Geduld brauchen Verkehrsteilnehmer in den nächsten Wochen: Entlang der Bahnstrecke zwischen Wulkaprodersdorf und Schützen am Gebirge finden Bauarbeiten statt.
Notstandshilfe-Bezieher verwüstete Wohnung
Nord-/Mittelburgenland
Zwei Halbbrüder im Alter von 40 und 45 Jahren standen am 10. Juni vor Gericht.
Einer der Angeklagten wurde von der Polizei zum Landesgericht gebracht.
© BVZ/Kirchmeir
Der Erstangeklagte, ein 40-jähriger Notstandshilfe-Bezieher, wurde von der Polizei in den Gerichtssaal gebracht. Die Richterin hatte dies angeordnet, weil der Mann, der im Bezirk Mattersburg lebt, einem ersten Gerichtstermin unentschuldigt ferngeblieben war.
Beiden Angeklagten wurden gegenseitige Verletzungen bei einer Rangelei zur Last gelegt. Der 40-Jährige soll darüber hinaus weitere Straftaten begangen haben: Die Richterin konfrontierte ihn mit fünf Strafanträgen.
Am 30. September 2023 soll der 40-Jährige in Eisenstadt am Auto des neuen Freundes seiner Ex-Frau, einem Audi A3, eine Nachricht hinterlassen haben: „Du bist tot“ wurde in den Lack der Motorhaube eingeritzt.
Der 40-Jährige bestritt, diese Drohung übermittelt zu haben. Hingegen gab er zu, am 30. September 2023 die Wohnung des Nebenbuhlers in Eisenstadt verwüstet zu haben. Er zerkratzte die Eingangstüre und riss im Badezimmer das Waschbecken aus der Verankerung, sodass es zu einem Wasseraustritt kam.
„Als ich die Wohnung betrat, kam mir Wasser entgegen“
„Als ich die Wohnung betrat, kam mir Wasser entgegen“, schilderte der Wohnungsbesitzer seine Wahrnehmungen. „Der Kühlschrank lag am Boden, das Wohnzimmer und das Kinderzimmer waren verwüstet. Ich verließ die Wohnung und ging zur Polizei.“
Der 40-Jährige begründete die Beschädigungen in der Wohnung damit, dass ihn der neue Freund seiner Ex-Frau wegen des Besitzes von kinderpornografischen Videos angezeigt habe.
„Die Polizei stürmte bei mir rein und nahm mir das Handy ab“, berichtete der Angeklagte. Später sei das Verfahren wegen des Verdachts kinderpornografischer Betätigung eingestellt worden.
Nachbarn aufgefordert, „sie sollen bitte drinnen bleiben“
Wegen der Anzeige habe sich sein „Zorn aufgebaut“, so der Angeklagte. „Ich fuhr hin und demolierte die Wohnung.“ Die Nachbarn habe er aufgefordert, „sie sollen bitte drinnen bleiben, es wird ihnen nichts passieren, auch wenn es laut wird“.
„Ich war dauernd im Öl zu derer Zeit“, gab er bekannt. Am Tag der Wohnungsverwüstung habe er eine Flasche Rum und fünf oder sechs Tabletten Praxiten konsumiert.
Vorgeworfen wurde ihm auch, 750 Euro Bargeld und Schmuck mitgenommen zu haben. Das bestritt der Angeklagte. Im Gegenteil: Er habe in seiner Zerstörungswut sogar einen Ring in der Wohnung verloren. Dieser wurde vom Wohnungsbesitzer später bei der Polizei abgegeben.
Angeklagter: „Eisenstadt ist klein. Da fragt man ein paar Taxifahrer“
Den Freund der Ex-Frau habe er vorher gar nicht gekannt, sagte der Angeklagte. „Woher wussten Sie dann, wo er wohnt?“, wunderte sich die Richterin. „Eisenstadt ist klein“, antwortete der Angeklagte. „Da fragt man ein paar Taxifahrer...“
Vorgeworfen wurde ihm auch, Kennzeichen und Zulassungsschein eines Anhängers entwendet zu haben. „Die habe ich irrtümlich entsorgt auf der Mülldeponie“, sagte der Angeklagte. Den Anhänger habe er im Dezember 2022 „an einen Ungarer verkauft“.
