Winzern betrügerisch Wein herausgelockt?

Ex-Manager vor Gericht

Hunderte Flaschen Wein soll ein ehemaliger Verlagsmanager renommierten Winzern herausgelockt haben. Vor Gericht wird geklärt, ob die dafür versprochenen Reportagen veröffentlicht wurden.

Von Elisabeth Kirchmeir

Um Hunderte Flaschen Wein sollen Winzer betrogen worden sein. Ihnen wurden redaktionelle Artikel und Inserate versprochen.

Um Hunderte Flaschen Wein sollen Winzer betrogen worden sein. Ihnen wurden redaktionelle Artikel und Inserate versprochen.

© Symbolbild: Shutterstock, Valentyn Volkov

Angeklagt wurde der 43-jährige ehemalige Verlagsmanager wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Er soll zehn Weingütern im Burgenland, in Niederösterreich und der Steiermark Reportagen und Inserate versprochen und dafür hunderte Flaschen Wein erhalten haben. Einige dieser Weine bot der 43-Jährige später auf Willhaben zum Kauf an.

Zu seinem derzeitigen Beruf befragt, gab der Angeklagte an, als „Anzeigenverkäufer und Eventmanager“ zu arbeiten. Vor zwei Jahren sei er mit seiner Firma in Konkurs geschlittert. Seine Schulden bezifferte der Mann mit „bis zu 300.000 Euro“.

Ihr Mandant sei, so die Verteidigerin, seit über zehn Jahren in der Medienbranche tätig. „Er hat Kontakte entwickelt, die er nicht verlieren wollte“, sagte die Verteidigerin. Nachdem sein eigenes Unternehmen in Konkurs gegangen war, habe der Angeklagte einer ehemaligen Geschäftspartnerin „ausgeholfen“, die selbst Herausgeberin von Magazinen war.

Für die Veröffentlichung von Beiträgen sei ihr Mandant nicht zuständig gewesen. „Für das Helfen wird er wegen Betrugs angeklagt“, bemängelte die Verteidigerin.

Über das Magazin konnte der Angeklagte wenig sagen

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. „Ich dachte, wenn die Konkurse abgeschlossen sind, kann ich wieder selbstständig tätig sein. Der Gedanke war, mit ehemaligen Geschäftspartnern in Kontakt zu bleiben“, sagte er. Ob es das Magazin, in dem die Artikel über die Weingüter erscheinen sollten, heute noch gibt, könne er nicht beantworten, so der Angeklagte.

„Die Polizei versuchte herauszufinden, wann das letzte Magazin gedruckt wurde, und konnte keines nach 2021 finden“, stellte die Richterin fest. Rufe man die Internetadresse des Magazins auf, so sehe man jetzt Informationen über einen Wettanbieter. „Das würde dafür sprechen, dass es das Magazin nicht mehr gibt“, überlegte die Richterin.

„Das kann ich nicht sagen“, antwortete der Angeklagte.

„Weder bei Morawa noch bei größeren Trafiken war zu eruieren, ob es das Magazin jemals gab“, berichtete der ermittelnde Kriminalbeamte. Ältere Exemplare des Magazins aus den Jahren 2021 oder 2022 seien vom Angeklagten übergeben worden.

Weine aus Kooperationen auf Willhaben verkauft

„Wie kam es zu den Willhaben-Verkäufen?“, fragte die Richterin. „Ich trinke privat viel Wein, kaufe und verkaufe“, sagte der Angeklagte. Der Großteil der auf Willhaben angebotenen Weine sei aus seinen privaten Beständen. „Ich löste meine Weinsammlung auf, weil ich Geld zum Leben brauchte“, sagte der Vater zweier Kinder.

Auch habe ihm die Herausgeberin Weine geschenkt, die die Weingüter im Rahmen der „Kooperationen“ übermittelt hatten.

Die Richterin hielt dem Angeklagten vor, dass er auf Willhaben einen anderen Namen benützt habe. „Ich bekam ein-, zweimal Besuch von Leuten, die mit mir etwas diskutieren wollten. Das wollte ich nicht“, erklärte der Angeklagte.

„Von diesen Kooperations-Weinen - haben Sie da noch welche zu Hause?“, fragte die Richterin. „Im Lager? Da waren im Herbst 2023 noch 50, 60, 70 Kisten“, sagte der Angeklagte, der die Weine in einem Self-Storage-Lager aufbewahrte. Zwischen 30 und 50% jener Weine, die von den Weingütern übergeben worden waren, seien noch vorhanden.

Winzer: „Als Gegenleistung wollte er Weine, die er selbst aussuchen wollte“

Ein Winzer aus dem Bezirk Eisenstadt berichtete, dass der Angeklagte ihm vorschlug, einen Artikel über das Weingut zu verfassen. „Als Gegenleistung wollte er Weine, die er selbst aussuchen wollte“, so der Winzer. Der Angeklagte habe behauptet, dass diese Weine bei Veranstaltungen vorgestellt würden, etwa vor Architekten oder Designern. „Den gedruckten Artikel über mein Weingut habe ich nie gesehen“, sagte der Winzer. Er habe kein Belegexemplar des Magazins bekommen.

2.625 Euro seien jene Weine wert gewesen, die er dem Angeklagten übermittelt habe, so der Winzer aus dem Bezirk Eisenstadt. „Ein Schaden ist entstanden“, sagte er, „weil ich die Weine nicht mehr habe.“ Und ein Winzer aus der Südsteiermark meinte: „Natürlich habe ich einen Schaden erllitten, wenn mir etwas versprochen wird und das in Wirklichkeit erstunken und erlogen ist. Es tut mir leid um die 72 Flaschen.“

18 Kartons mit Top-Weinen aus dem Bezirk Neusiedl

Ein Winzer aus dem Bezirk Neusiedl berichtete, der Angeklagte habe einen „Gratis-Artikel“ angeboten. „Ich bin da immer skeptisch“, sagte der Winzer. Der Angeklagte habe dann von Veranstaltungen mit Architekten gesprochen, denen er gerne die Weine des Weinguts vorstellen würde. „Ich überließ ihm jeweils sechs Kartons unserer drei Top-Weine“, berichtete der Winzer. Der Gesamtwert betrug 2.167 Euro.

„Haben Sie den Artikel je gesehen?“, erkundigte sich die Richterin. „Nein“, antwortete der Winzer. Dass seine Weine später auf Willhaben verkauft wurden, habe er nicht gewusst.

Eine Winzerin aus dem Bezirk Bruck an der Leitha berichtete, mit ihr habe der Angeklagte ein Gegengeschäft vereinbart: „Wein gegen einen redaktionellen Beitrag in dem Magazin.“ Im Juni 2022 seien die Weine geliefert worden, im Dezember 2022 habe sie eine Rechnung über das unbare Geschäft erhalten, das den Betrag von 4.800 Euro enthielt.

Im Februar 2023 habe sie ein Exemplar des Magazins mit einem Porträt über ihr Weingut erhalten. „Ist damit das Gegengeschäft erfüllt worden?“, wollte die Richterin wissen. „Wenn es die Reichweite hatte. Es hieß, dass es bei soundsovielen Fluglinien aufliegt“, sagte die Winzerin.

Der Prozess wurde vertagt, weil unter anderem auch die Herausgeberin des Magazins als Zeugin befragt werden soll.