 70 Beamte zubereitet worden, sagte der Angeklagte. Die Arbeit sei „auf die Substanz“ gegangen. Es könne im Stress passiert sein, dass einmal der Schöpfer flog und auch einen Mistkübel habe er vielleicht einmal „weggeschoben, aber nicht durch die Kuchl geworfen“.

Mit seinem Vorgesetzten habe es am 4. Dezember einen Konflikt gegeben, dieser habe ihm gedroht, eine „Pfanne auf den Schädel zu hauen“. Das wollte sich der Bedienstete nicht vor den Insassen sagen lassen, der Vorgesetzte soll ihn an den Schultern gepackt und zurückgestoßen haben.

„Kann nur reflexartig gewesen sein“

„Ob ich die Hand in die Höhe hab' - das kann nur reflexartig gewesen sein“, meinte der Angeklagte. Ein- bis zweimal habe er danach geäußert, eine Anzeige gegen den Vorgesetzten erstatten zu wollen.

„Ich war nervös, nahm das Reindl und sagte: Wenn'st Insassen triffst, sind wir beide eingesperrt“, berichtete der Vorgesetzte. Er habe den Mitarbeiter „mit maßhaltender Gewalt aus der Gefahrenzone gedrängt“. „Er wollte mir einen Schlag versetzen, ich sagte: Schlag' ja nicht her!“, berichtete der Vorgesetzte weiter.

Und er nahm den früheren Bediensteten in Schutz: Das „Aufreiben“ habe dieser „gar nicht so richtig gecheckt“, es sei eine „Reaktionsbewegung“ gewesen.

Corpus delicti wiegt nicht 20, sondern einen Kilo

Auch die Aktion mit dem Schöpflöffel relativierte sich: Ein weiterer Mitarbeiter aus der Anstaltsküche hatte das Gerät, eigenlich eine Art Ruder zum Umrühren in großen Kochtöpfen, vor der Gerichtsverhandlung abgewogen und festgestellt, dass es nur etwas mehr als einen Kilo wiegt.

Ein anderer Zeuge bestätigte, dass der Angeklagte das Küchengerät gegen einen Pfeiler geschleudert habe. „Glaubten Sie, er wollte auf Sie hinschlagen?“, fragte die Richterin. „Nein“, sagte der Zeuge. „Es war einfach eine Wutaktion.“

Richterin erinnerte an Vorbildfunktion

Die Richterin sprach den Angeklagten von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei. Aber sie ermahnte ihn: „Es war sicher gar nicht in Ordnung, wie Sie sich in der Küche verhalten haben. Insbesondere in so heiklen Situationen mit Insassen“, sagte sie und erinnerte den Mann an seine „Vorbildfunktion“.

Es habe sich im Prozess nicht ergeben, dass durch die Handlungen des Angeklagten andere körperlich gefährdet wurden. Auch die Schilderung des Vorgesetzten habe in der Hauptverhandlung anders geklungen als in seiner Niederschrift. „Man sieht, wie wichtig es ist, hier schildern zu lassen, wie es wirklich passiert ist“, so die Richterin.

„Die Suppe wird oft heißer gekocht, als sie gegessen wird“, sagte Verteidiger Florian Astl. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, der Freispruch ist rechtskräftig.