Im Garten eines Hauses im Bezirk Eisenstadt, in dem er wohnte, soll der 40-Jährige eine Cannabispflanze angebaut haben. „Die Pflanze ist von selber gekommen“, behauptete der Angeklagte. Er gab aber zu, laufend Cannabis zu konsumieren, der letzte Konsum habe am Samstag vor dem Prozesstermin stattgefunden. „Ich rauche, wie ich es kriege oder Geld habe“, gab der Notstandshilfe-Bezieher bekannt.
„Die Kuh tu ich auch nicht weg, wenn ich Fleischliebhaber bin“
Die Richterin fragte ihn, warum er die Cannabispflanze nicht entfernt habe. „Wenn ich eine Kuh in meinem Garten habe, tu ich sie auch nicht weg, wenn ich ein Fleischliebhaber bin“, argumentierte der Angeklagte.
Mit der Begründung „Gelegenheit macht Diebe“ gab er weiters zu, in der Therme Lutzmannsburg die Geldbörse einer Thermenbesucherin gestohlen zu haben. Der Angeklagte, fünffacher Vater, berichtete, er sei damals mit seinen Kindern in der Therme gewesen und habe aus der Geldbörse das Papiergeld entnommen. Zirka 50 Euro seien das gewesen.
In der Therme Geldbörse gestohlen
Dann habe er die Geldbörse in eine Wickelauflage gesteckt. Ausweise habe er keine gestohlen.
Am 21. September 2023 kam es zu einer Ranglerei zwischen dem 40-Jährigen und seinem 45-jährigen Halbbruder. „Das war draußen bei einer Baustelle“, berichtete der 40-Jährige. Sein Halbbruder habe die Polizei gerufen, da habe er wegen seiner fünf Vorstrafen Panik bekommen.
Der 45-jährige Halbbruder berichtete, es sei an diesem Tag zu einem Streit gekommen, weil er den 40-Jährigen wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material angezeigt hatte. Der neue Freund der Ex-Frau seines Halbbruders hatte behauptet, dass der 40-Jährige Kinderpornografie besitze. „Ich traue es ihm zu“, meinte der 45-Jährige.
Der Halbbruder habe ihn zweimal zu Boden gerissen, so der 45-Jährige. Er habe danach das Spital aufgesucht. „Ich hatte ein bissl einen Schotterausschlag“, gab der 40-Jährige bekannt.
Gegenüber der eigenen Mutter gewalttätig geworden?
Dem 45-Jährigen wurde auch noch zur Last gelegt, die eigene Mutter zu Boden geworfen und in den Schwitzkasten genommen zu haben. Die Frau soll bei diesem körperlichen Angriff keine Luft bekommen und Prellungen erlitten haben.
„Ich wollte den Haustürschlüssel zurück, es gab eine Rangelei“, sagte der 45-Jährige. „Ich hob sie hoch, bekam das Übergewicht und fiel mit ihr nach hinten“, schilderte er die Situation. Das Verhältnis zur Mutter sei schlecht, sagte der 45-Jährige, und deutete Übergriffe „unter der Obhut der Mutter“ in der Kindheit an.
Auch zwischen den Halbbrüdern schwelt weiterhin ein Konflikt, zumal der 40-Jährige vor Gericht zugab, mit der Noch-Ehefrau des in Scheidung lebenden 45-Jährigen eine Beziehung zu führen.
„Danke dafür“, sagte der 45-Jährige bitter.
Der 40-Jährige wurde wegen der Verwüstungsorgie in der Wohnung und der Unterschlagung der Kennzeichen zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die anderen Fakten wurden wegen bestehender Unklarheiten ans Bezirksgericht Eisenstadt zurückverwiesen. Das galt auch für die Vorwürfe gegenüber dem Halbbruder.
Der 40-Jährige war mit dem Urteil einverstanden.